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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 412/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufkleber und Schmierereien sind kein Kavaliersdelikt

Bei dem Bekleben von öffentlichem Eigentum, insbesondere öffentlichen Verkehrszeichen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (gem. § 118 OWiG), welche auch mit Geldbuße geahndet wird.

Wir bitten hiermit nochmal ausdrücklich, keine Aufkleber oder andere Schmierereien im öffentlichen Raum anzubringen.

Das Verunstalten von Verkehrszeichen und Ampeln bringt ein Sicherheitsrisiko mit sich und ist ein Eingriff in den Straßenverkehr.

Dass es sich bei der Beklebung von Schildern um kein Kavaliersdelikt handelt, zeigt die Verurteilung einer Person vom 17.08.2021.

Wegen zwölf beklebter Verkehrs- und Hinweisschilder wurde der Betroffene zu neun Monaten Haft vom Oberlandesgericht Zweibrücken verurteilt (OLF 2 Ss 42/21).

Sachbeschädigungen im Gemeindegebiet, vor allem politisch motivierte, werden umgehend zur Anzeige gebracht. Bitte informieren Sie auch mögliche minderjährige Familienmitglieder.

Gerne können Sie Hinweise oder Beobachtungen bezüglich des Beklebens von Verkehrszeichen oder anderem öffentlichem Eigentum an den Markt Wachenroth melden.

info@wachenroth.de, Ordnungsamt 09548/982026-11, Bürgermeister: 09548/982026-10