Titel Logo
Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 452/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Grundsteuerfestsetzung

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.),

1.

Wenn Widerspruch eingelegt wird, ist der Widerspruch einzulegen bei der Marktgemeinde Wachenroth, Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth

2.

Wenn unmittelbar Klage erhoben wird ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24-28, 91522 Ansbach zu erheben.

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung.

gez. Braun
1. Bürgermeister