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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 428/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gegen Melderegisterauskünfte

Bekanntmachung nach § 50

des Bundesmeldegesetzes über das

Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gegen

Melderegisterauskünfte an Parteien

und Wählergruppen

Bundestagswahl 2025

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden

(§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können dies schriftlich oder persönlich beim Markt Wachenroth beantragen:

Einwohnermeldeamt Wachenroth,

Hauptstraße 23 (Zimmer 2)

96193 Wachenroth

Tel.: 09548/98202613

E-Mail: info@wachenroth.de

Die Auskunftserteilung darf erfolgen, sofern die Betroffenen der Weitergabe ihrer Daten nicht widersprochen haben.

Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Wachenroth, den 25.11.2024
Markt Wachenroth
Wahlamt
gez. Göring