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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Jugendschöffen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt gesucht

Das Landratsamt Erlangen Höchstadt nimmt die anstehende Wahl der Jugendschöffen zum Anlass, die Städte und Gemeinden sowie Vereine und Verbände im Landkreis Erlangen Höchstadt um Vorschläge zu bitten. Es sollen geeignete Persönlichkeiten als Jugendschöffen gewonnen werden, die dieses verantwortungsvolle Ehrenamt auch während der gesamten Schöffenperiode von 2024 bis 2028 ausüben können. Von ausschlaggebender Bedeutung für die Eignung ist die erzieherische Befähigung und Erfahrung.

Aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt sollen mindestens 44 Personen, und zwar je zur Hälfte Männer und Frauen, benannt werden, die für das Schöffenamt geeignet sind. Näheres über die erforderliche Eignung ist der Schöffen- und der Jugendschöffenbekanntmachung zu entnehmen, welche gemeinsam mit der Infobroschüre „Das Schöffenamt in Bayern“ auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.justiz.bayern.de (-> Service -> Schöffen) eingesehen werden kann.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden. Zu beachten ist insbesondere, dass Personen nicht berufen werden sollen, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben. Weiterhin sollen Personen nicht berufen werden, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet oder die in Vermögensverfall geraten sind. Nicht zum Schöffenamt zu berufen wären Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode noch andauert. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 31.12.2028 vollenden werden, dürfen die Berufung zum Schöffenamt ablehnen und sollen nicht in die Vorschlagliste aufgenommen werden, wenn sie voraussichtlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden. Zum Amt des Jugendschöffen sollen auch solche Personen nicht berufen werden, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht im Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnen.

Für die vorgeschlagenen Personen werden folgende Angaben benötigt:

Familienname, Geburtsname, Vorname(n), Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Straße und Hausnummer, sowie eine kurze Erläuterung der erzieherischen Befähigung und Erfahrung. Bedeutsam sind auch die Angaben über eine etwaige frühere Schöffentätigkeit. Die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes sollte gegeben sein. Für Rückfragen steht im Amt für Kinder, Jugend und Familie die Jugendamtsleiterin Heike Krahmer unter Tel. 09131-803 260 zur Verfügung.

Entsprechende Vorschläge sollen bitte bis spätestens

15.03.2023

beim Markt Wachenroth, Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth, eingereicht werden.

Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagliste ist der Jugendhilfeausschuss. Die Liste wird vom 20.03.2023 bis 24.03.2023 im Amt für Kinder, Jugend und Familie aufgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamts mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass Personen aufgenommen seien, die nach den einschlägigen Regelungen nicht hätten vorgeschlagen werden sollen. Anschließend wird die Vorschlagsliste samt evtl. Einsprüchen dem Amtsgericht vorgelegt. Die eigentliche Wahl der Jugendschöffen obliegt dem beim Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss.