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Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 467/2026
Gemeindenachrichten
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Waldbrandgefahr bei extremer Hitze und Trockenheit

Wir weisen auf folgende Verhaltensregeln hin:

Es besteht vom 01. März 2026 bis 31. Oktober 2026 ein grundsätzliches Rauchverbot in Wäldern.

  • Lassen Sie keine Glasflaschen oder Scherben im Wald oder auf trockenen Feldern liegen, da der Brennglaseffekt zu offenem Feuer führen kann.
  • Werfen Sie bitte auch keine Zigarettenstummel beim Autofahren aus dem Fenster.
  • Entzünden Sie im Wald oder in Wald nähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich beim heißen Katalysator entzünden kann.

Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.

Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.

Waldbesitzer werden zu besonderer Vorsicht beim Verbrennen von Reisig und Rinde zur Bekämpfung der Borkenkäfer angehalten.

Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und sind daher weitgehend vermeidbar.

Wir bitten um Ihre Beachtung und um Ihr Verständnis

Ihr
Ordnungsamt