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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 456/2026
Gemeindenachrichten
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Gemeindenachrichten

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert, dass freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025 noch bis zum 31. März 2026 überwiesen werden können.

Wer für das Jahr 2025 nachzahlen möchte, kann seinen monatlichen Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 112,16 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro frei wählen. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versicherungsnummer, den Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeitraum anzugeben, für den eingezahlt wird.

Mit freiwilligen Beiträgen lassen sich zum Beispiel Lücken im Versicherungskonto schließen oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen erfüllen. Alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind, können diese freiwilligen Beiträge leisten. Auch Deutsche, die im Ausland leben und ihren Anspruch in Deutschland erhalten möchten, können von dieser Möglichkeit profitieren.

Wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um seine Rente zu erhöhen.

Neben der Verbesserung der Rentenansprüche können freiwillige Beiträge auch steuerliche Vorteile bringen, da sie unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar sind. Wer überlegt, freiwillige Beiträge zu leisten, sollte sich rechtzeitig beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein informieren.