Die Hundesteuer 2024 für den Markt Wachenroth wird am 02. Mai 2024 fällig.
Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, bis spätestens zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und evtl. Mahngebühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten.
Wir weisen darauf hin:
Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden! Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundesteuermarke aus. Wurde ein Hund während des Jahres verkauft, verschenkt, getötet oder ist er verendet, so muss dies ebenfalls in der Gemeinde gemeldet werden.