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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aus der Sitzung des Stadtrates vom 16.12.2024

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1.1.

Bekanntgaben - Sozialeinrichtung Sternberger Weg - Überdachung Fahrradabstellanlage und Mülltonnen

Bürgermeister Dr. Fendt nahm Stellung zu einer Anfrage von Stadtrat Jüstel aus der Sitzung des Stadtrates vom 14.10.2024. Stadtrat Jüstel hatte mitgeteilt, dass er von einem Bewohner der Sozialeinrichtung im Sternberger Weg angesprochen worden sei. Es gehe um eine Überdachung für den Fahrradabstellplatz und für die Mülltonnen. Bei schlechtem Wetter, z.B. im Winter, um einen Schutz für die Fahrräder und die Mülltonnen zu haben. Er bat darum, dies mit dem Bauhof zu besprechen. Vielleicht könne hier eine pragmatische Lösung gefunden werden.

Bürgermeister Dr. Fendt verlas die Verwaltungsstellungnahme. Beim Sternberger Weg handle es sich um einen Sozialbau, dieser wurde mit öffentlichen Mitteln errichtet, um günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Aus Kostengründen wurde damals z.B. auf ein Vordach im Eingangsbereich verzichtet. Eine pragmatische Lösung sei hier schwierig umzusetzen, da ein Vordach in das Gesamtbild der Wohnanlage passen und von einer Fachfirma errichtet werden müsste. Die Mülltonnen befinden sich im hinteren Bereich mit einer Hecke als Sichtschutz zur Straße ca. 5 - 10 m vom Hauseingang entfernt, hier besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Überdachung.

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1.2.

Bekanntgabe - Anfrage Stadtrat Biberacher - Nutzung von privaten Parkplätzen bei größeren Veranstaltungen

Bürgermeister Dr. Fendt nahm auf Anfrage von Stadtrat Biberacher Stellung. Dieser regte an, zu prüfen, ob die privaten Parkplätze der Supermärkte in Weißenhorn für Gäste bei verschiedenen städtischen Veranstaltungen genutzt werden können, ggf. durch Vereinbarungen mit den Supermärkten.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Supermärkte vor jeder größeren Veranstaltung angeschrieben werden. Dementsprechend können die Parkplätze zur Verfügung gestellt oder die Einfahrten gesperrt werden.

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1.3.

Bekanntgaben - denkmalgeschützte Grabsteine

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass bezüglich der Anfrage, ob die denkmalgeschützten Grabsteine versetzt werden können, zwischenzeitlich eine Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm als Denkmalschutzbehörde vorliegt. Eine Versetzung der denkmalgeschützten Grabsteine an einen anderen Standort erscheine aus denkmalfachlicher Sicht nicht möglich. Grundsätzlich sind die aufgeführten schützenswerten Grabstätten mit Grabstein und Einfassung in ihrem Erscheinungsbild zu erhalten. Eine Verlagerung innerhalb des Friedhofes sei im Einzelfall denkbar, bedürfe aber einer denkmalfachlichen Abstimmung. Bürgermeister Dr. Fendt ergänzte, dass man sich in Zukunft wohl überlegen müsse, ob man solche Gräber noch übernehme, da dies mit weiteren Kosten verbunden sei.

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2.

Fachbereich 1 - Modellprojekt Stufenweiße

SR 158/2024

Sachverhalt:

Seit Jahren wird die Verwaltung von den unterschiedlichsten Stellen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendsozialarbeitern, kommunaler Jugendarbeit, Familienstützpunkt etc. auf den Bedarf an fehlenden Beratungsangeboten zur psychosozialen Versorgung hingewiesen.

In der heutigen Zeit stehen Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor zahlreichen Herausforderungen, die oft zu psychischen Belastungen führen. Die Bedeutung einer umfassenden psychosozialen Unterstützung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ein Modellprojekt zur psychosozialen Versorgung zielt darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden und eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu erreichen.

Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen ist von entscheidender Bedeutung. Psychische Gesundheit ist ein Grundpfeiler für die Entwicklung und das Wohlbefinden junger Menschen. Wenn diese Unterstützung fehlt, können die Folgen weitreichend sein: von schulischen Schwierigkeiten über soziale Isolation bis hin zu langfristigen psychischen Erkrankungen. Ein frühzeitiges Eingreifen und die Bereitstellung von Hilfsangeboten können nicht nur das individuelle Leben der Betroffenen verbessern, sondern auch positive Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft haben. Gesunde, gut unterstützte Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gemeinschaften und tragen zu einem stabilen, harmonischen Zusammenleben bei.

Aktuell sehen wir jedoch einen alarmierenden Fehlbedarf an Kinderpsychologen. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind oft lang und für betroffene Familien eine enorme Belastung. Viele Kinder und Jugendliche müssen monatelang auf die notwendige Unterstützung warten, was ihre Situation weiter verschärfen kann. Genau hier soll das Modellprojekt ansetzen: Es soll innovative Ansätze zur psychosozialen Versorgung entwickeln, die den Zugang zu Hilfe erleichtern und an den Vorstufen zur klassischen psychologischen Behandlung anknüpfen.

Durch die Schaffung eines umfassenden psychosozialen Versorgungsangebots möchten wir sicherstellen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Unterstützung erhalten, die sie dringend benötigen. Gemeinsam können wir die Weichen für eine gesunde, resiliente Generation stellen und die gesellschaftlichen Herausforderungen, die mit psychischen Erkrankungen einhergehen, aktiv angehen.

Gemeinsam mit Thorsten Sukale (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) möchten wir in Anknüpfung an das Projekt JOKER des Universitätsklinikums in Tübingen ein Modellprojekt ins Leben rufen.

Um die Kosten für die Stadt so gering wie möglich zu halten, wurden bereits unterschiedliche Fördermöglichkeiten angefragt.

Das Modellprojekt hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Mit der Kostenkalkulation sollten ca. 60 Beratungen möglich sein. Das Projekt soll evaluiert werden, um die Machbarkeit und den Nutzen nachweisen zu können.

Da es sich grundsätzlich um keine Pflichtaufgabe der Kommune handelt, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt umzusetzen, sofern 25% der anfallenden Kosten über Fördergelder finanziert werden können.

Die Verwaltung bittet das Gremium um Zustimmung zum Projekt. Lassen Sie uns gemeinsam an einer besseren Zukunft für unsere Kinder arbeiten!

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt führte in den Sachverhalt ein und übergab das Wort an die Geschäftsleiterin Müller zur Begrüßung von Herrn Sukale. Herr Sukale stellte anschließend das Modellprojekt Stufenweiße vor. Daran schloss sich eine Diskussion an.

Mehrere Stadträte begrüßten dieses Projekt und sprachen sich dafür aus, nach Fördermöglichkeiten zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, spricht sich der Stadtrat dafür aus, das Projekt auch ohne Fördermittel zu unterstützen.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt das Modellprojekt „Stufenweiße“ zunächst für die Dauer von 2 Jahren. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Stadtrat zu berichten. Nach Ablauf der Gesamtlaufzeit ist das Projekt zu evaluieren und die Ergebnisse dem Stadtrat vorzustellen.“

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Fachbereich 1 - Familienstützpunkt - Änderung Kooperationsvereinbarung

SR 160/2024

Sachverhalt:

Bereits seit einigen Jahren betreiben die Gemeinden Roggenburg, Pfaffenhofen, Holzheim und Weißenhorn einen gemeinsamen Familienstützpunkt. Fördergrundlage ist eine Richtlinie des Freistaates Bayern zur strukturellen Weiterentwicklung der Familienbildung. Da sich die Förderrichtlinien geändert haben, ist eine Anpassung der bestehenden Kooperationsvereinbarung notwendig. Der Jugendhilfeausschuss hat sich bereits mit der Neufassung befasst und dieser zugestimmt.

Wesentliche Änderungen der neuen Richtlinie

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Verlängerung des Konzeptfortschreibungszeitraumes von bisher vier auf künftig sechs Jahre.

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Erhöhung des Zuschusses von bisher 30,- € auf 35,- € (ab dem dritten Förderjahr)

Entsprechend der neuen Förderrichtlinie des Freistaats Bayern zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten ist eine Anpassung der am 06.06.2024 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kooperationsvereinbarungen hinsichtlich der Laufzeit notwendig. Diese soll unter Nr. 7 wie folgt formuliert werden:

Die bestehende Kooperationsvereinbarung endet am 31.12.2024. Tritt die Richtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der kommunalen Familienbildung und der Familienstützpunkte zum 01.01.2025 in Kraft, beginnt die neue Laufzeit der Kooperationsvereinbarung am 01.01.2025. Die Laufzeit endet zunächst mit Ablauf des in der jeweils gültigen Fassung der o.g. Richtlinie festgelegten turnusmäßigen Fortschreibungszeitraumes des Familienbildungskonzeptes. Danach verlängert sich die Kooperationsvereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses jeweils um den in der jeweils gültigen Fassung der genannten Richtlinie festgelegten Turnuszeitraum der Fortschreibung des Familienbildungskonzeptes.

Beide Parteien haben die Möglichkeit, die Vereinbarung mit einer Frist von 4 Monaten zum Vertragsende zu kündigen. Erfolgt die Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss nach dem 31.05. des Jahres, haben beide Parteien die Möglichkeit, die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zum Vertragsende zu kündigen.

Der Entwurf der neuen Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung bittet um Zustimmung. Die Beschlussfassung erfolgt in allen vier Gremien.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt leitete in den vorliegenden Sachverhalt ein und übergab Geschäftsleiterin Müller das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes. Es schloss sich eine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Stadtrat stimmt der Änderung der Kooperationsvereinbarung zu und beauftragt die Verwaltung, nach Zustimmung in allen vier Gremien, die neue Kooperationsvereinbarung abzuschließen.“

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Fachbereich 1 - Freigemeinnützige Betreuungseinrichtungen - Rechtsaufsichtliche Genehmigung - Nachträgliche Zustimmung zu den Vereinbarungen bzw. dessen Änderung zum Betrieb der Einrichtung

SR 165/2024

Sachverhalt:

Bei der letzten überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde festgestellt, dass bei einigen Vereinbarungen bzw. dessen Änderung zum Betrieb einer Einrichtung die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt nicht eingeholt wurde.

Zum Hintergrund:

Die Betriebsvereinbarungen enthalten u. a. eine freiwillige Defizitübernahme i. H. eines bestimmten, festgelegten Prozentsatzes des ungedeckten Betriebsaufwands. Eine solche Defizitübernahme stellt als teilweise Übernahme der Folgelasten von Einrichtungen Dritter ein Rechtsgeschäft dar, das wirtschaftlich einer Kreditaufnahme durch die Gemeinde gleichkommt (Ziff. 8.1.7 der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 05.05.1983 Nr. I B 4 – 3036 – 28/4 über das Kreditwesen der Kommunen, MABl. 1983, S. 408 ff., zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19.08.2019, BayMBl. Nr. 346).

Für dieses kreditähnliche Rechtsgeschäft (also nicht für die gesamte Vereinbarung an sich) ist eine rechtsaufsichtliche Genehmigung nach Art. 72 Abs. 1 GO i. V. mit der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte vom 16.08.1995 (GVBl S. 812), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2020 (GVBl S. 703), erforderlich. Auch spätere Änderungen bedürfen, zumindest sofern sie für die Gemeinde von Nachteil sind, wiederum der Genehmigung (vgl. Ziff. 7.5 Satz 2 der o. g. Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 05.05.1983).

Ein genehmigungspflichtiges kreditähnliches Rechtsgeschäft wird erst mit der Erteilung der Genehmigung rechtswirksam (Art. 117 Abs. 2 GO). Solange die Genehmigung fehlt, ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Dies gilt auch für genehmigungspflichtige Änderungen. Wird die Genehmigung versagt, ist das Rechtsgeschäft unwirksam.

