Am 15.08.2025 werden die folgenden Raten für 2025 fällig:
- 2. Rate Wasser- und Kanalgebühren
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung
von Säumniszuschlägen und Mahngebühren) die fälligen
Zahlungen zu entrichten.