Am 15.05.2025 werden die folgenden Raten für 2025 fällig:
| - | 1. Rate Wasser- und Kanalgebühren |
| - | Grundsteuer |
| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlungen |
Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten.