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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundesteuerfälligkeit am 15.02.2024

Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 am 15.02.2024 zur Zahlung fällig ist. Hierzu erfolgt keine neue Bescheid-Erstellung, da es sich bei den bisher erteilten Hundesteuerbescheiden um Mehrjahresbescheide handelt. Bei Steuerpflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Abbuchung automatisch durchgeführt. Barzahler werden gebeten, die Hundesteuer bei Fälligkeit pünktlich zu überweisen.

Des Weiteren möchten wir noch darauf hinweisen, dass bei der Anschaffung eines Hundes der Hundebesitzer verpflichtet ist, diesen baldmöglichst bei der Stadtverwaltung Weißenhorn im Steueramt zur Hundesteuer anzumelden.