Seit 01.01.2025 sind die Bauanträge nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt und im besten Fall digital beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt abzugeben.
Näheres hierzu siehe folgende Übersicht sowie
https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/digitaler-bauantrag/
| Antragsart | Digital | In Papier | Einreicher |
| Bauanträge | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
| Genehmigungsfreistellungsverfahren | Landratsamt | Gemeinde | Entwurfsverfasser |
| Antrag auf Vorbescheid | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
| Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
| Antrag auf isolierte Abweichung | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
| Antrag auf isolierte Befreiung, Ausnahme | Landratsamt | Gemeinde | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
| Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
| Baubeginnsanzeige | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
| Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
| Kriterienkatalog | Landratsamt | Landratsamt | Tragwerksplaner, der Standsicherheitsnachweis erstellt |
| Anzeige der Beseitigung | Landratsamt | Gemeinde und Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn; |
| bei nicht freistehenden Gebäuden: Tragwerksplaner | |||
| Abgrabungsanträge | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
| Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | Landratsamt | Gemeinde | Entwurfsverfasser |
| Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
| Abgrabungs-Vorbescheid | Landratsamt | Landratsamt | Entwurf des Bauherrn |
| Beginnsanzeige Abgrabung | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Bitte informieren Sie ihren Planer/Architekten etc., wo und wie die Unterlagen einzureichen sind!
Nur in wenigen Fällen und bei Papierausdruck nimmt die Gemeinde noch die Unterlagen direkt und zur Bearbeitung entgegen, meistens leiten wir sämtliche Unterlangen an das zuständige Landratsamt weiter und werden von diesem digital benachrichtigt bzw. in den Prozess eingebunden.
Die Abgabe bei uns verzögert somit in den meisten Fällen die Bearbeitung und die Aufnahme in die folgende Gemeinderatssitzung kann damit ggf. nicht mehr gewährleistet werden.