Haben Sie Waffen und/oder Munition geerbt, müssen Sie die Inbesitznahme der Waffen unverzüglich gegenüber der zuständigen Behörde im Landratsamt Erlangen-Höchstadt anzeigen.
Außerdem müssen Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie das Erbe angenommen haben, die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte beantragen.
Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK), können Sie, sofern Sie ein Bedürfnis auch für die geerbten Waffen nachweisen können (z.B. als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder Waffenhändler oder als Bewachungsunternehmer), die Erbwaffen darin eintragen lassen.
Auskünfte erteilen telefonisch:
Roland Bauer (Buchstaben A-K) unter der 09131/803-1618 und
Stefan Gorny (Buchstaben L-Z) unter 09131/803-1619