In Weißenhorn gibt es derzeit mit folgenden freigemeinnützigen Einrichtungen Vereinbarung zum Betrieb:

Für die Eine-Welt-Kita des ASB liegt keine Betriebsvereinbarung vor. Für die Einrichtung in Attenhofen (Kita St. Laurentius) liegt eine rechtsaufsichtliche Genehmigung vor. Auch die Vereinbarung mit der Montessori-Schule zum Betrieb des Montessori-Kinderhauses wurde bereits beim letzten Trägerwechsel von der Rechtsaufsicht genehmigt. Für die Einrichtungen Waldkindergarten St. Franziskus, Kita St. Christophorus, Kita der AWO und Kita St. Maria muss die rechtsaufsichtliche Genehmigung nachträglich beantragt werden. Da auch hier teilweise die Zustimmungen des Stadtrates fehlen, legt die Verwaltung diese nun zur nachträglichen Genehmigung vor, damit diese an das Landratsamt zur Prüfung und Genehmigung weitergeleitet werden können.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Stadtrat genehmigt nachträglich die folgenden Vereinbarungen bzw. deren Änderungen, die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügt sind:

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen.“

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Fachbereich 1 - Montessori Kinderhaus - Beendigung Betriebsvereinbarung zum 30.09.2024

SR 159/2024

Sachverhalt:

Bisher bestand eine Vereinbarung mit der evangelischen Kirche über den Betrieb des Montessori Kinderhauses. Im Laufe des Jahres wurde der Übergang der Trägerschaft von der evangelischen Kirche auf die Montessori-Schule geplant und umgesetzt, so dass die Einrichtung ab dem 01.10.2024 von der Montessori-Schule betrieben wird. Somit kann die Betriebsvereinbarung mit der evangelischen Kirche zum 30.09.2024 aufgelöst und abgerechnet werden.

Regelmäßig gelten für die Vereinbarung Kündigungsfristen, die in diesem Fall nicht eingehalten werden, so dass der Gemeinderat der Auflösung der Vereinbarung zum 30.09.2024 zustimmen muss. Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung über den Betrieb des Montessori-Kinderhauses zwischen der Stadt und der Evangelischen Kirche als Träger zum 30.09.2024 aufzulösen und entsprechend abzurechnen.“

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Kulturbüro - Anpassung Marktsatzung

Sachverhalt:

Aufgrund der Lesbarkeit und Anpassung der Marktfläche, sowie der Marktgebühren, hat sich die Verwaltung dazu entschieden eine neue Marktsatzung und Marktgebührensatzung zu verfassen.

Mit Beschluss soll die Marktordnung in der Fassung vom 10.11.1999 und die Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Fassung vom 21.12.2001 zum 01.01.2025 außer Kraft treten. Zeitgleich soll die neue Marktgebührensatzung und Marktsatzung in der Fassung vom 16.12.2024 in Kraft treten.

Vorschlag zu der Marktsatzung und Marktgebührensatzung befindet sich im Anhang.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er wies darauf hin, dass der Titel des Tagesordnungspunktes ergänzt werden müsse, da es nicht nur um die Marktsatzung, sondern auch um die Marktgebührensatzung gehe. Dies ergebe sich aber auch aus dem Sachverhalt. Die Satzung entspreche der Mustersatzung des Innenministeriums. Dies seien die Satzungen, die man bayernweit zugrunde lege. Es folgt eine rege Diskussion.

Stadtrat Richter begrüßte die Anpassung der Satzung. Dies sei nach langer Zeit notwendig. Man habe auch Veränderungen in der Marktsituation gehabt. Neue Formen wie der Schrannenmarkt oder auch der Nikolausmarkt seien hinzugekommen. Dazu würde natürlich auch das Thema Gebühren gehören. Hier seien insbesondere für den Schrannenmarkt und für den Nikolausmarkt auch die Gebührensätze festgelegt worden, was bisher nicht der Fall gewesen sei, insbesondere für den Nikolausmarkt, obwohl es diesen schon relativ lange gebe. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass man die Gebührensätze für die Stände differenziert betrachten müsse. Auf der einen Seite habe man den Vorschlag für ein weihnachtliches Warensortiment, für eine Gebühr, die niedriger sein sollte als z.B. für Getränke- und Essensstände. Letztlich sei dies ein Angebot, das auf solchen Weihnachts- oder Nikolausmärkten gewünscht und gewollt sei. Die niedrigeren Gebühren sollten ein Anreiz sein. Seitens der SPD-Fraktion wird Nachholbedarf im Bereich der Getränke- und Essensstände gesehen. Man ist froh, dass sich hier auch Schulen und Kindergärten engagieren und entsprechend an diesem Markt teilnehmen. Gerade für Schulen und Kindergärten, die dies zur Präsentation oder auch zur Verbesserung der schulischen Arbeit nutzen, würde die SPD-Fraktion eine differenzierte Gebühr vorschlagen. Stadtrat Richter schlägt vor, die Gebühr für eine städtische Hütte auf 100,00 Euro und für eine private Hütte auf 40,00 Euro festzulegen. Damit würde man berücksichtigen, die Schulen und Kindergärten ein wenig zu unterstützen. Er schlägt diese Änderung in § 7 Abs. 1 Nr. 2 vor, wenn man noch einen dritten Punkt oder eine Nr. 2 b) einfügen könnte.

Stadtrat Simmnacher greift die Thematik seines Vorredners auf. Eine Differenzierung zwischen Schulen, Kindergärten, Offener Ganztagsschule und Vereinen halte er für nicht sinnvoll. Jeder Verein arbeite auch mit ehrenamtlichen Kräften und versuche mit Aktionen die Vereinskasse aufzubessern. Wenn man jetzt differenziere zwischen Schulen und anderen, dann habe man für alles Sonderregelungen. Stadtrat Simmnacher fände es gut, wenn es eine einfache Fassung gäbe, wie sie die Verwaltung vorgeschlagen habe.

Bürgermeister Dr. Fendt weist darauf hin, dass sich im nächsten Jahr einiges ändern werde. In diesem Jahr habe man wegen einiger Vereine die Polizei rufen müssen, weil diese sich nicht an die Regeln gehalten hätten. Es wurde anders aufgebaut als vereinbart. Das führte gleich zum nächsten Ärger. Sollte sich nächstes Jahr jemand nicht an die Regeln halten, wird Bürgermeister Dr. Fendt die Hütte am nächsten Tag abbauen lassen.

Stadtrat Dr. Bischof teilt mit, dass er seinem Vorredner, Stadtrat Simmnacher, zustimmen könne, dass auf eine Gleichbehandlung geachtet werden müsse. Er könne den Gebühren, wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen, zustimmen. Man könne mit Getränke- und Essensständen andere Umsätze generieren, als mit Non-Food. Hier sei es wesentlich schwieriger, Umsätze und Gewinne zu erzielen. Stadtrat Dr. Bischof stimmt der Anmerkung von Stadtrat Kühle zu. Dieser regt an, wenn man schon Änderungen bei den Gebühren vornehme, dies auch für die Stände zu bedenken, die keine Speisen und Getränke verkaufen. Auch Stadtrat Dr. Bischof kann der Anmerkung von Stadtrat Simmnacher zustimmen. Wenn man wirklich über eine Reduzierung der Gebühren für Schulen und Kindergärten spreche, dann müsse man auch über die Vereine sprechen. Es müsse zwischen hauptamtlich und ehrenamtlich unterschieden werden. Er möchte aber auch zu bedenken geben, dass gewerbliche Anbieter andere Kosten, wie z.B. Lohnkosten, zu tragen hätten. Ein Verein oder eine Schule mit ehrenamtlichen Helfern könne trotz der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühr mit einem Getränke- und Essensstand sehr gut verdienen, während dies für einen gewerblichen Anbieter nicht so einfach sei. Stadtrat Dr. Bischof stellt im Namen der Fraktion der Freien Wähler/WÜW eine Frage. In der Gebührensatzung stehe auf der ersten Seite unter § 4, dass die Standgebühr pro laufendem Meter für 25/50 Markttage 2,50 Euro betrage. Herr Stadtrat Dr. Bischof sagt, es sei wohl nicht gemeint, dass man ein Jahr einen Stand aufstellen könne und dafür insgesamt 2,50 Euro bezahle. Es müsse klargestellt werden, dass dies pro Markttag sei. Er bittet um Erläuterung, was genau 25/50 bedeute und dies in einem extra Passus aufzunehmen. So wäre klar verständlich wie in § 5 Abs. 1, wo es heißt, dass die Gebühren für jeden Markt zu entrichten sind.

Stadtrat Simmnacher teilt mit, dass er bezüglich dieser Formulierung mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen habe. Die Aufteilung 25/50 beziehe sich auf die Stände, die saisonal den Markt bestücken. Diese seien nicht das ganze Jahr da. Deshalb die Formulierung 25/50, was bedeute, halbjährig oder ganzjährig.

Stadtrat Dr. Bischof besteht darauf, in der Gebührensatzung unter § 4 Absatz 1 die Formulierung so zu ändern, dass nicht nur wahrscheinlich jeder wisse, was gemeint sei, sondern dies auch so in der Gebührensatzung nachzulesen sei. Er schlägt vor, die Formulierung „für 25/50 Markttage“ zu streichen und durch „pro Markttag“ zu ersetzen. Dies wäre der Antrag von Stadtrat Dr. Bischof. Zum Thema Memminger Straße - Hauptplatz teilt Stadtrat Dr. Bischof mit, dass dies in der Fraktionssitzung der Freien Wähler/WÜW besprochen wurde. Er schlug vor, den Krämermarkt über die Hauptstraße und den Kirchplatz/Schlossplatz zu führen. Die Memminger Straße und der Hauptplatz würden jeweils einen enormen Aufwand mit Sperrung und Umleitung der Buslinien bedeuten. Dies sei nicht nur mit Aufwand, sondern auch mit Kosten verbunden. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist der Meinung, dass der Markt auch in der Hauptstraße und auf dem Kirchplatz/Schlossplatz durchgeführt werden kann, zumindest in den allermeisten Fällen. Das wäre ein Antrag der Fraktion der Freien Wähler/WÜW, hier zu beschränken, dass der Krämermarkt sich auf die Hauptstraße und den Kirchplatz/Schlossplatz und bei Bedarf auf den Hauptplatz und die Memminger Straße erstreckt. Über diese beiden Anträge wolle er abstimmen lassen.

Stadtrat Simmnacher teilt mit, dass er diesbezüglich auch bei der Verwaltung nachgefragt hat. Stadtrat Simmnacher wurde mitgeteilt, dass Gespräche mit den Marktbeschickern geführt wurden. Danach wurde mit der Feuerwehr Rücksprache gehalten, da ein wichtiger Punkt immer die Feuerwehrzufahrt ist. Sowohl von Seiten der Feuerwehr als auch von Seiten der Standbetreiber wird eine Durchführung des Marktes in der Memminger Straße sehr begrüßt, da hier mehr Platz und Fläche zur Verfügung steht. Aus diesem Grund habe man sich auf den Hauptplatz und die Memminger Straße geeinigt.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass man nun zunächst über die Höhe der Gebühren abstimmen werde. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührensätze werden zur Abstimmung gestellt.

Vor Abschluss des Tagesordnungspunktes schlug Stadträtin Lutz vor, eine Nachbesprechung mit den Standbetreibern des Nikolausmarktes durchzuführen, um offen zu legen, was nicht gut gelaufen sei und bat darum, die Diskussion hiermit im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung abzuschließen.

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt die Gebührensätze in § 7 Gebührensätze für den Nikolausmarkt Absatz 1 Nr. 2 Unterpunkte 2.1 und 2.2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Weißenhorn in der Fassung vom 16.12.2024 (Marktgebührensatzung) in der Höhe wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis 1: 15:7

Der Beschluss wurde mit 15 Stimmen angenommen.

Beschluss 2:

„Der Stadtrat beschließt das Inkrafttreten der neuen Marktsatzung und Marktgebührensatzung in der Fassung vom 16.12.2024. Zeitgleich tritt die Marktordnung in der Fassung vom 10.11.1999 und die Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Fassung vom 21.12.2001 außer Kraft.“

Abstimmungsergebnis 2: 21:1

Der Beschluss wurde mit 21 Stimmen angenommen.

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7.

Bundestagswahl am 23.02.2025Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer und der Entschädigung für Reservekräfte

SR 157/2024

Sachverhalt:

Am 23.02.2025 werden aufgrund der politischen Entwicklungen in den letzten Wochen aller Voraussicht nach vorgezogene Neuwahlen des Bundestages stattfinden.

Das Wahlamt hat, insbesondere aufgrund der nun verkürzten Vorbereitungszeit, umgehend mit den Wahlvorbereitungen begonnen.

