Der Marktgemeinderat Wachenroth hat in seiner Sitzung vom 19.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Buchfeld Nord" beschlossen. In der Sitzung vom 13.11.2025 wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung abgewogen sowie der überarbeitete Entwurf der Valentin Maier Bauingenieure AG in der Fassung vom 13.11.2025 gebilligt. Gleichzeitig wurde die amtliche Bekanntmachung, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 58.315 m' und ist aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich) ersichtlich:
Betroffen sind folgende Flurstücke der Gemarkung Weingartsgreuth:
| Vollständig: | 610/1, 627 |
| Teilweise: | 606, 609, 611/1, 613, 614, 628, 630 |
Geplant ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit Grünflächen mit dem Ziel, die Entwicklung eines ortsansässigen Familienbetriebes im Norden von Buchfeld voranzutreiben. Die Baufläche grenzt im Süden an eine gemischte Baufläche an, innerhalb derer sich u.a. das bestehende Betriebsgelände befindet. Nördlich des Geltungsbereiches befindet sich die Autobahn A3, die zusätzlich durch einen Lärmschutzwall vom Geltungsbereich getrennt ist.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Fassung vom 13.11.2025 nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 08.12.2025 bis 16.01.2026 während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus (Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 8), Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth öffentlich aus. Die o.g. Unterlagen sind auch auf der Homepage des Marktes Wachenroth unter http://wachenroth.de/bekanntmachungen digital/ einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen überwiegend elektronisch an die Gemeinde (info@wachenroth.de) zu übermitteln.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren* das ebenfalls öffentlich ausliegt.