über den Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan des Marktes Wachenroth für den Bereich des geplanten Bebauungsplanes „Windpark WK 46 Schellenberg“
Der Marktgemeinderat Wachenroth hat in seiner Sitzung vom 22.06.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan des Marktes Wachenroth für den Bereich des geplanten Bebauungsplanes „Windpark WK 46 Schellenberg“ im Parallelverfahren beschlossen.
Das Gebiet soll als „Sondergebiet für Windenergieanlagen“ im Sinne des § 11 Baunutzungsverordnung -BauNVO- ausgewiesen werden.
Der geplante Geltungsbereich nördlich von Buchfeld und westlich von Weingartsgreuth umfasst eine Gesamtfläche von ca. 52,6 ha und ist aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich) ersichtlich:
| Aktuell betroffene Grundstücke der Gemarkung Wachenroth: | |
| • | Flurstücke Nr. 227, 228, 229, der Lage „Buchfeld“, |
| • | Flurstücke Nr. 238, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 264, 265, 266, der Lage „Buttermilch“, |
| • | Flurstück Nr. 270 der Lage „Berggraben“, |
| • | Flurstücke Nr. 267, 268, 269, 271, 272, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 384 der Lage „Im Kessel“, |
| • | Flurstücke Nr. 386, 387, 388, 390, 391, 392, 394, 395, 396, 397, 398, 400, 401, 402, 404, 413, 414 der Lage „Hutweite“ |
| • | Flurstücke Nr. 415, 416, 417, 418, 419, 420, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 428, 436, 437, 438 der Lage „Schellenberg“ |
| Aktuell betroffene Grundstücke der Gemarkung Weingartsgreuth: | |
| • | Flurstück Nr. 288 der Lage „Buchleiten“ |
| • | Flurstücke Nr. 303, 304, 306, 307, 308, 309, 310, 315, 316 der Lage „Kühhölzchen“ |
| • | Flurstücke Nr. 317, 318, 319, 320 326 der Lage „Theilersee“ |
Hinweise:
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass die heutige Auflistung der betroffenen Grundstücke nicht endgültig ist und sich im Rahmen der kommenden Planungen, Auslegungen und Beteiligungsverfahren usw. sowie aus technischen Gründen noch ändern kann bzw. wohl noch ändern wird.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass insbesondere aufgrund der Größen der Energieanlagen sowie deren erforderlichen Abstände untereinander und der Kleinteiligkeit der Grundstücke in diesem Bereich wohl nur auf einem Bruchteil dieser Grundstücke überhaupt ein oder mehrere Baurecht(e) bzw. ein Standort oder mehrere Standorte für Windenergieanlagen geschaffen werden können.
Wachenroth, den 15.01.2026
Markt Wachenroth