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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 11.12.2023

1.

Bekanntgaben

Der Tagesordnungspunkt „Abschluss von ergänzenden Zuschussverträgen mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH, Stillgelegte Hausmülldeponien „Bei der Kiesgrube“; Flst.Nr. 576 Gemarkung Bubenhausen und Flst.Nr. 526 Gemarkung Gannertshofen; Beschlussfassung“ wurde für die heutige Sitzung als TOP 4 nichtöffentlich geladen, nichtöffentlich behandelt und beschlossen. Nach der Entfernung der nichtöffentlichen Passagen, kann der Sachbericht mit Beschlussfassung und Abstimmungsergebnis als Information für die Bürger veröffentlicht werden.

Inhalt des Sachberichts:

Hinsichtlich der ehemaligen Hausmülldeponien der Stadt Weißenhorn auf den Flst.Nrn. 576 Gemarkung Bubenhausen und 526 Gemarkung Gannertshofen sind - nach den bereits erfolgten Untersuchungen gemäß dem Sanierungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth von 2017 - weitere (Detail-) Untersuchungen erforderlich.

Insgesamt sind in dem Bereich der Deponien vier Flurstücke betroffen. Jede Fläche ist als eigenständige Deponie zu betrachten.

Im Jahr 2016 wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten geschlossen deren Zweck darin besteht, zunächst eine mengenmäßige und lokale Abschätzung des unterschiedlichen Inputs zur Feststellung der Verantwortlichkeiten und der weiteren, konkreten Sanierungsmaßnahmen unter Heranziehung der Grundwasserströme zu erreichen.

Mit Beschluss vom 14.05.2018 – DSNR SR 50/2018 - hat der Stadtrat die Verwaltung ermächtigt, mit der Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München, Zuschussverträge für die Untersuchung / Sanierung der genannten Deponien abzuschließen (Verträge GAB-Nr. 2-028 und GAB-Nr. 2-501).

Von den damals veranschlagten Gesamtkosten der Untersuchungen in Höhe von ca. 61.000 € beträgt der Anteil der Stadt für die Flst.Nr. 576 anteilig ca. 24.380 €, für die Flst.Nr. 526 ca. 6.100 Euro brutto.

Der Eigenanteil der Stadt für die Gesamtmaßnahme (Untersuchungen einschließlich der möglicherweise erforderlichen Sanierungsmaßnahmen) beträgt 122.890,16 € für das Flurstück 576 bzw. 155.190,13 € für das Flurstück 526.

Das mit den Untersuchungen beauftragte Gutachterbüro BGU hat im Juni 2022 sein Gutachten vorgelegt. Der Gutachter schlägt in Bezug auf die finanzielle Abwicklung eine flächenbezogene Aufteilung nach der Größe der vier Teilflächen vor.

Anhand von Baggerschürfen wurden auf allen vier Flächen Salzschlacken festgestellt und zur Ermittlung der jeweiligen Frachten Grundwassermessstellen gesetzt. Eine präzise Zuordnung der Frachten auf die einzelnen Flächen ist nach Aussage der Gutachter jedoch nicht möglich, da sich die Frachten der südlicheren Flächen auf Grund der Grundwasserfließrichtung von Süd nach Nord immer mit den Frachten der nördlichen Flächen vermischen. Es liegen jedoch auf allen Flächen hohe Belastungen vor.

Für eine flurstücksbezogene Gefährdungsabschätzung, wie im öffentlich-rechtlichen Vertrag als Zielvereinbarung festgelegt, sind im nächsten Schritt Frachtbetrachtungen erforderlich.

Die von der Regierung geforderte ergänzende Stellungnahme der Gutachter vom Juli 2023, die eine flurstücksbezogene Darstellung der bisherigen Untersuchungsergebnisse und Auswertungen liefern sollte, lieferte das gewünschte Ergebnis nicht. Somit lassen sich bis heute die Verantwortlichkeiten, die von den einzelnen Flächen ausgehen, nicht feststellen.

