Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Abgestorbene Pflanzenteile, trockene Streu und im Wald verbliebenes Restholz, das eigentlich nach dem natürlichen Verrottungsprozess als willkommener Nährstoffspender dienen soll, sind sehr leicht entzündlich. Ein entstehendes Feuer fände reichlich Nahrung und würde sich sehr schnell ausbreiten können. Deshalb sind Waldbesucher und Waldbesitzer zu absoluter Vorsicht aufgerufen. Denn ein Waldbrand entsteht in der Regel nur durch menschlichen Leichtsinn oder Unachtsamkeit. Eine Entstehung auf natürliche Art, etwa durch einen Blitzeinschlag, ist unwahrscheinlich.
Wir weisen deshalb auf folgende Verhaltensregeln hin:
Es besteht vom 01. März bis 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot in Wäldern. Lassen Sie keine Glasflaschen oder Scherben sorglos im Wald oder auf trockenen Feldern liegen, da der Brennglaseffekt zu offenem Feuer führen kann.
Werfen Sie bitte auch keine Zigarettenstummel beim Autofahren aus dem Fenster. Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich beim heißen Katalysator entzünden kann.
Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112. Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Waldbesitzer werden zu besonderer Vorsicht beim Verbrennen von Reisig und Rinde zur Bekämpfung der Borkenkäfer angehalten.
Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und sind daher weitgehend vermeidbar. Das Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
Um Einhaltung und Beachtung wird gebeten.