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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 449/2025
Gemeindenachrichten
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Die deutsche Rentenversicherung informiert

Überprüfung des Grundrentenzuschlags

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert über angepasste Rentenbescheide ab Januar 2026.

Wer lange gearbeitet oder andere von der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigende Zeiten hat, erhält unter bestimmten Voraussetzungen zu seiner Rente einen Grundrentenzuschlag. Und zwar dann, wenn man einen unterdurchschnittlichen Verdienst erzielte und deshalb lediglich eine kleine Rente bezieht.

Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch

Ein Antrag für den Grundrentenzuschlag ist nicht erforderlich: Ob ein Anspruch besteht, prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) automatisch.

Ob und in welcher Höhe der Grundrentenzuschlag gezahlt wird, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen der Rentnerin/des Rentners und des Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners ist. Angerechnet wird das zu versteuernde Einkommen sowie der steuerfreie Teil von Renten und Versorgungsbezügen. Diese Daten werden in der Regel vom Finanzamt übermittelt. Angerechnet wird das monatliche Einkommen, das einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Liegen dem Finanzamt keine Festsetzungsdaten vor, werden Renten und Versorgungsbezüge von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) an die DRV übermittelt.

Überprüfung im Herbst

Jeweils zum 1. Januar wird das anzurechnende Einkommen überprüft. Hierfür meldet das Finanzamt bzw. die ZfA der DRV jeweils im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres.

Aktuell meldet das Finanzamt somit die Einkommensdaten für das Jahr 2023, hilfsweise für das Jahr 2022. Das entsprechende Einkommen wird auf den Grundrentenzuschlag ab Januar 2026 angerechnet.

Hierzu erhalten die Rentenberechtigten einen Bescheid.