Die Regierung fordert daher eine erweiterte Detailuntersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung. Dazu müssen zusätzliche Abstrommessstellen errichtet werden und ein Monitoring bei unterschiedlichen Grundwasserständen sowie eine Neubeurteilung nach dem neuen Merkblatt 3.8/1 insbesondere hinsichtlich der Frachten durchgeführt werden.

Für diese weiteren Untersuchungen ist vom Gutachterbüro zunächst ein mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmtes Konzept vorzulegen.

Die finanzielle Aufteilung soll wie bisher gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu zwei Vierteln von der Stadt Weißenhorn getragen werden.

Da die Förderverträge zwischen der Stadt und der GAB ausgelaufen sind, sind vor einer Beauftragung des Gutachterbüros BGU neue Verträge abzuschließen. Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Kosten bekannt sind, soll vor dem Zuschussvertrag zunächst ein Teilvertrag über eine kleine Summe i.H.v. 12.000 € (Anteil Stadt für beide Grundstücke 6.000 €) abgeschlossen werden.

Die von der Stadt noch zu zahlenden Eigenanteile belaufen sich für das Flurstück 576 auf 63.755,02 € und für das Flurstück 526 auf 144.631,38 €. Ab Erreichen der Eigenanteile übernimmt die GAB sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einer Sanierung.

Die grundsätzliche Förderung von Altlasten durch die GAB ist aktuell nur bis Ende 2025 sichergestellt. Die Verlängerung des Förderprogrammes wird derzeit mit dem Umweltministerium verhandelt.

Für den Fall, dass nach Abschluss der erweiterten Detailuntersuchung feststeht, dass eine Sanierung fachlich erforderlich ist, müssen die möglichen Sanierungsoptionen und deren Kosten ermittelt werden. Hieran muss sich die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Sanierungsoption anschließen.

Folgendes wurde zu dem o.g. Sachbericht im Gremium diskutiert:

Bürgermeister Dr. Fendt dankte Herrn Meyer, dem Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, für die ausführliche Aufarbeitung der Sitzungsvorlage. Die ergänzenden Zuschussverträge werden benötigt, weil sie die Basis dafür seien, dass man, im Falle einer Sanierung, auch für die Sanierungskosten Zuschüsse bekomme.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof stellte die Frage, wer die Kosten für die Sanierung tragen müsse. Er wolle auch wissen, ob man grob abschätzen könne, in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden und ob die Stadt dann am Schluss mit einer Millionensumme in der Haftung sei oder der allergrößte Teil vom Freistaat übernommen werde.

Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, erklärte, dass die Kosten gedeckelt seien, die die Stadt übernehmen müsse. Es seien Eigenanteile, und die Reste, die im Moment noch offen seien, betragen ca. 200.000 Euro. Alles was darüber liege, auch für die komplette Sanierung, werde von der Gesellschaft, die vom Freistaat getragen werde, bezahlt. Es gebe allerdings eine kleine Einschränkung. Dies sei nur bis 2025 gesichert, aber es gebe Verhandlungen mit dem Umweltministerium, wegen einer entsprechenden Verlängerung. Wenn alles normal laufe, sei das Risiko tatsächlich für die Stadt auf diese 200.000 Euro begrenzt.

Stadtrat Thomas Schulz fragte zu dem Thema, ob man dort in ein Freiflächensolaranlagenkonzept einsteigen könne, da man an mehreren Stellen Hausmülldeponien habe. Dann hätte eine Sanierung in diesen Bereichen wenigstens einen Sinn.

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte, dass man seiner Meinung nach bereits schon einmal Untersuchungen für die Deponie in Grafertshofen gemacht habe. Der Landkreis will es auch. Es gebe bereits konkrete Überlegungen für eine Umsetzung, weil es keine bessere Fläche dafür gebe.

Stadtrat Ulrich Fliegel sagte, da es sich um ein wichtiges Thema handle, dass die Öffentlichkeit auch interessiere, was auf diesen Flächen passiere, wundere es ihn, dass es nicht im öffentlichen Teil behandelt wurde und wollte den Grund dafür wissen.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, es gebe keinen Grund für die Nichtöffentlichkeit. Eine Möglichkeit wäre, das Thema heute zu vertagen und es erneut in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Stadtrat Ulrich Fliegel erwiderte, er sei der gleichen Meinung, da es doch ein dringliches Thema sei. Wenn man sich dieses Gutachten verinnerlicht, gehen diese Ablagerungen bis auf die Grundwasserschicht und das Grundwasser sei auch schon mit den Schadstoffen belastet. Wenn man dann dieses Modell der Fließrichtung von Süd nach Nord beobachtet, fließe das Grundwasser ab und das sei auch die Richtung, in der die Stadt ihre Brunnen betreibe. Das ganze Thema sollte eigentlich relativ schnell abgehandelt werden. Man dürfe nicht bis 2025 warten, bis es Zuschüsse gebe.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, er werde den Beschlussvorschlag so ergänzen, die Sitzungsvorlage im öffentlichen Sitzungsteil zu veröffentlichen.

Stadtrat Herbert Richter schlug vor, heute zu beschließen und unter Bekanntgaben in der Stadtratssitzung am Montag fünf bis zehn Minuten eine kurze Erläuterung dazu zu geben. Dann hätte man das Thema abgearbeitet und die Verwaltung könne dann weiterarbeiten, wenn man heute den Beschluss fasse.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, es müsse auf jeden Fall in den öffentlichen Teil, dann können es die Bürger in Ruhe lesen. Aber das Gremium beschließe und man nehme in den Beschluss zusätzlich auf, dass der Sachverhalt im öffentlichen Teil der Sitzung veröffentlicht werde.

Folgendem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

„Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH ergänzende Zuschussverträge zur Untersuchung der stillgelegten Hausmülldeponien 'Bei der Kiesgrube' (Flst.Nr. 576 Gemarkung Bubenhausen und Flst.Nr. 526 Gemarkung Gannertshofen) bis zu einer Höhe des städtischen Anteils für beide Grundstücke zusammen von 50.000 € abzuschließen.

Diese Ermächtigung soll für den zunächst abzuschließenden Teilvertrag, den nach Vorlage einer Kostenschätzung sowie eines entsprechenden Angebots abzuschließenden Folgevertrag sowie die ergänzende Beauftragung des Gutachterbüros BGU gelten.“

Der Sachbericht mit Diskussion und Beschluss soll im öffentlichen Teil der Sitzung veröffentlicht werden.“

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2.

Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1.

Antrag auf Baugenehmigung:

Ausbau des Dachgeschosses zum DreifamilienhausWeserstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur nachträglichen Genehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ost Waldviertel“.

Der Antragsteller hat ein Haus übernommen, in welchem, vermutlich seit Jahrzenten das Dachgeschoss ausgebaut wurde. Mit dem aktuellen Antrag möchte der Antragsteller dies gerne bereinigen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind alle eingehalten. Es handelt sich im DG um kein Vollgeschoss, die GRZ und GFZ sind ebenso eingehalten.

Die erforderlichen Stellplätze können alle auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt ergänzte den Beschlussvorschlag mit dem Zusatz, dass auch mit der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens Einverständnis bestehe und brachte ihn zur Abstimmung.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt. Auch mit der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens besteht Einverständnis.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.2.

Antrag auf Baugenehmigung:

Anbau einer Terrassenüberdachung

Kolpingstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kapellenäcker“. Die Festsetzungen sind eingehalten.

Der Bauherr möchte eine Terrassenüberdachung mit einer Größe von 3,00 m x 3,30 m und einer Höhe von 2,52 m errichten. Dazu enthält der Bebauungsplan keine Festsetzung. Die maximale Tiefe von 3,00 m, um eine Terrassenüberdachung verfahrensfrei errichten können, sind allerdings überschritten.

Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück sind mit mehr als 3,00 m gegeben.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt ergänzte den Beschlussvorschlag mit dem Zusatz, dass auch mit der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens Einverständnis bestehe und brachte ihn zur Abstimmung.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt. Auch mit der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens besteht Einverständnis.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.3.

Antrag auf Bauvoranfrage:

Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses, Bauvorhaben 1

Schloßprielweg, 89264 Weißenhorn, ST Oberreichenbach

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte bei der Verwaltung eine Bauvoranfrage ein, bzgl. Abbruch eines alten Bestandsgebäudes mit Nebengebäude und Errichtung eines einen Einfamilienhauses.

Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.

Das vorhandene Grundstück soll in zwei Grundstücke geteilt werden.

Der Bauherr wünscht auf dem neu vermessenen Grundstück im Süden den Bau eines Einfamilienhauses. Das Einfamilienhaus soll eingeschossig mit angeschlossenem Carport errichtet werden.

Der Bauherr gibt ca. Größen seines EFH mit Carport an, dazu kann aber ohne konkrete Pläne keine Aussage seitens der Verwaltung getroffen werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Nachverdichtung im Innenbereich zu begrüßen und schlägt vor, das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses und des Abbruchs zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt ging auf die Situation vor Ort ein. Die eingereichte Bauvoranfrage sei formell nicht korrekt, da nicht hervorgehe, welche Fragen der Antragsteller geprüft haben wolle. Auch ging der Verwaltung ein Schreiben mit den Bedenken der Nachbarschaft zu, die einer Klärung bedürfen. Eine Zurückstellung sei aufgrund der Genehmigungsfiktion nicht möglich. Daher schlage die Verwaltung vor, den Antrag vorsorglich abzulehnen und den Antragsteller aufzufordern, einen neuen Antrag zu stellen, der seitens der Verwaltung ordentlich geprüft werden könne.

Stadtrat Herbert Richter ging darauf ein, dass das Thema der Erschließung des Schloßprielweges auf der Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung stehe. Es gehe dabei um die grundsätzliche Erschließung in diesem Bereich, da in den letzten Monaten mehrere Bauvoranfragen oder Bauanträge in dieser Straße eingereicht wurden. Hier sei eine ordentliche Erschließung sinnvoll, um künftig eine Zufahrt zu haben, die für diesen Bereich erforderlich und notwendig sei. Das Vorgehen, den Antrag heute abzulehnen, den Bauherrn aufzufordern, eine neue Bauvoranfrage einzureichen und in der Zwischenzeit die Zeit zu nutzen, um mit den Anliegern die Bedenken zu klären und entsprechend regeln zu können, sei richtig.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof informierte darüber, dass seine Fraktion bereits im Vorfeld eine Mail zu diesem Tagesordnungspunkt an die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung gesandt habe. Er sehe es ebenfalls als gute Lösung, den Antrag heute zunächst negativ zu behandeln, da noch einige Punkte ungeklärt seien und diese in der nächsten Stadtratssitzung ausführlich zu besprechen. Die im Moment angedachte Lösung sei seiner Meinung nach nicht ausreichend, da die vorgesehene Straßenbreite von 4 m für Müllfahrzeuge oder Schneeräumfahrzeuge nicht ausreiche. Auch die fehlende Wendemöglichkeit sehe seine Fraktion kritisch. Die Gebäude sollen laut Skizze sehr nah an den Weg positioniert werden, auch müsse die Abwassersituation geklärt werden. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof beantragte einen Ortstermin vor einer der nächsten Sitzungen.

Abschließend brachte Bürgermeister Dr. Fendt den negativ formulierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird nicht erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.4.

Antrag auf Bauvoranfrage:

Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses, Bauvohraben 2

Schloßprielweg, 89264 Weißenhorn, ST Oberreichenbach

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte bei der Verwaltung eine Bauvoranfrage ein, bzgl. Abbruch eines alten Bestandsgebäudes mit Nebengebäude und Errichtung eines einen Einfamilienhauses.

Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.

Das vorhandene Grundstück soll in zwei Grundstücke geteilt werden. Hier kann Bezug auf den vorherigen Antrag genommen werden.

Der Bauherr wünscht auf dem neu vermessenen Grundstück im Norden den Bau eines Einfamilienhauses. Das Einfamilienhaus soll eingeschossig mit Garage errichtet werden.

Der Bauherr gibt ca. Größen seines EFH mit Garage an, dazu kann aber ohne konkrete Pläne keine Aussage seitens der Verwaltung getroffen werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Nachverdichtung im Innenbereich zu begrüßen und schlägt vor, das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses und des Abbruchs zu erteilen.

Diskussion:

Siehe Diskussion zu TOP 2.3

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird nicht erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.5.

Antrag auf Baugenehmigung:

Neubau eines Mobilfunkmastes mit 50,95 m Höhe (Stahlgittermast)

Außenbereich, 89264 Weißenhorn, ST Bubenhausen

Sachverhalt:

Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes im Außenbereich.

Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. §35 BauGB der Gemarkung Bubenhausen.

Der Bauherr beantragt mit Baugenehmigung die Errichtung eines Mobilfunkmastes mit einer Höhe von 50,95m. Im Außenbereich gem. § 35 BauGB sind grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben zulässig. Der geplante Bau fällt unter § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, demnach sind Vorhaben zulässig, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen.

Die zu errichtende Anlage soll neben dem Schließen von Versorgungslücken bzw. der Verbesserung der Versorgung mit 4G und ggfls. 5G, auch in Anbindung an den Richtfunk gewährleisten, sodass die bauliche Anlage der öffentlichen Versorgung dient.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadträtin Susanne Kuderna-Demuth sagte, dass der digitale Fortschritt für alle umfassende und weitreichende Möglichkeiten eröffne. Die steigende Anzahl vernetzter Geräte und Anwendungen mit zunehmendem Datenvolumen führen allerdings auch zu einer immer höheren Funkbelastung in unserer Welt. Die sich daraus ergebenden Gesundheits- und Umwelteffekte werden aktuell vom gesetzlichen Schutz nicht vollständig erfasst und sind vielen Menschen nicht bewusst. International fordert die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftler, die explizit mit der Mobilfunkforschung befasst seien, eine Vorsorgepolitik, Strahlenminimierung sowie die Nutzung alternativer Technologien.

Die ÖDP-ökologisch-demokratische Partei und sie als Fraktion sprechen sich deshalb für leitungsgebundene Technologien beim Ausbau digitaler Infrastruktur ohne Mobilfunk (z.B. Glasfaser) aus. Dem vorliegenden Antrag werde sie deshalb nicht zustimmen. Für Weißenhorn rege sie ein Mobilfunkkonzept an, dass eine möglichst geringe Belastung der Bevölkerung durch Mobilfunkimmissionen Sorge trage, da höchstrichterlich klargestellt sei, dass Kommunen selbst darüber bestimmen können, wo, welche Art von Mobilfunkinfrastruktur gebaut werden dürfe und wo nicht. Immissionsschutz sei eine städtebauliche Aufgabe und wir als Kommune haben das Recht und auch die Pflicht eine Vorsorgepolitik zu betreiben. Dass der Mobilfunk vorsorgerelevant sei, habe das Bayerische Verwaltungsgericht schon 2012 entschieden, da die Mobilfunksendeanlagen zumindest in ihrer Häufung durch die Ausbreitung von Hochfrequenzstrahlen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse berühren.

Stadtrat Andreas Ritter sagte, nachdem das Mobilfunknetz in Bubenhausen überhaupt nicht gut funktioniere, halte er die Erstellung dieses Mastes für dringend notwendig. Man müsse zu dem Antrag das Einvernehmen erteilen.

Bürgermeister Dr. Fendt verwies auf die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 13:2

Der Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.

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2.6.

Antrag auf Baugenehmigung:

Erweiterung eines Einfamilienhauses und Neubau eines Gartenhauses

Tannenweg, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Gartenhauses.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „B“.

Der Bauherr wünscht die Erweiterung seines Einfamilienhauses mit Errichtung eines Terrassendaches und eines Gartenhauses.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten, somit beantragt der Bauherr folgende Befreiung:

Festsetzung der Baugrenze/Baufeld:

Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1972 weist ein, im Vergleich zur Größe des Grundstückes, sehr begrenztes Baufenster aus. Der Bauherr überschreitet durch den Anbau an das bestehende Wohnhaus und die Errichtung der Terrassenüberdachung das Baufenster nur geringfügig. Die gewählte Position des Gartenhauses soll die Nutzung und Pflege des Grundstückes, aufgrund der Hanglage, erleichtern.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zustimmt werden.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.7.

Antrag auf Baugenehmigung:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Nähe Am Hochgericht, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mittlere Platte IV“.

Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus mit Garage im Neubaugebiet errichten. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten.

Der Bauherr beantragt folgende Befreiungen/Abweichungen:

Der Grenzabstand gem. Bebauungsplan Richtung Norden:

Die Baugrenze wurde im Bebauungsplan auf 5m festgesetzt. Der Bauherr wünscht diese auf 4m zu verkürzen um das Grundstück besser ausnutzen zu können. Bei den benachbarten Grundstücken im gleichen Gebiet ist die Baugrenze auf 3m festgesetzt, ausgenommen die Bebauung durch die Mehrfamilienhäuser. Das zu errichtende Gebäude ist darüber hinaus auch niedriger als die max. zulässige Gebäudehöhe gem. Bebauungsplan.

Grenzbebauung der Garage gem. BayBO:

Ebenso begründet der Bauherr die Abweichung durch die sinnvollere Ausnutzung des Grundstückes. Die Garage soll an der nördlichen Grenze errichtet werden.

Die Entscheidung obliegt dem Landratsamt Neu-Ulm.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Baugebiet Hegelhofen Unterfeld;

Grundstücke im Bereich des Mischgebiets;

Vergabemodalitäten;

Beschlussfassung

Sachverhalt:

Wie vom Bauausschuss im Juli 2023 beschlossen, wurde die Ausschreibung der beiden Grundstücke im Baugebiet Hegelhofen Unterfeld die sich im Bereich des im Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiets befinden verlängert und erweitert. Es handelt sich um die Flst. Nrn. 265/28 mit 879m² sowie 265/27 mit 924m², jeweils Gemarkung Hegelhofen.

Es sind insgesamt 11 Interessensbekundungen eingetroffen. Nachdem sich diese Anzahl in Grenzen hält und die Grundstücksgrößen (

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Interessenten auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans (Mischgebiet, gewerbliche Nutzung / Wohnnutzung) zur Einreichung eines Bebauungskonzepts aufzufordern.

Aus den eingereichten Konzepten kann dann ein Auswahlgremium (aus den Mitgliedern des Bauausschusses sowie der Verwaltung) eine Vorauswahl treffen. Über die Vergabe wird dann der Bauausschuss final zu entscheiden haben.

Sollten konjunkturbedingt nur wenige Konzepte eingereicht werden, kann ggf. auch ohne Vorbefassung durch ein Auswahlgremium durch den Bauausschuss eine Vergabeentscheidung herbeigeführt werden.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Interessenten an den Grundstücken Flst. Nrn. 265/28 sowie 265/27 Gemarkung Hegelhofen auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans zur Einreichung eines Bebauungskonzepts aufzufordern.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Anfragen der Stadträte

4.1.

Anfrage Stadtrat Andreas Ritter

Stadtrat Andreas Ritter sagte, er möchte eine Anfrage von zwei Anwohnern der Dachsbergstraße in Bubenhausen weitergeben. Den Anwohnern wurde zugesagt, dass vor dem Winter auf dem Weg Kies eingebracht und anschließend mit einem Plattenverdichter verdichtet werde, um eine Rutschgefahr im Winter zu vermeiden. Die Straße habe ein ziemliches Gefälle. Bei dem starken Schneefall in den letzten Tagen, sei es tatsächlich so gewesen, dass die Autos beim Herunterfahren fast in den Graben gerutscht seien. Dieser sei aufgrund der Hochwassersituation in dem Bereich Richtung Sandgrube errichtet worden. Da an der Stelle kein Schnee mehr geräumt werde, komme man nicht um die Kurve. Dies stelle eine sehr große Gefahrenstelle dar, auch für die schulpflichtigen Kinder und für solche, die in den Kindergarten gehen. Eines dieser Kinder sei tatsächlich schwer gestürzt, als es so glatt war und habe sich dabei ziemlich verletzt. Von daher bitte er darum, diese Maßnahmen – Kies und Steine einzubringen und zu verdichten -, die auch versprochen wurden, auszuführen, dass die Rutschgefahr gehemmt sei und zudem bitte er auch, wenn es wieder schneie, dort zu räumen. Dies habe man ebenfalls zugesichert. Dem Anwohner, der den Antrag gestellt habe, sei zugesichert worden, dass dies vor dem Winter erledigt werde.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass man der Sache nachgehe. Ggfs. melde sich die Verwaltung noch einmal bei ihm. Wenn ein Loch in der Straße sei, sei man auf jeden Fall in der Verkehrssicherungspflicht.

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4.2.

Anfragen Stadtrat Christian Simmnacher

Stadtrat Christian Simmnacher sagte zur Beleuchtung an der Fassade am Rathaus, am alten Bräuhaus und am Schloss, dass diese mehr flackere als dass sie leuchte und verschiedene Farben habe. Er bitte darum, dass man sich das mal anschaue und in einen vernünftigen Zustand bringe.

Bürgermeister Dr. Fendt informierte, dass sich der Hausmeister der Sache schon angenommen habe.

Seine zweite Anfrage beziehe sich auf den Nikolausmarkt. Aus einer Sicht war es wieder eine sehr gelungene Veranstaltung. Das einzig Negative sei die optische Erscheinung der städtischen Bühne, die mittlerweile schon in die Jahre gekommen sei. Er fragte nach, ob man da nicht Überlegungen anstellen könne, für die nächsten Jahre für mehrere städtische Veranstaltungen ein gewisses Corporate-Identity-Konzept zu erstellen. Der schwarze Kasten sehe einfach nicht schön aus.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte eine Bearbeitung der Anfrage zu.

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4.3.

Anfrage Stadtrat Dr. Jürgen Bischof

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, am letzten Wochenende gab es einen starken Schneefall und er möchte gleich vorausschicken, dass er niemand kritisieren möchte, aber auf ihn seien Bürger zugekommen, bei denen nach zwei Tagen in der Straße immer noch nicht geräumt worden sei und da wolle er fragen, ob es dafür einen besonderen Grund gebe oder ob das vielleicht das neue Konzept sei, dass man vor gut einem Jahr beschlossen habe. Letztlich sei nach zwei oder drei Tagen schon ein Schneepflug gefahren. Es scheine nicht so zu sein, dass da grundsätzlich nicht geräumt werde, sondern eben erst nach zwei oder drei Tagen. Was aber für die Anwohner ein Problem darstelle, weil diese in diesen Tagen auch mit dem Auto fahren müssen. Der betroffene Bereich sei im Wohngebiet östlich der Memminger Straße, die Zunftstraße die Gerberstraße usw.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte eine Klärung zu. Der Schneefall sei wirklich extrem gewesen und was hier der Bauhof geleistet habe, war wirklich ein toller Job. Aber man könne schauen, ob sie etwas übersehen haben.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof ergänzte, dass die Aussage war, dass der Bauhof mit dem normalen Schneepflug nicht durchgekommen sei und daher einen kleineren einsetzen musste. In den engen Straßen in dem Bereich komme man anders nicht durch.