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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 429/2025
Gemeindenachrichten
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Gemeindenachrichten

Regelaltersrente mit 66 plus 2 Monate

Das reguläre Rentenalter steigt 2025 um zwei weitere Monate.

Für den Jahrgang 1959 liegt es bei 66 Jahren und zwei Monaten.

Wer im Januar 1959 geboren wurde und noch kein Altersruhegeld bezieht, kann damit bei Erfüllung der fünfjährigen Mindestversicherungszeit im April 2025 regulär in Rente gehen.

Regelaltersrente

Versicherte mit dem „Baujahr“ 1964 können erst ab 67 Jahren regulär in Rente gehen. Der Jahrgang 1964 kann sich also heute schon merken, dass ein regulärer Renteneintritt erst 2031 möglich ist.

Nach wie vor gilt: Die Altersrente gibt es nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Der Renteneintritt kann auch aufgeschoben werden. Das bringt ein Rentenplus. Die später bezogene Rente erhöht sich für jeden Monat des verspäteten Renteneintritts um 0,5 Prozent.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Vers.Jahre):

Rente mit 64 1/2

Seit 2014 gibt es für besonders treue Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung ein Sonderangebot. Wer auf eine 45-jährige Mindestversicherungszeit kommt, kann deutlich vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in Rente gehen. Dies ermöglicht die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Das Zugangsalter für den abschlagsfreien Rentenzugang wird jedoch schrittweise für jeden späteren Jahrgang um zwei Monate angehoben. Zunächst gab es diese Rente schon ab 63. Doch das ist längst Vergangenheit.

Für den Jahrgang 1961 gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten. Es ist also irreführend, dass über diese Rente in den Medien vielfach noch immer unter der Überschrift „Rente mit 63“ berichtet wird.

Altersrente für langjährig Versicherte (35 Vers.Jahre): Abschläge steigen auf 13,2 Prozent

Bei dieser Frührente gibt es etwas niedrigere Hürden. Hier reichen schon 35 Versicherungsjahre, um ab dem 63. Geburtstag in Rente gehen zu können. Wer das macht, muss sich aber darauf einstellen, dass seine Rente durch Abschläge kräftig gekürzt wird. 2025 erreicht der Jahrgang 1962 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten – ab 63 jedoch nur mit einem lebenslangen monatlichen Abschlag von 13,2 Prozent.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Rente ab knapp 62

Dieses vorgezogene Altersruhegeld kann als einziges noch vor dem 63. Geburtstag bezogen werden. Wer 1963 geboren wurde, kann beispielsweise mit 61 Jahren und zehn Monaten bereits in Rente gehen. Dann werden aber Abschläge von 10,8 Prozent (0,3 Prozent x 36 Monate) fällig. Das ist übrigens der letzte Jahrgang, der diese Rente noch vor dem 62. Geburtstag erhalten kann. Die Schwerbehindertenrente kann man jeweils maximal drei Jahre vor dem regulären Eintrittsalter in diese Rente mit Abschlägen beziehen.

Ihren Rentenantrag können Sie in der Rathaus-Außenstelle
(ehem. Sparkasse) bei Fr. Wernsdorfer stellen.
Bitte vorher anrufen, Tel. 09548/982026-12.