Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter, sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Wachenroth,
Hunde sind in unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Sie erfüllen viele wichtige Aufgaben, unter anderem als Diensthunde, Hütehunde, Therapiehunde, Freunde und sind für viele Menschen eine Bereicherung ihres Lebens. Es gilt aber zu respektieren, dass nicht alle Menschen Hunde mögen oder gar Angst vor ihnen haben.
Deshalb ist es für ein konfliktfreies Miteinander und Nebeneinander von Hundehalterinnen und Hundehaltern wichtig, dass jeder Hund korrekt gehalten und geführt wird.
Nicht sicher abrufbare Hunde gehören grundsätzlich an die Leine. Dies gilt insbesondere auch außerhalb der geschlossenen Ortschaft, entlang von Privatland und nicht eingezäunten Gärten.
Ein Hund gehört auch nicht in fremde Vorgärten oder Gärten, um sich zu versäubern. Sie hätten sicher auch keine Freude, wenn fremde Hunde in Ihrem Garten das Bein heben.
Für viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind lange Spaziergänge durch Wiesen und Felder mit ihren Vierbeinern ein täglicher Hochgenuss. Doch Hundekot kann für Rinder, Schafe und Ziegen zur Gefahr werden. Dass der Kot bei Rindern, Kühen und Kälbern zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen führt,
ist den wenigsten Hundehalterinnen und Hundehaltern bekannt. Allerdings ist es heute ein allgemeines Problem, dass viele Hundebesitzer/innen sich über die Sorgen und Nöte der Landwirte keinerlei Gedanken machen. So sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden und generell keinen Zutritt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen haben.
Die Entsorgung der Kotbeutel hat in den zur Verfügung gestellten Hundetoiletten oder in der eigenen Restmülltonne zu erfolgen. Landwirte, Spaziergänger und unsere Kinder werden ihnen dafür sehr dankbar sein.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden können.