Im Wahlbezirk 002 (Kronensaal) wird während der Europawahl eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt, mit welcher sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren.
Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Wer führt die repräsentative Wahlstatistik durch?
Für die Organisation und Ergebniszusammenstellung der repräsentativen Wahlstatistik sind die Statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt zuständig.
Die Auszählung erfolgt für die Feststellung der Wahlbeteiligung durch die Gemeinden und der Stimmabgabe und ungültigen Stimmen durch die Statistischen Landesämter sowie bei Gemeinden mit einer Statistikstelle durch die Gemeinden selbst.
Was wird erfasst?
Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel aus den Wahlbezirken ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Sind Wahlgeheimnis und Datenschutz gewährleistet?
Oberster Grundsatz aller demokratischen Wahlen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Bei der repräsentativen Wahlstatistik hat der Gesetzgeber hierzu mehrere Maßnahmen erlassen, um die Verletzung des Wahlgeheimnisses auszuschließen.
Ich bin in einem repräsentativen Wahlbezirk wahlberechtigt. Kann ich auch ohne eine repräsentative Auswertung wählen?
Eine Wahl auf einem Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck ist in einem repräsentativen Wahlbezirk nicht möglich. Den Wahlvorständen liegen keine Stimmzettel ohne Aufdruck vor.