Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, von den im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG rechtlich behandelten Maßnahmen die folgenden Teilmaßnahmen durchzuführen:
| MKZ (Maßnahmen- kennzahl ) | Bezeichnung | Länge | Gesamtbreite ( mit Neben- anlagen ) | Voraus- sichtlicher Baubeginn |
| 116 220 | öFW | 740m | 8,0m | Ende März |
| 116 238 | öFW | 385m | 8,5m | Ende März |
Die Bekanntmachung sowie ein Lageplan mit den vorgesehenen Bau- und etwaigen Pflanzmaßnahmen liegt in der Verwaltung des Marktes Wachenroth zur Einsicht auf. Die für die Maßnahmen benötigten Flächen werden spätestens eine Woche vor dem Baubeginn in der Örtlichkeit abgesteckt. Besitz und Nutzung an den für die Maßnahmen benötigten Flächen gehen mit Beginn des Ausbaus auf die Teilnehmergemeinschaft über. Das gilt insbesondere auch für den Humus, der unabhängig davon, wo er zwischengelagert wird, ohne Zustimmung der Teilnehmergemeinschaft nicht entnommen werden darf. Die betroffenen Grundeigentümer werden aufgefordert, die Bewirtschaftung der für den Ausbau und die Pflanzmaßnahmen benötigten Flächen rechtzeitig einzustellen.