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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 445/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

des Marktes Wachenroth

(Landkreis Erlangen-Höchstadt)

Für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erläßt der Markt Wachenroth folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind mit 600.000,00 € veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

2. Gewerbesteuer  —  380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

auf 1.130.006,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Wachenroth, den 26.08.2025
Markt Wachenroth
gez. Braun
Erster Bürgermeister

Gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat die Haushaltssatzung 2025 mit Schreiben vom 21.08.2025, AZ: 20-941-572160 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen gemäß § 2 der Satzung wurde dir Rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt (Art. 71 Abs. 2 GO)

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltsatzung im Rathaus Wachenroth, Hauptstraße 23, 96193 Wachernoth während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme bereit.