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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 404/2024
Gemeindenachrichten
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Ausweisdokumente überprüfen!

Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können und die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei ca. 2 – 4 Wochen liegt. Mit längeren Lieferfristen ist zu rechnen, je näher die Urlaubszeit rückt.

Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Beantragung.

Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments benötigen Sie grundsätzlich:

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ein aktuelles biometrisches Lichtbild

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den bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

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eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten

Haben Sie von unserer Behörde noch kein Ausweisdokument erhalten, benötigen Sie zusätzlich:

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Geburts-/Abstammungsurkunde oder Ehe-/Heiratsurkunde.

Der Antrag ist persönlich zu stellen, da auf dem Antragsformular die eigenhändige Unterschrift zu leisten ist und außerdem Fingerabdrücke abgegeben werden müssen.

Wer zu spät bemerkt, dass seine Ausweispapiere abgelaufen sind, kann die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder eines Express-Reisepasses beantragen. Die Ausstellung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden! Die Einreise mit einem vorläufigen Ausweisdokument ist jedoch nicht in alle Länder gestattet. Eine Übersicht der Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert, wie Ausweisdokumente für Erwachsene.

Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder über EU-weit geltende Mindestsicherheitsstandards verfügen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip.

Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal werden vermieden.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines mehrjährig gültigen Personalausweises (mit Chip). Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass (mit Chip) erforderlich.

Für Fragen und weitere Informationen und zwecks Terminvereinbarung steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter der Tel.Nr. 09548/982026-13 zur Verfügung.