Markt Wachenroth, Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat am 22.03.2023 für die im Verfahren ausgewiesenen Verkehrsanlagen die Widmung mit der Maß-gabe verfügt, dass sie mit der Verkehrsübergabe wirksam wird (Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Die Anlagen werden dem Verkehr übergeben, sobald ihr Ausbau abgeschlossen ist.
Ein Ausschnitt aus der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG), Maßstab 1:1.000, und eine Kopie des Widmungsverzeichnisses sind in der Zeit vom 03.02.2025 mit 17.02.2025 zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Verwaltung des Marktes Wachenroth niedergelegt.