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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 450/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08. März 2026 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriftendes Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der

Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG).

Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen;

die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können dies schriftlich oder persönlich beim Markt Wachenroth beantragen:

Einwohnermeldeamt Wachenroth

Hauptstraße 24

96193 Wachenroth

Tel.: 09548/98202613

E-Mail: ewo@wachenroth.de

Wachenroth, den 10.11.2025
Markt Wachenroth
- Wahlamt -
gez.
Braun
Erster Bürgermeister