Alle Veranstalter haben die Pflicht grundsätzlich jede öffentliche Veranstaltung (z.B. Tanzveranstaltung, Musikdarbietungen; Festivitäten etc.) gem. Art. 19 Abs. 1des Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG der zuständigen Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen und bei Ausschank von Alkohol einen Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Schankerlaubnis) zu beantragen.
Da vor Erteilung einer Erlaubnis weitere Behörden (z.B. Polizei, Jugendamt etc.) beteiligt werden, sind alle Veranstaltungsanzeigen und Anträge auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Gemeinde vorzulegen.
Die Formulare für die Veranstaltungen bzw. Schankgenehmigungen können auf der Homepage www.wachenroth.de unter der Rubrik „Rathaus“ und „Formulare“ heruntergeladen werden. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an Frau Jasmin Göring, Tel. 09548/982026-11 wenden.