Ein Organisationspunkt ist die Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer durch die Gemeinde.

Bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 hat jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,-- € erhalten.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.12.2023 für die letzten Wahlen, die stattgefunden haben (Landratswahl und Europawahl), beschlossen, dass das Erfrischungsgeld 60,-- € betragen soll.

Da die Wahlhelfertätigkeit für die Bundestagswahl mit den vorgenannten Wahlen vergleichbar ist, schlägt die Verwaltung vor, das Erfrischungsgeld entsprechend anzupassen und ebenfalls auf 60,-- € festzulegen.

Weiterhin finden auch für diese Wahl wieder Wahlhelferschulungen statt. Seitens der Verwaltung soll, aufgrund der positiven Erfahrungswerte, die Entschädigung für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung beibehalten werden. Hier wird der bisherige Betrag in Höhe von 20,-- € weiterhin als angemessen angesehen.

Zudem werden vom Wahlamt wieder Reservekräfte berufen, die im Bedarfsfall am Wahltag für einen Wahlhelfer einspringen können. Für die Bereitschaft hierzu und der Freihaltung des Wahltages sollen die Personen, wie bisher, eine Entschädigung in Höhe von 15,-- € erhalten.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Dr. Bischof stellte für die Fraktion der Freien Wähler/WÜW den Antrag, bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 den ehrenamtlichen Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70,00 Euro und den Reservekräften eine Entschädigung in Höhe von 20,00 Euro zu zahlen.

Bürgermeister Dr. Fendt ließ zunächst über den erweiterten Antrag und anschließend über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss 1:

„Die Wahlhelfer erhalten für ihr ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bundestagwahl am 23.02.2025 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70,-- €.

Für die Teilnahme an den Wahlhelferschulungen erhält jeder Wahlhelfer jeweils eine Entschädigung in Höhe von 20,-- €.

An die Reservekräfte wird eine Entschädigung in Höhe von 20,-- € ausbezahlt.“

Abstimmungsergebnis 1: 7:15

Der Beschluss wurde abgelehnt.

Beschluss 2:

„Die Wahlhelfer erhalten für ihr ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bundestagwahl am 23.02.2025 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,-- €.

Für die Teilnahme an den Wahlhelferschulungen erhält jeder Wahlhelfer jeweils eine Entschädigung in Höhe von 20,-- €.

An die Reservekräfte wird eine Entschädigung in Höhe von 15,-- € ausbezahlt.“

Abstimmungsergebnis 2: 21:1

Der Beschluss wurde mit 21 Stimmen angenommen.

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8.

Fachbereich 4, OGTS Nord Erweiterung

SR 170/2024

Sachverhalt:

Wie in der Sitzung des Bauausschusses vom 4.11.2024 dargestellt, wird die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Nord in Forme einer offenen Ganztagsschule sowohl im Schulgebäude, als auch in einer bereits bestehenden Containeranlage auf dem Schulgelände betrieben. Die vorhandenen Räumlichkeiten sollen nun erweitert werden.

Für die Aufstockung der vorhandenen Containeranlage wurde von der Verwaltung ein Bauantrag erstellt und zur Genehmigung eingereicht.

Es ist angedacht, parallel zum Genehmigungsverfahren die Ausschreibungsunterlagen für die Erweiterung vorzubereiten und somit, wenn die Genehmigung vorliegt, diese zeitnah zu veröffentlichen. Die Vergabeempfehlung wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Richter bat darum, im Beschlussvorschlag das Wort „kann“ in „soll“ abzuändern.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass die Thematik in einer Fraktionssitzung der Freien Wähler/WÜW besprochen wurde. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW wolle darauf hinweisen, dass man den erhöhten Raumbedarf für die steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern in der Offenen Ganztagsschule grundsätzlich anerkenne, aber bisher nicht klar sei, wie der zusätzliche Raum genutzt werden solle. Dies sei in der Sitzungsvorlage nicht enthalten und auch auf Nachfrage in der Klausurtagung nicht erläutert worden. Auch sei nicht klar, welchen Raumbedarf die Grundschule Weißenhorn-Nord insgesamt in den nächsten Jahren haben wird und ob nicht sogar ein wesentlich höherer Raumbedarf bestehe. Auf der Basis valider Zahlen sollte zunächst ein Gesamtkonzept vorgelegt werden. Zu prüfen sei auch, ob der Schulsprengel erneut geändert werden müsse, da die gestiegene Schülerzahl für die zweizügige Schule zu groß erscheine. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchte daher auf Basis dieses unzureichenden Kenntnisstandes nicht zustimmen.

Beschluss:

Die Ausschreibungsunterlagen zur Aufstockung der vorhandenen OGTS Container sind zu erstellen und nach Vorliegen der Baugenehmigung soll die Ausschreibung veröffentlicht werden.

Abstimmungsergebnis: 21:1

Der Beschluss wurde mit 21 Stimmen angenommen.

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9.

Fachbereich 4 – Sanierung und Erweiterung Museumsensemble – Entwurfsplanung zur musealen Gestaltung der Dauerausstellung

SR 167/2024

Sachverhalt:

Kernpunkt der musealen Gestaltung des Museumsensembles ist die Neukonzeption der künftigen Dauerausstellung. Mit der Entwurfsplanung liegt nun ein finales Gestaltungskonzept vor, das gleichzeitig den Abschluss der Leistungsphase 3 markiert. In den letzten Monaten hat das Gestaltungsbüro Team Thöner Ausstellungen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Heimatmuseum grundlegende Veränderungen in einigen Räumen vorgenommen. Besonders in diesen Bereichen wurde die Anzahl der Exponate weiter reduziert. Diese Maßnahme erhöht die Attraktivität der Ausstellung und fördert insbesondere eine niederschwellige Vermittlung der Erzählung. Des Weiteren wurden Leitfarben definiert, die sich im gesamten Museum in unterschiedlichsten Formen wiederfinden. Auch die Entwicklung eines einheitlichen Grafikstils konnte in den letzten Monaten realisiert werden. Dieser spiegelt sich nun in allen Medienstationen und Begleitillustrationen der Dauerausstellung wider.

Beibehalten wurde das Gesamtkonzept und somit das Grundgerüst, das die Erzählung in Lebensbereiche aufteilt, die mit einzelnen, prägnanten Gebäuden in der Altstadt verbunden sind. Beibehalten wurde unter anderem auch die zentrale Rolle von Gräfin Euphemia Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn, welche die Besucherinnen und Besucher in einem animierten Porträt begrüßt und auch anschließend in verschiedenster Form durch die Ausstellung führt.

Größere Änderungen an der musealen Gestaltung ergaben sich in folgenden Räumen:

1.

Lebensbereich Herrschaft, Fugger-Raum

Den Fuggern, als prägendste Herren in der Stadtgeschichte, wird ein eigener Raum in der Kray gewidmet. Zentrale Objekte sind hier das Messgewand, gefertigt aus dem Brautkleid der Gräfin Euphemia, sowie ein Fugger’scher Prunkteller. Darum herum entsteht eine multimediale Show, bei der verschiedene Personen der Weißenhorner Fugger-Linie in Interaktion miteinander treten. Diese erzählen in animierten Porträts ihre eigenen Geschichten, beziehen Exponate mit ein und streiten sich auch durchaus mit ihren Vorfahren. Dadurch werden Inhalte, die bei den bisherigen Planungen in Textform vermittelt wurden, auf eine spielerisch-unterhaltsame Weise wiedergegeben.

2.

Lebensbereich Verteidigung, Bauernkrieg

Der Bauernkrieg, ein wichtiges Ereignis in der Stadtgeschichte Weißenhorns, wird im nördlichen Vorturm behandelt. Hier erzählt eine Lichtshow in Form eines Schattenspiels die Belagerung Weißenhorns am 1. April 1525 nach. Im gesamten Raum soll so eine bedrohliche und beklemmende Atmosphäre entstehen, wie es auch die Bürgerinnen und Bürger Weißenhorns laut der Chronik des Nikolas Thomann empfunden haben müssen.

3.

Lebensbereiche Verwaltung, Handel und Handwerk

In diesem Raum haben sich im Vergleich zur Vorplanung die größten Änderungen ergeben. Das historische Stadtbuch von 1474 wird durch eine angemessene, prunkvolle Präsentation stärker in den Fokus rücken. Die Inhalte können medial mittels eines FAQs nachvollzogen werden. Auch weitere Exponate im Raum korrespondieren künftig mit dem Stadtbuch.

Im Bereich Handel und Handwerk wurde der große Webstuhl ersetzt. An seine Stelle tritt nun ein Regal mit Barchentballen, die einst im Woll- und Waaghaus gelagert, begutachtet und gehandelt wurden. Gleichzeitig vermittelt ein Musterstoff die Haptik des historischen Barchents, der im 16. Jahrhundert in Weißenhorn und Umgebung in großem Stil hergestellt und weltweit vertrieben wurde. Durch einen Vergleich mit Peri wird eine Brücke in die Gegenwart geschlagen.

4.

Epilog

Der Epilog befasst sich mit Weißenhorn seit dem 19. Jahrhundert. Die Besucherinnen und Besucher werden hier zunächst mit dem Ende der Fugger-Ära konfrontiert. Somit endet auch die Zeit Euphemias als Erzählbegleiterin der Ausstellung. Im 20. Jahrhundert rücken dann die baulichen Veränderungen in der Hauptstraße sowie insbesondere die Eingemeindungen der heutigen Ortsteile in den Fokus. Letzteres wird anhand von Interviews mit Bürgerinnen und Bürgern aus den jeweiligen Ortsteilen präsentiert. Hierzu werden derzeit Interviewpartnerinnen und -partner gesucht.

Zusammenfassung

Mit der vorliegenden Entwurfsplanung zur musealen Gestaltung wurde die Attraktivität der Dauerausstellung weiter erhöht und eine abwechslungsreiche Vermittlung ermöglicht. Durch die Einbringung raumfüllender medialer Einheiten und die Reduzierung von Objekten sowie Texten wird das Museum ein Ort, an dem Unterhaltung und Bildung miteinander harmonieren. Die neu strukturierten Räume ermöglichen mit ihren Inszenierungen komplexer Themen allen Besuchergruppen einen niederschwelligen Zugang zu den Inhalten der Dauerausstellung und bereichern die Erzählung sowie das Gesamtkonzept des Museumsensembles.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt führte in den vorliegenden Sachverhalt ein. Er begrüßte den Museumsleiter Engelmann und übergab diesem das Wort zur Vorstellung des Entwurfplans zur musealen Gestaltung der Dauerausstellung. Es schloss sich eine Diskussion an.

Der folgenden Wortbeiträge wurden auf Antrag von Stadträtin Probst in das Protokoll aufgenommen.

Stadträtin Probst fragte, wie es hier mit der Barrierefreiheit im Museum aussehe. Es sei gesagt worden, dass alles barrierefrei sein solle und jetzt überlege sie, bei den Animationen zum Beispiel, wenn diese miteinander sprechen, miteinander streiten, seien dafür Untertitel vorgesehen oder wie sei dies geplant?

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass Stadträtin Probst in die Planung eingebunden war. Sie sollte am besten wissen, was passiert.

Stadträtin Probst antwortete, dass sie ungefähr wisse, was geplant sei. Allerdings werde jetzt etwas Anderes gezeigt und von Animationen sei bisher keine Rede gewesen.

Museumsleiter Engelmann erläuterte, dass es ein umfassendes Inklusionskonzept gebe, in dem auch ein Multimediaguide entwickelt wird, der „bring your own device“, so dass alles auf dem eigenen Smartphone abgespielt werden kann und die Untertitel eingeblendet werden.

Stadträtin Probst fragte, ob man dafür eine spezielle App herunterladen müsse. Sie möchte einfach ins Museum gehen, ohne etwas herunterladen zu müssen. Sie möchte barrierefrei hingehen können und nicht extra eine App herunterladen müssen. Sie wisse nicht, warum das so schwierig sei.

Mehrere Stadträte berichteten, dass es heutzutage die Regel sei, dass eine App heruntergeladen werden müsse. Dies sei auch bei öffentlichen Kulturveranstaltungen der Fall. Teilweise gäbe es kein Programmheft mehr. Außerdem sei es so viel einfacher, Änderungen einzupflegen.

Stadträtin Probst betonte, dass sie nicht gegen das Konzept sei. Sie sei nur dagegen bzw. habe Bedenken wegen der Barrierefreiheit. Sie habe genau das bei der vorherigen Museumsleitung bemängelt und müsse ihre Kritik wiederholen. Sie habe bereits erklärt, dass dies so nicht funktionieren werde. Die Seniorinnen und Senioren werden mit dem Smartphone nicht zurechtkommen und die Gehörlosen und Blinden auch nicht. Sie wolle niemanden ausschließen. Sie möchte für dieses Museum werben können mit dem guten Gefühl, dass es wirklich barrierefrei ist und dass wirklich niemand ausgeschlossen wird. Deswegen findet sie das ein wenig schade. Sie sei eine Expertin auf diesem Gebiet. Sie hat in Bonn schon Vorträge zu diesem Thema gehalten und an verschiedenen Austauschen teilgenommen. Freunde von Stadträtin Probst arbeiten in London in diesem Bereich. Dort gäbe es tolle Sachen mit Gebärdensprache und Untertiteln. Sie fragt sich, warum das im Museum nicht in dieser Form möglich sei. Dies enttäuscht sie einfach.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortet, dass er die Ausführungen von Stadträtin Probst völlig unangebracht findet. Alle Fachämter seien befragt worden. Alle Fachämter haben zugestimmt. Man habe sogar das Museumskonzept zum Teil deutlich reduziert, wie bei der Heizung, alles um die Inklusion so weit wie möglich finanzieren zu können und jetzt sage Stadträtin Probst, dass das nicht gut sei. Bürgermeister Dr. Fendt möchte die Aussage von Stadträtin Probst so nicht stehen lassen. Anschließend wollte Bürgermeister Dr. Fendt über den von der Verwaltung gefassten Beschluss abstimmen lassen.

Stadträtin Probst unterbrach dies und stellt die Frage, wie viele Gehörlose in den Fachgremien vertreten waren?

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass Stadträtin Probst von Anfang an in den Prozess eingebunden war.

Stadträtin Probst antwortete, dass sie dabei gewesen sei und genau die gleiche Kritik geäußert habe, die sie heute wiederhole und niemand höre ihr zu.

Beschluss:

Die vorliegende Planung wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Abstimmungsergebnis: 20:2

Der Beschluss wurde mit 20 Stimmen angenommen.

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10.

Fachbereich 4: Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn – Einreichung Tektur – Projektänderungsantrag PÄ-015.A

SR 161/2024

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrats vom 4.11.2024 wurde der Sachstand zur Abstimmung der Planungen dargelegt.

Nach Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde ist eine Tektur erforderlich.

Das beauftragte Architekturbüro Wassung Bader Architekten bereitet die Tektur derzeit vor.

Die Stadt muss ihr Einvernehmen zur Einreichung und Umsetzung der Tektur erteilen.

In der o.g. Sitzung wurde beschlossen, die zu erwartenden Kosten dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

Die Firma Schmid hat einen Projektänderungsantrag vorgelegt.

PÄ-015.A Schlauch- und Übungsturm 52.516,38 € netto Planungsänderung und Anpassung. Die Positionen sind derzeit in Abstimmung und die Preisanteile können sich noch geringfügig verändern, da die konstruktive Abstimmung der Fassade noch in Überarbeitung ist.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

-

Der Stadtrat erteilt sein Einvernehmen zur Tektur des Objektbaus der aufgrund dargestellter Änderungen maßgeblich am Schlauch und Übungsturm.

-

Der Bürgermeister wird ermächtigt die nötigen Umsetzungsschritte zu beauftragen, einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen und der Beauftragung der Baufirma mit den entsprechenden Änderungen.

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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11.

Fachbereich 4: Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn – öffentliche Erschließung

SR 163/2024

Sachverhalt:

Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses schreitet voran. In Vorbereitung der Ausschreibung zu den Außenanlagen, welche derzeit in Abstimmung sind, ist es erforderlich die öffentliche Erschließung für die Bereiche Oberflächen- und Schmutzwasser herzustellen.

Die erforderlichen Tiefbauarbeiten für Wasser und Abwasser werden beschränkt ausgeschrieben.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

-

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten zur öffentlichen Erschließung des Feuerwehrgerätehauses durchzuführen.

-

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentliche Erschließung im Rahmen der Kostenschätzung zzgl. maximal 20% zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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12.

Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Weißenhorn und der Gemeinde Roggenburg; Beschlussfassung Ablehnung

SR 156/2024

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.11.2024, eingegangen per E-Mail am 25.11.2024, informierte das Landratsamt die Verwaltung über das Vorhaben, per Rechtsverordnung gemäß Art. 12 I BayGO (Gemeindeordnung) eine Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Weißenhorn und der Gemeinde Roggenburg vornehmen zu wollen.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg hat die Änderung der Gemeindegrenzen im Bereich der Grundstücke Flst.Nrn. 688/2, 688/3 und 688/4 Gemarkung Biberachzell sowie der Grundstücke Flst.Nrn. 1790/1, 1790/2 und 1790/3 Gemarkung Roggenburg vorgeschlagen.

Die Grenzänderung würde bewirken, dass aus der Stadt Weißenhorn, Gemarkung Biberachzell, eine Fläche von insgesamt 312 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Roggenburg, Gemarkung Schießen, eingegliedert wird und aus der Gemeinde Roggenburg eine Fläche von insgesamt 461 m² ausgegliedert und in die Stadt Weißenhorn eingegliedert wird. Um den Saldo von 149 m² würde das Gebiet der Stadt Weißenhorn so größer werden.

Hinweis: Im Schreiben des Landratsamts (vgl. Anlage) ist in der Berechnung die Größe des Grundstücks Flst.Nr. 688/3 Gemarkung Biberachzell fälschlich mit 2.190 m² statt richtigerweise 219 m² angenommen worden. Die Verwaltung hat das Landratsamt, nach einem Hinweis von Herrn Stadtrat Niebling, auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Im Ergebnis ist daher nicht wie im Schreiben des LRA dargestellt von einer Gebietsabgabe von 2.283 m² sondern von 312 m² auszugehen.

