Am 15.05.24 werden die folgenden Raten für 2024 fällig:
| - | 1. Abschlag Wasser- und Kanalgebühren |
| - | Grundsteuer |
| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlungen |
Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und evtl. Mahngebühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten.