über den Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan des Marktes Wachenroth für den Bereich des geplanten Bebauungsplanes „Windpark WK 101 Höllberg“
Der Marktgemeinderat Wachenroth hat in seiner Sitzung vom 11.12.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan des Marktes Wachenroth für den Bereich des geplanten Bebauungsplanes „Windpark WK 101 Höllberg“ im Parallelverfahren beschlossen.
Das Gebiet soll als „Sondergebiet für Windenergieanlagen“ im Sinne des § 11 Baunutzungsverordnung -BauNVO- ausgewiesen werden.
Der geplante Geltungsbereich westlich von Albach und nördlich von Reumannswind, Flurbereiche „Höllberg“, „Hinterer Güterwald“, „Festenbergwald“ und weitere, entspricht dabei dem mit der 23. Änderung des Regionalplans 7 Region Nürnberg ausgewiesenen Windvorbehaltsgebiet „WK 101“. Er umfasst eine Gesamtfläche von ca. 90,1 ha und ist aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich) ersichtlich:
Aktuell betroffene Grundstücke, alle Gemarkung Wachenroth:
Flurstücke Nr. 780, 809, 810, 1193, 1194, 1195, 1196, 1197, 1198, 1199, 1200, 1305, 1306, 1307, 1308, 1309, 1310, 1311, 1330, 1331, 1332, 1335, 1336, 1337,1338, 1339,1339/1, 1340, 1341, 1348, 1349, 1350, 1351, 1352, 1353, 1354, 1355, 1356, 1357, 1358, 1359, 1360, 1361, 1362, 1363, 1364, 1365, 1366, 1367, 1368, 1369, 1370, 1371, 1372, 1373, 1374, 1375, 1376, 1377, 1378, 1379, 1380, 1381, 1382, 1382/1, 1382/2, 1383, 1384, 1385, 1386, 1390, 1391, 1392, 1393, 1394, 1395, 1404, 1968/1, 2197/17, 2197/18, 2197/19, 2197/20, 2197/21 und 2197/22.
Hinweise:
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass die heutige Auflistung der betroffenen Grundstücke nicht endgültig ist und sich im Rahmen der kommenden Planungen, Auslegungen und Beteiligungsverfahren usw. sowie aus technischen Gründen noch ändern kann bzw. wohl noch ändern wird.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass insbesondere aufgrund der Größen der Energieanlagen sowie deren erforderlichen Abstände untereinander und der Kleinteiligkeit der Grundstücke in diesem Bereich wohl nur auf einem Bruchteil dieser Grundstücke überhaupt ein oder mehrere Baurecht(e) bzw. ein Standort oder mehrere Standorte für Windenergieanlagen geschaffen werden können.
Wachenroth, den 15.01.2026
Markt Wachenroth