Das Landratsamt begründet das Vorhaben wie folgt:

Infolge von Änderungen der Flurstücksgrenzen im Bereich der o. g. Grundstücke ohne parallele Anpassung der Gemeindegebietsgrenze verlaufe die Gemeindegebietsgrenze nun innerhalb gleich bewirtschafteter Flächen und sei daher in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar. Die (neue) Gemeindegebietsgrenze würde in die neuen, bzw. in benachbarte Flurstücksgrenzen gelegt, damit sie als Verwaltungsgrenze kartenmäßig klar festgelegt und auch in der Örtlichkeit erkennbar sei. Daher liege die Änderung hier im öffentlichen Interesse und sei gerechtfertigt.

3.3.1 Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek):

Bei der Festlegung des Umgliederungsgebiets liegt es im öffentlichen Interesse, dass die Grenzen der kommunalen Gebietskörperschaften als Verwaltungsgrenzen kartenmäßig klar festgelegt und auch in der Natur erkennbar sind. Die kommunalen Grenzen sind deshalb grundsätzlich nur in solche Flurstücksgrenzen zu legen, die durch eine besondere Grenzeinrichtung (Abmarkung, Zaun, Grenzgraben u. Ä.) oder durch die Art der Flurstücksnutzung dauerhaft augenfällig gekennzeichnet sind. …

Die Anpassungen der Grenze zwischen den beiden Grundstücken Flst.Nrn. 688 (Weißenhorn) und 1790 (Roggenburg) wurden vorgenommen, um das Ausgleichsflächenkonzept sinnvoll umsetzen zu können.

Gemäß Art. 11 II 1 BayGO müssen die betroffenen Gemeinden Änderungen im Bestand oder Gebiet zustimmen.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben zu zustimmen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

1. Die Stadt Weißenhorn stimmt der beabsichtigten, durch Schreiben des Landratsamts vom 22.11.2024 mitgeteilten, Gebietsänderung zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt zu übersenden.

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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13.

Weiterführung Carsharing

SR 173/2024

Sachverhalt:

Am 16.07.2018 beschloss der Stadtrat die Einführung eines Carsharing-Systems. Die Verwaltung holte in der Folgezeit Angebote denkbarer Partner ein. Letztlich setzte sich die EWAG AG und die Confitech GmbH, die einen Kooperationsvertrag abschlossen, durch. Die ursprüngliche Laufzeit der Beauftragung von 3 Jahren wurde in der Folgezeit nochmals um zwei Jahre verlängert.

D.h., die Kooperation endet jetzt zum 31.12.2024, sofern der Vertrag nicht verlängert wird.

Nach Auskunft unserer Vertragspartner wird das Angebot von unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht gut angenommen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte das an sich sehr zu begrüßende Projekt nicht vorschnell aufgegeben werden. Sofern möglich sollte zumindest der Standort am Bahnhof weiter den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden. Da unserer Vertragspartner derzeit nur schlecht erreichbar ist konnten die Vertragskonditionen noch nicht abschließend besprochen werden.

Deshalb ersucht die Verwaltung den Stadtrat um die Ermächtigung, mit den Vertragspartnern die Konditionen für eine Fortsetzung des Vertrages auszuhandeln und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Jüstel in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Jüstel teilte mit, dass dies auf seine Initiative zurückgehe. Es sei richtig, dass die Zahlen besser sein könnten und auch sollten. Dies gehöre zu den Standortfaktoren. Durch die Eröffnung der Bahn habe man den Personennahverkehr. Hier sagt jeder, der sich mit diesen Themen beschäftigt, er zitiere hier Herrn Dümmler von der Regio-S-Bahn, der solche Dinge begrüßt, die ein Segment zur Bereicherung und Segmenterfüllung des öffentlichen Personennahverkehrs abrunden und damit für alle empfehlenswert machen. Man will mehr öffentlichen Personennahverkehr und weniger motorisierten Individualverkehr. Deshalb sollte man dem Ganzen noch einmal eine Chance geben. Auch wenn es subventioniert ist, was hier sehr kritisch gesehen wird, jedoch der öffentliche Personennahverkehr und jede öffentliche Einrichtung sei ein Zuschussbetrieb. Wenn die Nutzungszahlen tatsächlich weiterhin schlecht bleiben, dann müsse man andere Konsequenzen ziehen, aber er wolle jetzt nicht dazu beitragen, dass dieses Projekt nicht weitergeführt werde. Er möchte dafür werben, dass dieses in der Stadt erhalten werde. Gerade auch im Hinblick darauf, dass es eine der ersten Säulen war, an der man Elektroautos betanken konnte. Das Angebot müsse mehr beworben werden. Bei der Einführung wurde besprochen, dass die EWAG als Kooperationspartner und auch die Stadt über die Medien dafür werben, diesen Teil des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen.

Beschluss:

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag mit der EWAG und Confitech GmbH fortzusetzen. Ebenfalls wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, den Inhalt des Vertrages auszuhandeln, wobei das bisherige Angebot nicht erweitert werden darf. Die Konditionen sollen sich am bestehenden Vertrag orientieren.

Abstimmungsergebnis: 11:11

Der Beschluss wurde abgelehnt.

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14.1.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Spazierwege

Stadtrat Dr. Bischof sprach das Thema Spazierwege an. Er habe dies in diesem Jahr bereits mehrfach angesprochen. Die Spazierwege am Waldrand seien teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Vor allem jetzt im Winter müsse man teilweise durch den Matsch waten. Das Thema Spazierwege sei schon einmal auf der Tagesordnung des Stadtrates gewesen, da hier auch ein Projekt mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Regionalentwicklung durchgeführt werden soll. Er glaube aber, dass dies wieder von der Tagesordnung genommen wurde. Im Sommer wurden im Weißenhorner Stadtanzeiger Wegepaten gesucht. Stadtrat Dr. Bischof würde interessieren, was daraus geworden ist. Haben sich Personen auf diese Suche gemeldet? Konnten Wegepaten gefunden werden und wie soll dies umgesetzt werden? Er bittet um einen Sachstandsbericht zu diesen Spazierwegen und zu diesem Projekt mit den Wegepaten. Dies sollte in Form eines Tagesordnungspunktes in einer der nächsten Stadtratssitzungen erfolgen.