Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Fußgänger, die wegen Ihres Überwuchses auf die Straße ausweichen müssen und evtl. sogar verletzt werden können! Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können!
Bäume und Sträucher müssen bis zu einer lichten Höhe von 5 m freigehalten werden, auch die Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt sein!
Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.
Bitte achten Sie beim Schneiden darauf, die Sträucher in der Zeit bis 30. September nicht auf Stock zu setzen, zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte, siehe § 9 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz.