Aufgrund der Art. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Art. 40 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Mühlhausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.003.701,00 € und |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 830.600,00 € ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
4.1 Verwaltungsumlage Mittelschule | |
| 4.1.1 | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 578.646,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. |
| 4.1.2 | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 183 Schüler festgesetzt. |
| 4.1.3 | Die Schulverbandsumlage für den allgemeinen Bedarf wird auf 3.162,00 € je Verbandsschüler festgesetzt. |
4.2 Kostenbeitrag Grundschule | |
| 4.2.1 | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 279.456,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Grundschüler umgelegt. |
| 4.2.2 | Für die Berechnung des Kostenbeitrages wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 142 Schüler festgesetzt. |
| 4.2.3 | Die Vorauszahlung auf den Kostenbeitrag für die Grundschule wird auf 1.968,00 € je Grundschüler festgesetzt. |
4.3 Investitionsumlage | |
| 4.3.1 | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 505.800,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. |
| 4.3.2 | Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 325 Schüler festgesetzt. |
| 4.3.3 | Die Investitionsumlage wird auf 1.557,00 € je Verbandsschüler festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Gemäß Art. 24 KommZG wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt, Bahnhofstr. 18, 91315 Höchstadt, Zimmer Nr. 2.07, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Des Weiteren ist sie auf der Homepage des Marktes Mühlhausen öffentlich zugänglich.