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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 427/2024
Gemeindenachrichten
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Gemeindenachrichten

Witwen und Witwer werden nach dem Tod des Partners finanziell durch die gesetzliche Rentenversicherung besonders geschützt. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, besteht die Möglichkeit bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente zu beantragen. Grundlage hierfür bildet das sogenannte Sterbevierteljahr.

Das Sterbevierteljahr umfasst den Zeitraum von drei Kalendermonaten nach dem Monat des Todes. Für diese Zeit wird als Überbrückung eine Rente in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen in einer Summe im Voraus ausgezahlt. Das gilt sowohl bei Hinterbliebenen mit einem Anspruch auf eine große als auch auf eine kleine Witwen oder Witwerrente.

Gezahlt wird dieser Vorschuss, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers wird auf das Sterbevierteljahr nicht angerechnet.

Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung muss außerdem ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger g

estellt werden. Der gezahlte Vorschuss wird bei Bewilligung der Hinterbliebenenrente verrechnet.

Behilflich bei der Antragstellung im Rathaus Wachenroth

ist Sylvia Wernsdorfer, Tel. 09548/982026-12