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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 437/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ab 01. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisanträge

Achtung!!! Neue Informationen

Ab 01.05.2025 dürfen nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt werden, oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden.

Diese Regelung gilt auch für Kinder und Babys.

Leider konnte der Markt Wachenroth noch nicht durch die Bundesdruckerei mit einem Fotoautomaten beliefert werden.

Der Gesetzgeber räumt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 ein, in der in Ausnahmefällen Papierlichtbilder akzeptiert werden können.

Unter nachfolgendem Link können Sie sich darüber informieren, welche Fotodienstleister bereits digitale Lichtbilder für die Ausweisbeantragung erstellen:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

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