des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn
- (Landkreis Neu-Ulm)
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 9 Abs. 1 und 5 des BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Mittelschule Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.682.000,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 194.000,00 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf — 0,00 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf — 1.295.000,00 €
festgesetzt (Verwaltungsumlage).
(2) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts
wird auf — 0,00 €
festgesetzt (Investitionsumlage).
(3) Die Schulverbandsumlage wird gem. Art. 9 Abs. 5 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf die beteiligten Gemeinden nach der festgestellten Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am Stichtag - 1. Oktober 2022 - besuchten, umgelegt.
(4) Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 auf 252 Schüler festgesetzt.
(5) Die Schulverbandsumlage wird je Verbandsschüler für die
Betriebskostenumlage auf — 5.138,888889 €
Investitionsumlage auf — 0,000000 €
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 100.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Weißenhorn, den 06.03.2023
Schulverband Mittelschule Weißenhorn