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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 436/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundesteuer 2025

Die Hundesteuer 2025 für den Markt Wachenroth wird festgesetzt und ist am 02. Mai 2025 fällig.

Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, bis spätestens 02.05.2025 (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren) die fälligen Zahlungen für das Jahr 2025 zu entrichten.

Wir weisen darauf hin:

Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden! Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundesteuermarke aus. Wurde ein Hund während des Jahres verkauft, verschenkt, getötet oder ist er verendet, so muss dies ebenfalls in der Gemeinde gemeldet werden.