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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 419/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

(Landkreis Erlangen - Höchstadt)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Wachenroth folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  5.879.371,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 2.015.420,00 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 378.870,00 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  450 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  450 v.H.

2.

Gewerbesteuer  — 380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 979.895,00 festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Wachenroth, den 11.07.2024

Markt Wachenroth
gez.
Braun
Erster Bürgermeister

Gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat die Haushaltssatzung 2024 mit Schreiben vom 11.07.2024, Az.: 20-941-572160 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen gemäß § 2 der Satzung wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt (Art. 71 Abs. 2 GO).

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltsatzung im Rathaus Wachenroth, Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme bereit.