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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 417/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bodenrichtwertkonferenz zum Stand 01.01.2024

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch §§192-199 und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) § 12 Bodenrichtwerte

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt teilt mit, dass in der Sitzung (Bodenrichtwertkonferenz) vom 23. Mai 2024 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 als durchschnittliche Lagewerte für Wohnbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) ermittelt wurden.

Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 12 GutachterausschussV einen Monat lang vom 21.07.2024 bis 21.08.2024

im Rathaus Wachenroth, Zimmer 08, Hauptstr. 23, 96193 Wachenroth öffentlich ausgelegt.

Sie haben das Recht, über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches). Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte sind kostenpflichtig und können nur über die Geschäftsstelle Gutachterachterausschuss, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, bearbeitet werden.

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