Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss, die Billigung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Buchfeld Nord“
Der Marktgemeinderat Wachenroth hat in seiner Sitzung vom 19.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Buchfeld Nord“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Entwurf der Valentin Maier Bauingenieure AG in der Fassung vom 19.09.2024 gebilligt und die amtliche Bekanntmachung, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 58.318 m² und ist aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich) ersichtlich:
Betroffen sind folgende Flurstücke der Gemarkung Weingartsgreuth:
| Vollständig: | 610/1, 627 |
| Teilweise: | 546, 606, 609, 611/1, 613, 614, 628, 630 |
Geplant ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit Grünflächen mit dem Ziel, die Entwicklung eines ortsansässigen Familienbetriebes im Norden von Buchfeld voranzutreiben.
Die Baufläche ist im Flächennutzungsplan bereits dargestellt und grenzt im Süden an eine gemischte Baufläche an, auf der sich auch das bestehende Betriebsgelände befindet. Nördlich des Geltungsbereiches befindet sich die Autobahn A3, für die im Zuge des 6-streifigen Ausbaus in den letzten Jahren ein Lärmschutzwall errichtet wurde.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Fassung vom 19.09.2024 nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus (Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 8), Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth öffentlich aus. Die o.g. Unterlagen sind auch auf der Homepage des Marktes Wachenroth unter https://wachenroth.de/aktuelles/bekanntmachungen/ einsehbar. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen überwiegend elektronisch an die Gemeinde (info@wachenroth.de) zu übermitteln.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.