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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 442/2025
Gemeindenachrichten
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Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern

Wer noch in 2025 statt in 2026 in die Rente wechselt, zahlt als Rentner mit einer durchschnittlich hohen Rente jährlich rund 33 Euro weniger an Steuern.

Meist machen sich künftige Rentner viele Gedanken darüber, wann Sie in Rente gehen dürfen.

Beispiel: Herr X hat 35 Versicherungsjahre, wird 67 Jahre alt und möchte am 1. Februar 2026, in Rente gehen. Doch das ist steuerlich gesehen unklug. Denn das Jahr (also 2026) des Renteneintritts entscheidet lebenslänglich über die Rentenbesteuerung, 2026 liegt der Besteuerungsanteil bei 84 %, 2025 sind es 83,5 %.

Wer bis spätestens 1. Dezember eines Jahres, also in diesem Fall zwei Monate früher, in Rente geht, spart Steuern. Bei der deutschen Durchschnittsrente von 1.550 Euro beträgt die jährliche Steuerersparnis rund 33 Euro. Wird diese Ersparnis über 20 Jahre aufsummiert, lässt sich der ganze Vorteil erkennen.

Zum Beispiel mit einer vorgezogenen Altersrente mit Teilrente:

Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen möchte, kann das tun, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre zusammengekommen und ein Alter von mindestens 63 Jahren erreicht wurde. Aber dann ist ein Abschlag in Höhe von -0,3 % für jeden Monat des Rentenbeginns vor der persönlichen Regelaltersgrenze hinzunehmen. Dieser Abschlag gilt, ebenso wie der Rentenfreibetrag lebenslänglich. Zwei Monate Abschlag mit 0,6 Prozent (2 x -0,3 %) bei der Vollrente stehen somit einem Steuervorteil von 0,5 Prozent gegenüber. Dies ist erstmal ungünstig.

Um den finanziellen Nachteil einer vorgezogenen Rente gering zu halten und trotzdem den höheren Rentenfreibetrag zu bekommen, gibt es eine Lösung. Der Rentenbeginn kann mit einem Antrag auf TEIL-Rente beantragt werden, z. b. ab 01.12. nur beispielsweise 10 % als Teilrente beantragen. Der Rentenabschlag zählt dann nur auf die 10 % Teilrente. Die monatlichen Rentenzahlungen würden sich dadurch nur um 0,06 % bei zwei Monaten früher reduzieren. Im Fall der Durchschnittsrente sind das gerade mal 0,93 €. Der Wechsel von der Teil- zur Vollrente ist jederzeit möglich und erfolgt durch einen formlosen Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Der höhere Rentenfreibetrag ist so aber lebenslänglich gesichert.

Die Rentenberater in den Auskunfts- und Beratungsstellen können Ihnen gerne Tipps dazu geben, z. B. im Kommunbrauhaus in Höchstadt, Obere Brauhausgasse 7, Tel. 09193/626-132, Mittwochs jeweils von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Weitere Auskunfts- und Beratungsstellen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de./DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html