Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Wachenroth folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.879.371,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.015.420,00 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 378.870,00 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 450 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) — 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 979.895,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat die Haushaltssatzung 2024 mit Schreiben vom 11.07.2024, Az.: 20-941-572160 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen gemäß § 2 der Satzung wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt (Art. 71 Abs. 2 GO).
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltsatzung im Rathaus Wachenroth, Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme bereit.