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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 428/2024
Gemeindenachrichten
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Vorgezogene Altersrente mit Teilrente

Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen möchte, kann das tun. Dafür müssen mindestens 35 Versicherungsjahre zusammengekommen und ein Alter von mindestens 63 Jahren erreicht sein. Aber ein Abschlag muss dann in Kauf genommen werden - 0,3 Prozent für jeden Monat des Rentenbeginns vor der persönlichen Regelaltersgrenze. Dieser Abschlag gilt genauso wie der Rentenfreibetrag lebenslänglich. Zwei Monate Abschlag mit 0,6 Prozent bei der Vollrente stehen somit einem Steuervorteil von 0,5 Prozent gegenüber.

Das lohnt sich so erstmal nicht.

Um den finanziellen Nachteil einer vorgezogenen Rente minimal zu halten und dennoch in den Genuss des höheren Rentenfreibetrags zu kommen, gibt es eine Lösung. Die Rentenära kann mit einem Antrag auf Teilrente gestartet werden. Diese kann im Minimum zehn Prozent der Vollrente betragen. Wer nun zum 1. Dezember in Teilrente geht, zahlt den Rentenabschlag auf ein Zehntel seiner Rente.

Die monatlichen Rentenzahlungen würden sich dadurch nur um 0,06 Prozent bei zwei Monaten früher reduzieren.

Im Fall der Durchschnittsrente sind das gerade mal 93 Cent.

Die Vollrente kann dann später beantragt werden.

Der höhere Rentenfreibetrag ist so aber lebenslänglich gesichert.

Wie sieht die Rentenbesteuerung aktuell aus?

Seit dem Jahr 2005 wird in Deutschland die Rente besteuert.

Im Jahr der Einführung wurden 50 Prozent der Rente steuerpflichtig und die andere Hälfte als steuerfreier Betrag festgeschrieben.

Mit jedem Jahreswechsel erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rente und der Rentenfreibetrag schmilzt entsprechend ab.

Je früher man in Rente geht, desto höher fällt die Nettorente aus.

Und das ein Leben lang.

Seit letztem Jahr wurde die Abschmelzung des Rentenfreibetrags verlangsamt. Dennoch macht es einen Unterschied, ob man im November 2024 oder im Januar 2025 in den Ruhestand eintritt.

Der Rentenfreibetrag sinkt in dieser Zeit von 17 auf 16,5 Prozent ab.

Im Jahr 2026 wird er weiter auf 16 Prozent fallen.

Mit jedem Jahr wird es teurer. Der Rentenfreibetrag wird einmalig zu Rentenbeginn festgelegt und bleibt dann über die gesamte Rentenzeit fix. Auch Rentenerhöhungen verändern diesen Freibetrag nicht. Durch einen geschickt gewählten Rentenbeginn können derzeit also Steuern gespart werden.

Beraten lassen können Sie sich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung:

Deutsche Rentenversicherung, Rathaus Schlüsselfeld

Marktplatz 5

  • Terminvereinbarung: 09552/92220
  • jeweils von 8.30-12.00 und 13:00-15:30 Uhr
  • 07.01.2025, 04.02.2025, 11.03.2025, 08.04.2025, 06.05.2025,
  • 03.06.2025, 02.09.2025, 07.10.2025, 04.11.2025, 02.12.2025

oder

Deutsche Rentenversicherung im Kommunbrauhaus, EG, kleiner Sitzungssaal, Obere Brauhausgasse 7, 91315 Höchstadt / Aisch

  • Terminvereinbarung: 09193/626-132
  • Mittwoch jeweils von 8.30-12.00 und 13.00-15.30 Uhr
  • 15.01.2025,05.02.2025,19.02.2025,19.03.2025,02.04.2025,
  • 16.04.2025,21.05.2025,04.06.2025,25.06.2025,02.07.2025,
  • 23.07.2025,20.08.2025,03.09.2025,17.09.2025,01.10.2025,
  • 15.10.2025,05.11.2025,19.11.2025,03.12.2025,17.12.2025

oder

Deutsche Rentenversicherung, Promenadestraße 1A,

96047 Bamberg

Für die Rentenantragstellung können Sie gerne im Rathaus Wachenroth einen Termin vereinbaren, Tel. 09548/982026-12