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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 439/2025
Gemeindenachrichten
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Gemeindenachrichten

Wir bitten im gesamten Gemeindegebiet um dringende Beachtung das die Sträucher und Hecken, die in den Gehweg hineinragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Fußgänger, die wegen Ihres Überwuchses auf die Straße ausweichen müssen und evtl. sogar verletzt werden können! Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können!

Bäume und Sträucher müssen bis zu einer lichten Höhe von 5 m freigehalten werden, auch die Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt sein!

Schneiden Sie deshalb auch Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen, Kreuzungen oder Gehwegen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen!

Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.

Bitte achten Sie beim Schneiden darauf, die Sträucher in der Zeit bis 30. September nicht auf Stock zu setzen, zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte, siehe § 9 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz.

Warten Sie bitte nicht, bis Sie von der Gemeinde
dazu aufgefordert werden!
Ihre Gemeindeverwaltung