des Marktes Wachenroth
(Landkreis Erlangen-Höchstadt)
Für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erläßt der Markt Wachenroth folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| Im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.780.038,00 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.660.798,00 € ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind mit 600.000,00 € veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | (A) | 550 v. H. |
| b) | für die Grundstücke | (B) | 250 v. H. |
2. Gewerbesteuer — 380 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 1.130.006,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat die Haushaltssatzung 2025 mit Schreiben vom 21.08.2025, AZ: 20-941-572160 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen gemäß § 2 der Satzung wurde dir Rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt (Art. 71 Abs. 2 GO)
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltsatzung im Rathaus Wachenroth, Hauptstraße 23, 96193 Wachernoth während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme bereit.