Am 15.02.24 werden die folgenden Raten für 2024 fällig:
| - | End-Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren aus 2023 |
| - | Grundsteuer |
| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlungen |
Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und evtl. Mahngebühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten.