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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1.1.

Bekanntgaben - Tausch der öffentlichen Tagesordnungspunkte 6 und 7

Bürgermeister Dr. Fendt gab zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt, dass die beiden öffentlichen Tagesordnungspunkte 6 und 7 getauscht werden und somit der Tagesordnungspunkt „Fachbereich 4 – Sanierung und Erweiterung Museumsensemble – Darstellung der Förderkulisse“ vor dem Tagesordnungspunkt „Fachbereich 4 – Sanierung und Erweiterung Museumsensemble – Ausschreibung der Gewerke“ behandelt wird.

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1.2.

Bekanntgaben - Abstimmung über die Verschiebung des öffentlichen Tagesordnungspunktes 4 "Beschluss für Abstimmung bei Jagdgenossenschaftsversammlungen über u.a. Jagdverpachtungen, Art der Jagdvergabe" in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Sta

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 4 über die Vorgehensweise bei der Vergabe der Jagdpacht entschieden werden soll. Er kündigte an, darüber abstimmen zu lassen, ob der Tagesordnungspunkt im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung behandelt werden soll.

Bürgermeister Dr. Fendt ließ darüber abstimmen, den Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung zu behandeln.

Abstimmungsergebnis:21:3

Mit 21 Stimmen wurde der Behandlung des Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung zugestimmt.

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1.3.

Bekanntgabe - Fällung einer fauligen Linde am alten Friedhof

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass am alten Friedhof eine faulige Linde gefällt werden musste.

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1.4.

Bekanntgabe - Stellungnahme Staatliches Bauamt Krumbach - Möglicher Umbau Kreisverkehr Illerberger Straße

Bürgermeister Dr. Fendt las eine Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Krumbach zum derzeitigen Sachstand zum möglichen Umbau des Kreisverkehrs an der Illerberger Straße vor.

Das Ziel ist es, bis Mitte/Ende 2025 eine baureife Planung zur Beseitigung der vorhandenen Kapazitätsdefizite am Kreisverkehrsplatz beim V-Markt vorliegen zu haben. Grundsätzlich haben die bisherigen Untersuchungen ergeben, dass wohl nur durch eine Kreuzung mit Lichtsignalanlage (voraussichtlich einschließlich der Einmündung der Emershofer Straße) oder einem Kreisverkehrsplatz mit 2 Bypässen (mit nicht unerheblichen Eingriffen in privates Eigentum – insbesondere V-Markt) die Defizite nachhaltig auch im Prognosehorizont zu beseitigen sind.

Aufgrund einer äußerst schwierigen und komplexen Grunderwerbssituation insbesondere im Zuge der Herzog-Georg-Straße erscheint aus heutiger Sicht die Variante Kreisverkehrsplatz mit 2 Bypässen im Rahmen eines freiwilligen Grunderwerbs wohl nicht möglich. Dagegen kann eine Kreuzungslösung mit Signalanlage ohne Grunderwerb im Zuge der Herzog-Georg-Straße umgesetzt werden. Hinsichtlich der Baukosten ist zu bemerken, dass sich diese für beide Varianten in der gleichen Größenordnung bewegen, da der vorhandene in die Jahre gekommene Kreisverkehrsplatz grundhaft zu erneuern wäre und die Fahrbahn aufgrund der gestiegenen Verkehrsbelastung zudem verstärkt werden müsste.

Momentan ist der Verkehrsgutachter beauftragt, die notwenigen verkehrlichen Grundlagen detailscharf zu ermitteln, um dann die Voruntersuchungen unter Würdigung aller entscheidungsrelevanten Kriterien mit einer Vorzugsvariante abschließen zu können. Sobald dies „sprechfähig“ ist, beabsichtigt das Staatliche Bauamt Krumbach dies in den kommunalen Gremien vorzustellen.

Inwieweit die aus der Presse entnommenen neuen Planungsüberlegungen zur künftigen Nutzung des V-Markt-Grundstückes neue Gesichtspunkte hinsichtlich einer Kreisverkehrsplatzlösung mit 2 Bypässen eröffnet, bleibt abzuwarten und wird ggf. berücksichtigt.

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1.5.

Bekanntgabe - Glasfaserausbau

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass der Presse zu entnehmen war, dass der Glasfaserausbau anscheinend auf Eis gelegt wurde. Der Sachstand für die Stadt Weißenhorn ist, dass der Förderantrag für das Markterkundungsverfahren gestellt wurde. Der Förderbescheid ist zwischenzeitlich eingegangen. Der Auftrag zur Einleitung des Markterkundungsverfahrens wurde ebenfalls erteilt.

Sobald ein neuer Sachstand vorliegt, wird darüber berichtet.

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1.6.

Bekanntgaben - Darstellung der Bedeutung von Vorrangflächen für Windkraftnutzung

Bürgermeister Dr. Fendt berichtete über die rechtliche Situation der Windenergie. Derzeit seien Windenergieanlagen privilegiert. Das heißt, wer im Außenbereich eine Windenergieanlage bauen möchte, kann dies tun. Es gebe das Wind-an-Land-Gesetz, das Baden-Württemberg und Bayern verpflichte, bis zum 31.12.2027 jeweils 1,1 Prozent und bis zum 31.12.2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen. Diese Planungen werden derzeit im Regionalplan erarbeitet. Sobald diese Planungen abgeschlossen sind, dürfen Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen nur noch in diesen Gebieten errichtet werden. Außerhalb dieser Gebiete könnten sie nur noch als sonstige Vorhaben errichtet werden. Dies sei im Baurecht häufig der Fall. Sobald der Regionalplan abgeschlossen sei, könnten Windenergieanlagen nur noch in diesen Gebieten gebaut werden. Insofern sei es wichtig, wie im Ausschuss besprochen, hier am Ball zu bleiben, um letztendlich handeln zu können. Die Stadtverwaltung habe bereits Flächen gemeldet.

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2.

Städtisches Wasserwerk Weißenhorn - Wirtschaftsplan 2024

SR 11/2024

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn für das Jahr 2024 wurde von der Kämmerei mit dem Tiefbauamt und dem Wasserwerksmeister abgesprochen und wie nachstehend erstellt. Der Erfolgsplan bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Verlust in Höhe von 50.000 aus. Der Vermögensplan für das Jahr 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 801.000 . Das Volumen des Finanzplanes für die Jahre 2023 bis 2027 beträgt 2.717.000 .

In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 05.02.2024 wurde der Wirtschaftsplan des Jahres 2024 vorberaten.

Zusammenfassung des Erfolgsplanes 2024

Erläuterungen zum Erfolgsplan 2024

1. Umsatzerlöse

Zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung war die Jahresabrechnung der Wassergebühren jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Den genauen Gesamtverbrauch und entsprechende Erlöse für die vergangene Abrechnungsperiode sind bis dato nicht komplett ermittelt. Da es grundsätzlich bei einer ähnlichen Fördermenge bleibt, wurde bei der HHSt. 8150.1100 der gleiche Ansatz wie im Vorjahr (980.000 €) angesetzt. Zum 01.01.2022 wurden erstmals die neuen Gebührensätze (Grund- und Verbrauchsgebühren Wasser) angewendet.

Der Haushaltsansatz für die Reparaturkostenersätze (HHSt. 8150.1110) wurde wie in den Vorjahren mit 17.000 € angesetzt. Es lässt sich nicht abschätzen, wieviele Reparaturen, Rohrbrüche etc. im Haushaltsjahr auftreten werden, daher ist dieser Einnahmeposten sehr schwankend.

Bei den Nebengeschäftserträgen (HHSt. 8150.1120) werden erneut 17.000 € an Einnahmen erwartet. Neben der Verrechnung der Kosten für die technische Betriebsführung an die Gemeinde Roggenburg wird der Austausch von Gartenzählern, der Unterhalt des Wasserwehrs und des Hauptplatzbrunnens sowie Reparaturmaßnahmen in den städtischen Friedhöfen auf dieser Haushaltsstelle vereinnahmt. Der technische Betriebsdienst inklusive der kompletten Rufbereitschaft und Fehlerbehebung für die Wasserversorgung der Gemeinde Roggenburg wird weiterhin seitens des Städt. Wasserwerks Weißenhorn durchgeführt. Es stellt nach wie vor ein Phänomen dar, weshalb in Weißenhorn so viele Gartenzähler installiert werden. In den meisten Fällen rentiert sich der Betrieb eines solchen Abzugszählers nicht, da die zurückgehaltene Menge in keiner Relation zu den entstehenden Kosten der Erstinstallation (Verplombung) und Austauschleistung im Rahmen des Eichjahrs steht. Trotz Aufklärung und Beratung durch die Verwaltung und Wasserwerk wird der Abzugszähler fast immer angeschafft. An dieser Stelle darf auch nochmals informiert werden, dass eine Poolbefüllung durch den Gartenwasserzähler nicht zulässig ist. Insgesamt wird im Haushaltsjahr 2024 mit Umsatzerlösen in Höhe von 1.016.000 € gerechnet.

2. Aktivierte Eigenleistungen

Entsprechend dem im Vermögensplan vorgestellten Neubauprogramm dürften wiederum ca. 3.000 € für Eigenleistungen durch die Mitarbeiter des Städt. Wasserwerkes durch die Mithilfe beim Neubau von Wasserversorgungs- und Hausanschlussleitungen erwirtschaftet werden. In vielen Fällen wird bei Rohrleitungsneubauten wegen fehlender eigener Baumaschinen eine Fremdvergabe durchgeführt. Im Allgemeinen ist bei den aktivierten Eigenleistungen in den letzten Jahren ein Rückgang zu verzeichnen.

3. Sonstige betriebliche Erträge

Hier ergeben sich für das aktuelle Wirtschaftsjahr Einnahmen in Höhe von 24.700 €. Die Wassergebühren werden seit 2005 durch das Wasserwerk für die Rauher-Berg-Gruppe in den Stadtteilen Oberhausen und Wallenhausen abgerechnet. Bei den Verwaltungsarbeiten ergeben sich geschätzte Ausgaben von 4.500 € (5 % aus den Verkaufserlösen). Vom Unterabschnitt Abwasserentsorgung der Stadt Weißenhorn werden anteilige Wasserzählerwechselkosten in Höhe von 18.000 € erstattet. Für den Stadtteil Attenhofen, dessen Abwasser zur Kläranlage in Pfaffenhofen geleitet wird, erhält das Städt. Wasserwerk für Hebedienst und Wasserzählerwechselkosten einen Kostenersatz in Höhe von 1.500 €.

4. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Gegenüber dem Vorjahr wird in diesem Abschnitt eine deutliche Kostenreduzierung erwartet. Gegenüber den Gesamtkosten des Vorjahres 2023 (273.100 €) sollen im aktuellen Geschäftsjahr nunmehr Ausgaben in Höhe von 229.700 € kommen, somit eine Kostenreduzierung von 15,89 %. Die Einsparung in Höhe von 43.400 € beruht auf zwei Anhaltspunkte.

Auf der Haushaltsstelle 8150.5440 – Stromkosten ergibt sich nach der massiven Kostensteigerung im Vorjahr (Ansatz: 151.000 €) wieder eine leichte Absenkung in Höhe von 20.000 € sodass hier der Haushaltsansatz bei 130.000 € liegt.

Beim Fremdwasserbezug ergibt sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 auch eine Einsparung von 25.000 €. Für den Notverbund mit der Rauher-Berg-Gruppe in Pfaffenhofen schätzen wir mit einer Wasserlieferung von 22.000 m³. Während der Brunnenreinigung bzw. –sanierung in Biberachzell wird auch für ein paar Tage eine Wasserlieferung aus dem Notverbund mit der Gemeinde Roggenburg notwendig sein. Insgesamt rechnen wir für den Fremdwasserbezug mit Ausgaben in Höhe von insgesamt 17.000 €.

Die Haushaltsansätze für den Unterhalt der Rohrleitungen und Schächte (HHSt. 8150.5100) sowie Hausanschlüsse (HHSt. 8150.5110) wurden jeweils mit 10.000 € auf dem Vorjahreswert belassen. Der Bedarf ist bei diesen Haushaltsstellen schwierig abzuschätzen, weil Rohrbrüche und Reparaturen in unterschiedlichem Aufkommen stattfinden.

Mit einem Wert von 15.000 € wurde bei der Haushaltsstelle 8150.5500 – Unterhalts der Fahrzeuge ein etwas höherer Ansatz zum Vorjahr (11.000 €) gewählt. Entscheidend hierfür ist, dass der Mercedes Citan als zusätzliches Kraftfahrzeug einen Mehrbedarf auslöst. Der Haushaltsansatz im Jahre 2023 wurde komplett ausgeschöpft.

Grundsätzlich bewegen sich viele Positionen auf dem Vorjahresniveau. Bei der Haushaltsstelle 8150.6210 – Heizung und Reinigung wurde auch der Ansatz um 20,51 % von 3.900 € (Haushaltsjahr 2023) auf 4.700 € erhöht. Im Jahre 2023 wurde kein Heizöl beschafft, sodass heuer mit einer Lieferung von schätzungsweise 300 Litern für das Objekt

Quellenstraße 3 gerechnet wird.

5. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Für das Haushaltsjahr 2024 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 144.400 € beantragt. Die entspricht dem gleichen Wert wie im Wirtschaftsplan 2023. Der Haushaltsansatz für den Unterhalt der Gebäude und Brunnen wurde auf 31.000 € leicht erhöht (HHSt. 8150.5300). Neben der obligatorischen Grünflächenpflege sind im Jahre 2024 einige Maßnahmen geplant. Im Pumpwerk in Grafershofen sollen die Treppen und der Eingangsbereich des Gebäudes saniert werden. In diesem Zuge soll auch ein Teilstück des Eingangsbereichs innen erneuert werden. Rund um das Werksgebäude soll außerdem das dazugehörige Pflaster angeglichen werden. Für das Wasserwerksbüro wurden auch Haushaltsmittel für eine Behandlung der Außenwand angemeldet. Die Sanierungsarbeiten im Hochbehälter in Oberreichenbach sind im Januar 2024 abgeschlossen. Im nächsten Schritt soll im Pumpenhaus Biberachzell eine mechanisch-hydraulische Reinigung und Regenerierung des Brunnens erfolgen. Kostenpunkt für diese Maßnahme wird laut Angebot ca. bei 10.000 € netto liegen. Während der Ausführung dieser Arbeiten wird ein Fremdwasserbezug aus der Verbundleitung mit der Gemeinde Roggenburg erforderlich sein. Demnach ist eine terminliche Abstimmung der Maßnahme mit der Nachbargemeinde erforderlich. Die Brunnensanierung in Biberachzell kann demnach erst nach Inbetriebnahme des neuen Brunnens in Biberach ausgeführt werden.

Nachdem im Jahr 2023 noch eine engmaschige Probenentnahme im Versorgungsgebiet Asch, Biberachzell und Ober-/Unterreichenbach durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Landratsamt Neu-Ulm) angeordnet war, kann nach Abschluss der Hochbehältersanierung der Ansatz beim sonstigen Betriebsaufwand (HHSt. 8150.5370) wieder auf 30.000 € reduziert werden (Verminderung um 33,33 %).

Der Haushaltsansatz für die Leistungen der EDV (HHSt. 8150.5380) betragen für das Jahr 2024 10.000 €. Unabhängig von der möglichen Einführung von elektronischen Ultraschallwasserzählern wird über die Beschaffung eines Zählermanagementsystems nachgedacht. Dieses könnte den Zählerwechsel und die Dokumentation für die Wasserwerksmitarbeiter und Abrechnungsstelle erleichtern.

Der Ansatz bei HHSt. 8150.5340 bleibt wie im Vorjahr in Höhe von 7.000 € bestehen. Der Wasserzählertausch wird von unseren Mitarbeitern selbst durchgeführt.

5. Personalaufwendungen

Für die Personalaufwendungen sind insgesamt Mittel in Höhe von 305.600 € eingeplant. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine leichte Erhöhung um 8.500 € (= 2,86 %)

6. Abschreibungen

Ein aktueller Anlagennachweis für das Wirtschaftsjahr 2022 liegt noch nicht vor, da der Jahresabschluss noch nicht vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt wurde. Für das Haushaltsjahr 2024 ergibt sich unter Berücksichtigung der zu tätigenden Investitionen und der zu erwartenden Zugänge und Abgänge bei den ausgelaufenen Abschreibungen im Jahr 2022 ein Haushaltsansatz von insgesamt 240.000 €. Auch in den Folgejahren werden die Abschreibungen auf gleichbleibenden Niveau bleiben, da mehrere Investitionsmaßnahmen, z. B. Hochbehältersanierung in Oberreichenbach, PV-Anlagen auf den Betriebsgebäuden, ggf. Aufbereitungsanlage Birkenweg, anstehen.

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich nach der ersten Hochrechnung auf 181.000 € für das kommende Haushaltsjahr. Den Ansatz für den Jahresabschluss und die Bilanzerstellung (HHSt. 8150.6550) wurde um 17 % auf 6.000 € erhöht, da ein erhöhter Zeitaufwand benötigt wird.

8. Erträge aus Beteiligungen

Für das Jahr 2022 wurde eine Dividende für den Aktienbesitz in Höhe von 1,50 € ausgeschüttet. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 wurde wiederum dieser Wert angesetzt. Bei 30 % Aktienanteilen bzw. 47.250 Stück Aktien würde die Dividende 70.875 € betragen, wobei die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag im Folgejahr erstattet werden. Die Dividende bleibt wegen der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge steuerfrei.

9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Für das Haushaltjahr 2024 ergeben sich wiederum negative Kreditzinsen in Höhe von rd. 1.300 €, welche unter der Haushaltsstelle 8150.2070 als Einnahme verbucht werden.

Die Schuldzinsen für das bestehende ältere Darlehen vom Kreditmarkt betragen 3.400 €. Wie der Anlage zu entnehmen ist, beträgt die Darlehensrestschuld zum 31.12.2023 565.125 €. Für das Innere Darlehen mit dem Stadthaushalt fallen ca. 30.000 € Zinsen (Zinshöhe: 2,00 %) an, die nach Bilanzerstellung dem Stadthaushalt gutgeschrieben werden.

10. Jahresverlust

Aus der aktuellen Ein- und Ausgabensituation ergibt sich ein rechnerischer Verlust von 50.000 €.

Erläuterungen zum Vermögensplan 2024

Der Entwurf des Vermögensplanes 2024 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 801.000 € ab. Es wurde mit einer Neuverschuldung in Höhe von 511.000 € geplant, um den Vermögensplan auszugleichen. Fraglich ist natürlich dabei, wie jedes Jahr, ob alle Mittel überhaupt benötigt werden.

HHSt. 8150.9350 – Anschaffung bewegliches Vermögen u. Fahrzeuge

Im Jahr 2024 ist die Anschaffung von Datenloggern zur Netzüberwachung, eines Laptops sowie diversen Werkzeugen geplant. Der Gesamtansatz beträgt 10.000 € (Vorjahr: 14.000 €).

HHSt. 8150.9410 – Hochbauten

Die Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach wurde im Januar 2024 fertiggestellt. Mit Abschluss der Sanierungsarbeiten entspricht der Hochbehälter dem aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushalts sind noch nicht alle Schlussrechnungen der beauftragten Firmen eingegangen. Somit werden noch Restzahlungen im Jahr 2024 in Höhe von 50.000 € fällig.

Im Hochbehälter in Weißenhorn (Birkenweg) ist die Nachrüstung der Luftfilteranlagen für die Wasserkammern 3 und 4 fest eingeplant. Nach ersten Hochrechnungen wird mit Baukosten in Höhe von 56.000 € netto gerechnet.

Für die Anbringung von vier Photovoltaikanlagen auf den Betriebsgebäuden des Wasserwerks wurden erneut Haushaltsmittel in Höhe von 190.000 € angemeldet.

HHSt. 8150.9500 – Erweiterung des Rohrnetzes

Bei den nachfolgend gelisteten Maßnahmen, sind bei den Investitionen für neue Wasserversorgungsleitungen Mittel mit rd. 210.000 € in den Haushalt eingestellt. Mit einigen Vorjahresbaumaßnahmen wurde noch nicht begonnen und sind daher in das Neubauprogramm des Jahres 2024 verschoben worden.

Gemäß dem Bauprogramm 2024 sind Kosten für neue Hausanschlüsse in Höhe von insgesamt netto 35.000 € einzustellen.

HHSt. 8150.9520 – Tiefbauten

Die neuen Vorfeldmessstellen wurden alle noch am Jahresende abgerechnet. Vom Tiefbauamt wurden nur noch die Restkosten in Höhe von 10.000 € für das Honorar eingestellt.

HHSt. 8150.9350 – Kosten für Wasserschutzgebiete u. Wasserrechtsverfahren

Für diverse Beratungen und die Betreuung der laufenden Schutzgebietsverfahren rechnen wir mit weiteren Kosten. Es wurde deshalb ein Haushaltsansatz von 25.000 € eingestellt.

HHSt. 8150.9560 – Neubeschaffung von Wassermessern

Für das Eichjahr 2024 werden erneut Flügelradzähler als Zählertechnik für den Einbau und Austausch zur Anwendung kommen. Das Thema Neubeschaffung von Funkwasserzählern wurde bereits mehrfach im Stadtrat diskutiert. Für eine Sitzung im Sommer könnte das Thema in einer Grundsatzentscheidung nochmals behandelt werden, um die Weichen für die Zukunft endlich zu stellen. Es sollte technologieoffen diskutiert werden. Folglich könnten die elektronischen Funkwasserzähler erstmals im Frühjahr 2025 eingesetzt werden, da eine entsprechend lange Lieferzeit zu beachten wäre. Vorsorglich wurde ein höherer Haushaltsansatz von 50.000 € eingeplant, um noch eine Bestellung der Zähler, Hard- und Software im Jahre 2024 tätigen zu können.

HHSt. 8150.9580 – Planungskosten

Die Planungskosten betragen für das Haushaltjahr 2024 netto 5.000 €. Diese Summe beinhaltet Restkosten aus dem Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.000 € (Ahornweg).

Einnahmen im Vermögensplan 2023

Aufgrund der geplanten Bautätigkeit lassen sich auf der Einnahmeseite Herstellungsbeiträge in Höhe von 80.000 € realisieren. Ein Großteil der Herstellungsbeiträge soll aus der Abrechnung des neuen Baugebiets Unterfeld kommen.

Bei den neuen Hausanschlüssen sind ca. 20.000 € zu vereinnahmen. Zur Finanzierung der weiteren Wassererschließung und der Versorgungsleitungen, die nicht über Herstellungsbeiträge gedeckt sind, ist bei HHSt. 8150.3780 und in der Haushaltssatzung eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von 511.000 € einzustellen.

Finanzplan über die Jahre 2023 bis 2027

Der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.717.000 € ab. Nachdem im Finanzplan (mittelfristige Finanzplanung) die Haushaltsansätze des Vorjahres 2023 mit betrachtet werden müssen, ergibt sich bei den Einnahmen und Ausgaben ein völlig falsches Bild.

Im abgelaufenen Haushaltsjahr wurden viele Haushaltsansätze nicht vollständig ausgeschöpft, was zur Folge hat, dass diese im darauffolgenden Jahr nochmals veranschlagt wurden. Besonders wirkt es sich im Jahre 2023 bei der Haushaltsstelle 8150.9500 – Erweiterung des Rohrnetzes aus. Der Haushaltsansatz von 140.000 € wurde nahezu nicht angetastet. Lediglich 5.657 € wurden verbraucht. Ebenso wurde bei den Hochbauten (HHSt. 8150.9520, Ansatz: 445.000 €, Ist: 200.686 €) nur die Hälfe des Haushaltsansatzes ausgeführt. Über die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2024 wurde bereits im vorstehenden Vermögensplan ausführlich berichtet, so dass darauf nicht näher eingegangen werden muss.

Die Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Wasserversorgung in Weißenhorn durch das Ingenieurbüro sollten im Laufe des Jahres 2024 vorgestellt werden. Dieses beinhaltet u. a. auch eine technische Bewertung unserer Anlagen, sowie die Erstellung einer Gefährdungs- und Netzanalyse. Es ist durchaus möglich, dass einige Veränderungen in den Wasserwerksgebäuden und technischen Anlagen vorgeschlagen werden, um die Trinkwasserversorgung auf einem hohen Niveau zu erhalten oder zu verbessern. Die Umsetzung der Vorschläge könnte sich auf die entsprechenden Haushaltsstellen ab dem Jahre 2025 mit höheren Ausgaben auswirken. Unabhängig von dieser Untersuchung wurden bereits in den letzten Jahren Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. die Sanierung der Hochbehälter in Weißenhorn, als auch in Oberreichenbach angestoßen.

Um zukünftig in Punkto Wasserversorgung noch flexibler zu sein, sollte in den nächsten Jahren in eine Anlage für die Aufbereitung des Wassers im Tiefbrunnen IV (Birkenweg) investiert werden. Durch den Wegfall des aktuell notwendigen Mischungsverhältnisses könnten größere Mengen des Tiefbrunnenwassers im Birkenweg gefördert werden. Die wasserrechtliche Erlaubnis hierfür liegt bereits vor.

Die Nachfrage nach Bauland in Weißenhorn ist weiterhin sehr hoch. Daher ist im Finanzplan auch die Ausweisung von neuen Baugebieten zu beachten, welche insbesondere die Ansätze bei den Rohrnetzerweiterungen und Hausanschlüssen betreffen. Im Zuge der Verlegung der Fernwärmeleitung in Weißenhorn wäre auch der Austausch von alten Versorgungsleitungen zu prüfen.

Ausblick:

Die Eigenkapitalausstattung beträgt derzeit 59 % (Stand: 31.12.2021). Gegenüber dem Vorjahr hat sich diese nur marginal um 7 % verbessert und kann als gut bezeichnet werden.

Um die Leistungsfähigkeit des Städt. Wasserwerkes zu erhalten, wird der Finanzbedarf nach Vollendung der in den Rechnungsjahren 2024 vorgesehenen Baumaßnahmen überprüft und angepasst werden müssen. Die betriebliche Selbstfinanzierung (verbleibende ordentliche Abschreibungen = rd. 240.000 €) reicht aus, um die planmäßigen Darlehenstilgungen in Höhe von 83.000 € zu decken. Die Entwicklung der Darlehen ist der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.

Nach Abschluss der Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach ist nun ein weiterer Meilenstein erreicht. Alle Anlagen sollten sich auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Altersbedingt werden auch in den nächsten Jahren sowohl kleinere Reparaturen, als auch größere Investitionen an Gebäuden und Technik zu tätigen sein. Ein weiteres Augenmerk sollte zudem auf dem Workflow liegen, der mit modernen Funkwasserzählern und Zählersoftware sowohl die Wasserwerksmitarbeiter, als auch das Verwaltungspersonal entlasten könnte.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

1.

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan des Städt. Wasserwerks Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2024

a)

Im Erfolgsplan mit einem Verlust in Höhe von 50.000 €.

b)

Im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben mit je 801.000 €

2.

Nach Empfehlung des Bau- und Werkausschusses wird der Finanzplan des Städt. Wasserwerks Weißenhorn für die Jahre 2023 mit 2027, der in Einnahmen und Ausgaben mit je 2.717.000 € abschließt, gebilligt.

Abstimmungsergebnis: 24:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Genehmigung des ungedeckten Zuschussbedarfs 2024 der Musikschule Weißenhorn e.V.

SR 8/2024

Sachverhalt:

Die Musikschule Weißenhorn e.V. hat den von ihrem Vorstand beschlossenen Haushaltsplan der Stadt zur Kenntnis und Stellungnahme vorgelegt. Die Stadt Weißenhorn und der Markt Pfaffenhofen haben aufgrund der bestehenden Finanzierungs- und Zuschussvereinbarung insofern ein Mitspracherecht, als sie den Betrieb durch Übernahme eines entstehenden Haushaltsdefizits fördern, indem sie auf der Grundlage des jeweiligen Haushaltsplanes in den Monaten März, Mai, Juli und Oktober des laufenden Jahres Abschlagszahlungen auf die Fehlbetragsfinanzierung leisten.

Die Finanzierung richtet sich nach dem Querschnitt der im Jahr erteilten Jahreswochenstunden.

Der Haushaltsplan als Grundlage dieser Finanzierung bedarf zu seiner Wirksamkeit der formellen Zustimmung von Stadt und Markt.

Der neue Haushaltsplan für das Jahr 2024 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 876.990,94 € ab. Aus dem Vorjahr ist ein Restbetrag in Höhe von 4.121,38 € in das neue Haushaltsjahr zu übertragen. Dieser Betrag wird als Deckungsreserve in das neue Haushaltsjahr übernommen, da bei diesem Geschäftsvolumen ein finanzieller Spielraum vorhanden sein muss. Aus dem Vorjahr kann sogar ein zu viel gezahlter Zuschuss in Höhe von 35.000,00 € mit der Stadt und dem Markt verrechnet werden. Für Weißenhorn beträgt der Anteil 25.207,00 €.

Die Personalkosten, die bis auf ca. 49.000,00 € Sachkosten den Haushalt ausmachen, betragen in diesem Jahr 827.990,94 €, im Vorjahr waren es 800.000,00 € im Ansatz und 754.562,56 € im Ergebnis. Grund für den Anstieg der Personalkosten ist die Tariferhöhung ab März 2024.

Die Kosten für das „Haus der Musik“ sind nicht gesondert ausgewiesen, da die Schulräume vereinbarungsgemäß von der Stadt und in Pfaffenhofen vom Markt zur Verfügung gestellt werden. In Weißenhorn werden die Kosten im städtischen Haushalt verbucht, sie belaufen sich jährlich auf ca. 45.000,00 € für Miete, Strom, Heizung, Wasser, Kanal und Müll, Steuern und Abgaben, Versicherungen und Gebäudeunterhalt zusätzlich zur Umlage.

Den beiden Kommunen verbleibt ein Gesamtzuschussbedarf von 395.718,94 €, wovon Weißenhorn mit 185 Jahreswochenstunden 285.557,03 € (72,15 %) trägt. Auf den Markt Pfaffenhofen entfallen mit 71,41 Jahreswochenstunden 110.161,91 € (27,85 %).

Neben den Zuwendungen von Weißenhorn und Pfaffenhofen sowie des Staates mit 110.000,00 € und des Landkreises mit 10.000,00 € sind die Unterrichtsgebühren mit 320.000,00 € die Haupteinnahmequelle.

Die Schulgebühren werden alle zwei Jahre angepasst. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte im September 2023, so dass im September 2024 keine Gebührenerhöhung notwendig ist.

Neben der Bewilligung des Zuschusses bittet der Musikschulleiter im Auftrag des Kassenverwalters die 1. Zuschussrate bereits im Februar statt im März auszuzahlen. Aus Sicht der Verwaltung kann die 1. Abschlagszahlung bereits im Februar gewährt werden. Generell sollte über eine Anpassung der Zuschussvereinbarung nachgedacht werden, um den Zeitpunkt der ersten Rate anzupassen.

Erster Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt ist als 1. Vorstand der Musikschule persönlich beteiligt, so dass zweite Bürgermeisterin Kerstin Lutz diesen Tagesordnungspunkt übernimmt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt ist 1. Vorstand der Musikschule. Aus diesem Grund nahm er an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Er übergab den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an die zweite Bürgermeisterin Lutz.

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den Tagesordnungspunkt vor. Es folgte eine kurze Diskussion.

Stadtrat Dr. Bischof möchte sich im Namen seiner Fraktion Freie Wähler/WÜW an dieser Stelle ganz herzlich bei der Musikschulleitung für ihr Engagement bedanken und auch bei den Mitarbeitern des Musikschulvereins, welche den Jahresabschluss und den Finanzplan aufstellen. Er möchte noch einmal darauf hinweisen, wie bereits im letzten Jahr ausgerechnet, dass ein:e Musikschüler:in im Durchschnitt mit ca. 600,00 Euro von der Stadt Weißenhorn bezuschusst wird. Bei auswärtigen Musikschülern sind es immerhin noch 430,00 Euro. Daran sehe man, dass der Stadt diese Arbeit, die hier geleistet werde, sehr viel wert sei, das wolle er an dieser Stelle festhalten.

Beschluss 1:

„1. Bewilligung des Zuschusses

Der Stadtrat beschließt und bewilligt als Zuschuss für die Musikschule Weißenhorn e.V. den ungedeckten Bedarf in Höhe von insgesamt 395718,94 € und den Anteil für Weißenhorn in Höhe von 285.557,03 €.“

Bürgermeister Dr. Fendt war als 1. Vorstand der Musikschule persönlich beteiligt und nahm an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis 1: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss 2:

„2. Vorzeitige Auszahlung der 1. Rate

Der Stadtrat beschließt die erste Zuschussrate in Höhe von 85.000,00€ bereits im Februar auszuzahlen.“

Bürgermeister Dr. Fendt war als 1. Vorstand der Musikschule persönlich beteiligt und nahm an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis 2: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Beschluss für Abstimmung bei Jagdgenossenschaftsversammlungen über u.a. Jagdverpachtungen, Art der Jagdvergabe

SR 6/2024

Bürgermeister Dr. Fendt ließ zu Beginn der Stadtratssitzung darüber abstimmen, ob der Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden soll. Der Stadtrat beschloss, den Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Somit erfolgte keine weitere Diskussion und Abstimmung im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung

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5.

Neubau Geh- und Radweg Oberhausen, Abschluss einer Vereinbarung mit dem StBA

SR 7/2024

Sachverhalt:

Der Bau des Radweges Oberhausen nach Beuren und der Neubau eines innerörtlichen Gehweges entlang der Niederhauser Straße in Oberhausen soll in diesem Jahr erfolgen. Vom Staatlichen Bauamt wurde jeweils eine Vereinbarung über den Radweg- bzw. Gehwegbau vorgelegt.

Beide Vereinbarungen sind als Anlage beigefügt.

Der Radweg wird mit einer Mehrbreite von 1 m bzw. Gesamtbreite 3,50 m als Wirtschaftsweg hergestellt. Der Kostenanteil der Stadt, nach Abzug der zu erwartenden Förderung wird auf 120.000,-€ geschätzt. Für den innerörtlichen Gehweg wird der städtische Kostenanteil mit 135.000,-€ angegeben.

Für beide Objekte wird ein Verwaltungskostenanteil i.H. von 10 % der Baukosten erhoben. Nachdem die Abrechnung mit dem StBA i.d.R. längere Zeit benötigt, werden nach Rücksprache mit dem Kämmerer, jeweils 50% der Kosten für den Haushalt 2024 und 2025 eingestellt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er bedankte sich bei den Stadträten Niebling und Fliegel für ihre Unterstützung bei der Beschaffung der benötigten Flächen, um die Errichtung des Geh- und Radweges überhaupt erst möglich zu machen.

Stadtrat Niebling sagte, dass dies in Oberhausen immer ein Thema bei den Bürgerversammlungen war. Die Bürgerinnen und Bürger von Oberhausen hätten nun die Möglichkeit, sicher zur Kirch zu kommen. Die Schüler könnten nun sicher zum Schulbus gelangen und ein weiteres großes Plus sei der Radweg nach Pfaffenhofen.

Beschluss:

Den Vereinbarungen mit dem StBA vom 18.1.24 über den Bau des innerörtlichen Gehweges und des Radweges in Oberhausen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 24:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Fachbereich 4 - Sanierung und Erweiterung Museumsensemble - Darstellung der Förderkulisse

SR 9/2024

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrats vom 23.10.2023 wurde beschlossen, unser Vorhaben der Sanierung und Neukonzeptionierung des Museumsensembles weiterzuführen und die Förderanträge auf Basis der Kostenberechnung vom 6.9.2023 zu stellen.

Grundlage der Förderberechnungen ist die Kostenberechnung des Büros Beer, Bembè Dellinger vom 6.9.2023 über Gesamtkosten in Höhe von brutto 18 Mio. Euro. Die Kostenberechnung beinhaltet der Bauzeit entsprechende Baukostensteigerungen nach BKI und wie in der damaligen Sitzung dargelegt einen Kostenpuffer für Unvorhergesehenes. Diese Kostenanteile von 1.416.286,-€ sind nicht förderbar.

Für die Förderanträge wird wie in der beiliegenden Aufstellung „Ermittlung der möglichen Zuschüsse“ ersichtlich von Gesamtherstellungskosten von 16.583.713,47 € ausgegangen.

Nach detaillierten Abstimmungen mit den verschiedenen Förderstellen wurden folgende Anträge gestellt:

Die getroffenen Einsparungen um die Gesamtkosten zu reduzieren, betrafen auch die historische Theaterdecke. Diese Decke war im Bestandsmuseum durch einen schrägen Einblick im Deckenbereich zu erahnen. Bei den Bauwerksuntersuchungen stellte sich heraus, dass sich die bauzeitliche Decke über einen nicht unbedeutenden Teil des künftigen Ausstellungsbereichs erstreckt. Ein höchst erfreulicher Fund. Im Hinblick auf die damalige Kostenentwicklung und die Vorgabe der Kostenreduzierung wurde entschieden, die stark beeinträchtigte Decke konservatorisch zu sichern und wieder zu verschließen.

Schöner Weise hat der Heimat- und Museumsverein Weißenhorn 1908 e.V. beschlossen, den Mehraufwand zur Wiederherstellung der Bohlenbalkendecke im Woll- und Waaghaus in Höhe von rund 37.000,-€ zu übernehmen. Wir freuen uns den künftigen Besuchern dieses bedeutende Element zeigen zu können.Diese Maßnahme wird nun in die weitere Planung und Bearbeitung mit aufgenommen. Der Kostenansatz ist derzeit in den Kalkulationen nicht dargestellt, da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt.

Auf Basis der dargestellten Förderkulisse stellt sich der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt Weißenhorn wie folgt dar:

Bearbeitungsstand bei den einzelnen Fördergebern:

Städtebauförderung der Regierung von Schwaben:

Mit Bewilligungsbescheid vom 19.12.2022 wurden vom damals gestellten Antrag als 1. Rate im Förderprogramm „Innen statt außen“ 4.000.000,- Euro bewilligt und eine Gesamtförderung von 8.372.800,-€ in Aussicht gestellt. Die Bewilligung der Zuwendungshöhe ergeht unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung. Aufgrund der Planungsänderungen und Kostenverschiebungen wurde der Antrag aktualisiert und in diesem Zuge nach Absprache mit der Regierung von Schwaben erhöht. Die Fördermöglichkeit wird derzeit intern geprüft. Die Freigabe zum Maßnahmenbeginn liegt vor. Für die Maßnahme müssen im Jahr 2024 Mittel abgerufen werden.

Die Förderzusage des Landkreises über eine Zuwendung von 50.000,- € wurde bereits im Ausschuss beschlossen. Die Freigabe zum Maßnahmenbeginn ist damit erfolgt.

Die Förderzusage der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen über gesamt 350.000,-€ liegt vor. Der Maßnahmenbeginn ist gegeben.

Bei der Bayerischen Landesstiftung liegt eine Bestätigung zum Eingang des Antrages und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor. Eine Förderzusage ist hiermit nicht verbunden. Über die Förderhöhe entscheidet der Stiftungsrat unter Berücksichtigung der fachlichen Stellungnahme der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen und des Landesamts für Denkmalpflege.

Der Bezirk Schwaben bestätig den Eingang der Förderanträge und stimmt dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu. Die Zuwendungsgewährung steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung im zuständigen Kultur- und Europaausschuss des Bezirks Schwaben entsprechend der Richtlinien im Bereich der Denkmalpflege sowie der Museumsförderung (u.a. sind hier eine kommunale Beteiligung sowie die positiven Stellungnahmen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege bzw. der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen notwendig) unter Voraussetzung der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.

Der Kulturfonds der Regierung von Schwaben hat das Vorhaben nachrichtlich dem Ministerium gemeldet und die Stellungnahme der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen angefordert. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann erst nach Vorliegen dieser Stellungnahme ausgesprochen werden. Aufgrund von zwischenzeitlich abgelaufenen Fristen, kann unser Vorhaben nicht in die Fördervorschläge für 2024 aufgenommen werden. Die Fördergelder für die vom Kulturfonds geförderte Lüftungsanlage im Ausstellungsbereich wurden jedoch für die Förderung 2025 vorgemerkt. Der Umsetzung des Fördergegenstands der Lüftungsanlage im Ausstellungsbereich ist erst im fortgeschrittenen Bauablauf erforderlich, somit ist die Förderzusage im Jahr 2025 möglich.

Zusammenfassend liegt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bis auf den Kulturfonds von allen Förderstellen vor. Die Grundlage zur Umsetzung der Maßnahme ist hiermit gegeben.

Im Laufe des Vorhabens wurde im November 2022 unter anderem auch eine alternative Handlungsmöglichkeit der Sanierung des Ensembles hinsichtlich rein substanzerhaltender Maßnahmen geprüft.

Grundlage der Berechnungen waren die lt. Gutachten festgestellten Mängel.

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Im Woll- und Waaghaus liegen neben Aussteifungsmängeln, übergreifend systembedingte Überbeanspruchungen verbunden mit erheblichen Fäulnisschäden vor. Eine Nutzugseinschränkung wurde bereits bei den letzten öffentlichen Veranstaltungen ausgesprochen.

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Am Oberen Tor schränkt der vorliegende Umfang der Schäden an den Dachfußpunkten die Standsicherheit des Dachstuhls ein und bedingt Instandsetzungsmaßnahmen. Eine Notsicherung des Vortors erfolgte bereits im November 2018 über Sicherung der durchgehenden Risse von Putzschalen und Gesimsen. Ebenso wie zusätzliche Verschraubungen tragender Bauteile.

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In der Kray sind Deckenbalken in Ihrer Tragfähigkeit eingeschränkt und überschreiten die Verformungszulässigkeit. Fäulnisschäden aufgrund Feuchtigkeit und Deckenverstärkungen bedingen eine Instandsetzung.

Die substanzerhaltenden Maßnahmen für die Gesamtmaßnahme wurden im Jahr 2022 mit 9 Mio. Euro kalkuliert. Hinzu kommt der sich entwickelnde Baukostenindex (BKI 4/2022 bis 4/2023 ca. 400.000,- €). Fördermöglichkeiten für diese Maßnahme müssten geprüft werden, sind aber in der vorliegenden Höhe nicht zu erwarten. Ein Ausbau mit entsprechender Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten wurde nicht weiter kalkuliert. Je nach Ausbaustandard und Nutzung wären weitere Kosten anzusetzen.

Eine Förderung über das Förderprogramm der Städtebauförderung „Innen statt außen“ mit 80%iger Fördermöglichkeit wäre bei einer alleinigen Substanzsicherung nicht gegeben. Eines der Ziele der Städtebauförderung ist die Reaktivierung von Leerstand in einer so zentralen Lage wäre der reine Substanzerhalt lt. Aussage der Regierung von Schwaben nicht förderfähig. Das Konzept der Museumssanierung und Ergänzung zur Kulturakademie entspricht dem Förderziel zur Revitalisierung und Belebung von Innenstädten und wird seit der Bewerbung von der Regierung von Schwaben unterstütz.

Die Stadt Weißenhorn hat sich im Jahr 2018 mit der Museums- Maßnahme um eine Aufnahme in das Förderprogramm beworben. Damals – sowie in den Folgejahren – wurden für unsere Stadt Mittel zur Förderung von bis zu 10 Millionen Euro förderfähige Kosten reserviert. Diese Mittel stehen nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung und verfallen sonst. Gerade Fördermittel für eine 80% Förderung sind natürlich begrenzt, sodass nicht garantiert werden kann, dass unsere Stadt später erneut berücksichtigt werden könnte. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Baufortschritt. Wenn wir nicht zeitnah mit der Maßnahme beginnen, laufen wir Gefahr, das Fördermittel verfallen.

Die Baugenehmigung liegt vor, die Planungen sind weit vorangeschritten und die Ausschreibungen sind teilweise bereits erarbeitet und liegen zur Veröffentlichung bereit. Das Vorhaben wurde in allen erfolgten Abstimmungsgesprächen mit den verschiedenen Förderstellen positiv bewertet und wird im dargestellten Rahmen unterstützt.

Im Herzen unserer Stadt ist uns nun die einzigartige Möglichkeit gegeben, ein signifikantes Projekt zu verwirklichen. Unsere historische Altstadt wird geprägt durch das Museumsensemble mit dem Woll-/Waaghaus, der Kray und dem Oberen Tor. Hier können wir künftig ein breites Erleben einer wertigen Dauerausstellung und abwechslungsreichen Sonderausstellungen verbunden mit einem niederschwelligen Kontakt zu Kunst und Kultur erleben. Wir sind Gastgeber für alle. Die vorliegende Planung für unsere Kultureinrichtung der drei Säulen „Museum – Pädagogik – Kunstakademie“ ist das Fundament für eine Entwicklung, welche aus dem historischen Stadtensemble um das Obere Tor, welches über Jahrhunderte den Zugang zu unserer schönen Stadt bildet, nun ein Tor als Brücke in die Zukunft schlägt. Wir unterstreichen und betonen nicht nur einen wertvollen historischen und identitätsstiftenden Ort durch die Sanierung des Gebäudeensembles und der Neugestaltung unseres Museumsbereichs, sondern gehen weit darüber hinaus. Wir erschaffen ein grundlegend neues Museum, einen Ort für Bildung, Kreativität und Neugier, ein Tor zu Neuem, ein Zentrum für Kunst- und Kulturinteressierte, einen Ort für kreatives Schaffen und für Lernbegierige, kurzum einen Treffpunkt über Generationen hinweg.

Unsere Verantwortung gegenüber unserem historischen Erbe und die Chance dieses neue Zentrum für Kunst und Kultur zu schaffen, welches weit über das Ensemble hinausreichen kann, wird durch die einmalige Verknüpfung der Örtlichkeit mit der Stadtstruktur auch künftig ein breites Feld an Möglichkeiten und Mehrwert für unsere Weißenhorner Bürger leisten. Die wunderbare Ausgangslage für den neuen Museumseingang und die denkbaren Aktionen auf dem Platz davor. Der großräumig, aber durch schöne Platzwände gefasste Kirchplatz, die Häusergruppe von Schloss, Bräuhaus und Kirche (geistige, leibliche und seelische Nahrungsquelle auf einem Serviertablett). Die geschickt angelegten Zugänge zum Platz, über die Grabensituation, von der Hauptstraße oder vom Schloss lenken die Blicke auf den Turm, der das wichtigste Schlupfloch in die Stadt ist und stolz das Zentrum für Kunst und Kultur bewacht. Bei dieser städtebaulichen Historie passt einfach alles. Perfekt.

Unsere Möglichkeiten sind unendlich, wir müssen uns nur Raum für unsere Ideen lassen und mutig sein. Der zentrale Platz verknüpft mit der Wertigkeit und den Möglichkeiten des Museumsensembles, bietet die Bühne für unser Spiel. Zum Beispiel können im Museum „Tisch- und Esssitten frühen und heute“ in einer Sonderausstellung hinterleuchtet werden, begleitend können museumspädagogische Kurse angeboten werden. Ein „gefundenes Fressen“ für eine mobile Installation, die das Museum aktiv bespielt und in den Stadtraum trägt. Ein riesiger Tisch vom Museum bis zum Rathaus, hier wird geschmaust, Weißenhorner und Besucher bringen vielleicht Essen mit, das Museum öffnet sich und bezieht den Stadtraum mit ein, auf dem Platz wird gegessen, Rezepte ausgetauscht, gelebt, gelacht - unendliche Möglichkeiten. In der Dämmerung wird vielleicht eine Lichtschau auf eine Wand projiziert, die von Essen und Gebräuchen in den vergangenen Epochen erzählt.

Oder wir stellen ein einzelnes großes Fernrohr ganz schlicht vor die Arkaden. „Wenn Sie raus schauen wollen – müssen Sie reinkommen“. Eine Einladung für eine Präsentation der Auswanderergeschichte von Weißenhorner Bürgern. Wir stellen die Fäden in die große Welt dar, von Bürgern, jenseits der Großen Themen der Fugger und der Industrie. Wir können die Themen auch in die Richtung der Vertriebenengeschichte lenken. Unendliche Möglichkeiten und Spielräume.

Ebenso bilden die beiden langen Gebäude ( Woll-/ Waaghaus und Kray) gehalten in Ihrer Mitte durch den hohen Turm als größtes Ausstellungsstück selbst die weitere Möglichkeit, hinter dicken Mauern einen geschützten Raum zu schaffen.

Draußen auf dem Platz klingen heitere Kinderchorstimmen, Fröhlichkeit und Feste, der Duft von Bratwurst und Punsch bestimmen beispielsweise unseren beliebten Weihnachtsmarkt. Diesen könnten wir überleiten, ein paar Tannen – ein lichtes Wäldchen vielleicht hin zu den Arkaden. Die den Besucher wie durch einen Vorhang hinter die dicken Mauern führen. Das Gebäude kann auch bewusst abgrenzen zum öffentlichen Raum, Ruhe schaffen und Besinnlichkeit und leitet so über in eine vielleicht traditionelle Krippenausstellung. Dem Besucher wird bewusst Stille geschenkt, nahezu ein intimer Raum wird erzeugt um eine Ausstellung, die das Wunder der Geburt umfasst und mehrdimensional erleben lässt. Das Treiben bleibt außen vor der Tür, aber die Verknüpfung in unser Museumsensemble scheint leicht. Allen Seiten, dem Platz und dem Haus, wird die erforderliche Würdigung erwiesen. Die Möglichkeit abzugrenzen oder zu öffnen ist wunderbar gegeben.

Wir haben nun die Chance die Weichen für künftige Möglichkeiten zu stellen. Die Bespielung liegt bei uns und lässt Ideen überquellen. Wir können unsere Gedanken und Wünsche aufknöpfen, altes Entrümpeln und brauchen uns nicht mehr im Kleinklein des bisherigen platzbeengten Museums einschnüren lassen. Wir schaffen Großs mit einem perfekt gestalteten Stadtensemble.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt teilte zu Beginn der Sitzung mit, dass die öffentlichen Tagesordnungspunkte 6 und 7 getauscht werden müssen. Somit wird der vorliegende Tagesordnungspunkt in der Reihenfolge an 6. Stelle behandelt.

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es folgte eine kurze Diskussion.

Stadtrat Hoffmann Ulrich teilte mit, dass das Ensemble und die bürgernahe Altstadt einzigartig im Landkreis seien. Der Heimat- und Museumsverein leistet seinen Beitrag, indem er das Projekt im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. Der Verein finanziert die Aufarbeitung der Museumsdecke. Diese Sitzungsvorlage sei sehr erfreulich und er hoffe, dass dies heute so beschlossen und auf den Weg gebracht werde.

Bürgermeister Dr. Fendt ergänzte, dass die historische Theaterdecke aus Kostengründen gestrichen wurde, was für alle sehr schmerzlich war. Der Heimat- und Museumsverein habe sich daraufhin bereit erklärt, die Kosten für die Decke zu übernehmen. Dafür möchte er seinen Dank aussprechen.

Stadtrat Richter bedankte sich für die Sitzungsvorlage mit der Darstellung der Fördermöglichkeiten und der Fördermittel. Es sei sehr erfreulich, dass man nun mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen könne, die das Gremium bereits seit einigen Jahren im Vorfeld begleitet habe. Jetzt gehe es darum, die Sanierung des Gebäudeensembles am Oberen Tor auf den Weg zu bringen. Die Gebäude werden teilweise seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt, was die Situation nicht verbessert. Es sei daher auf jeden Fall notwendig, jetzt mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Selbstverständlich müsse man diese Gebäude einer sinnvollen und breiten Nutzung zuführen, zu der auch das Museum gehöre. Man müsse aber darüber hinausgehen. Als man eine Schleife gedreht und dieses Projekt näher betrachtet habe, sei unter anderem der Begriff Kulturhaus gefallen. Das habe ihm persönlich sehr gut gefallen. Stadtrat Richter ist der Meinung, dass man in diese Richtung weiter agieren und in der Öffentlichkeit argumentieren müsse. Letztendlich gehe es darum, in diesem Gebäudeensemble eine Nutzung für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu schaffen und darüber hinaus einen Anziehungspunkt für den Landkreis und über die Landkreisgrenzen hinaus darzustellen. Man müsse über das hinausgehen, was man bisher mit den Gebäuden, der Konzeption und dem Angebot gehabt habe und zeigen, was man machen wolle. Man freue sich, nun entsprechend in die Umsetzung zu gehen und hoffe, zügig voranzukommen. Der Zeitplan sehe eine Bauzeit von zwei Jahren vor. Das sei ein ehrgeiziges Ziel, aber es gebe Dinge, die man nachjustieren könne. Dies solle aber kein Hindernis sein, das Projekt jetzt anzugehen und zu beginnen.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass die Fraktion der Freien Wähler/WÜW voll hinter diesem Projekt stehe. Er wolle noch einmal auf einen Punkt eingehen, der von vielen Bürgern falsch verstanden werde. Man lese und spreche immer vom Museumsensemble. Man gebe hier nicht 18 Millionen Euro für eine Neugestaltung des Museums aus, sondern für die Sanierung des gesamten Gebäudekomplexes Oberes Tor, Altes Rathaus und Kray. Das muss man an dieser Stelle ganz deutlich sagen, weil es sonst missverstanden wird. Es gehe hier um unglaublich viel Geld, aber natürlich würde niemand in Frage stellen, dass das Wahrzeichen dieses Geld letztendlich wert sei. Hier möchte er der Stadtbaumeisterin ein großes Lob aussprechen. Umso erfreulicher sei es, dass es gelungen sei, so viele Fördermittel dafür zu bekommen. Stadtrat Dr. Bischof stellt fest, dass der Zeitplan sehr ambitioniert erscheint. Es sei natürlich gut, sich solche Ziele zu setzen. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW stelle sich aber die Frage, ob es nicht ein Problem mit der Förderung geben könnte, wenn man den Zeitplan nicht einhalten könne. Ist man hier an Fristen gebunden oder haben die Fördergeber auch Verständnis dafür, wenn es Schwierigkeiten gibt und sich das Ganze in die Länge zieht. Wie wirkt sich das von Gewerk zu Gewerk aus?

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass der einzige problematische Punkt bei den Fördermitteln der Beginn des Projektes sei. Es müsse noch in diesem Jahr begonnen werden. Sobald der Spatenstich erfolgt ist, können die Fördermittel abgerufen werden. Dies sei mit dem ersten Ausschreibungspaket gegeben. Die Gewerke werden nach und nach ausgeschrieben. Heute geht es nur um die Freigabe durch den Stadtrat, dass ausgeschrieben werden kann. Insgesamt handele es sich um 8 Ausschreibungspakete, die nach und nach ausgeschrieben werden, um den Bau nicht zu behindern. Ansonsten gebe es keine Kollisionen mit anderen Fördergebern.

Stadtrat Niebling möchte auf die Finanzierung eingehen. Bei Kosten von 18 Millionen Euro, wenn man dafür jetzt 10,5 Millionen Zuschuss bekommt, ist das eine sehr erfreuliche Nachricht. Für die Stadt Weißenhorn verbleiben somit Kosten in Höhe von 7,5 Millionen Euro, vielleicht sogar etwas weniger, da noch 1,5 Millionen Euro als Puffer eingeplant sind. Man habe derzeit den großen Vorteil, dass die Bauzeit genau in dieses Jahr falle, in dem viele Firmen gerne Ausschreibungen annehmen und günstige Angebote abgeben. Andere Kommunen hätten derzeit Schwierigkeiten, da sie teilweise verschuldet seien. Die Stadt Weißenhorn habe ein dickes Polster auf dem Konto und müsse daher keine Kredite zu hohen Zinsen aufnehmen. Man sei also genau zum richtigen Zeitpunkt dran. Deshalb sei es auch wichtig, das Objekt in diesen zwei Jahren so schnell wie möglich auszuschreiben. Stadtrat Niebling ist sich hundertprozentig sicher, dass sobald die Zinsen fallen, die Baukonjunktur allgemein wieder anziehen wird und die Ausschreibungen mit höheren Kosten verbunden sein werden. Das Museum und das ganze Gebäude an sich, wenn man am Kirchplatz und am Schlossplatz steht, sei es bei den Rathauskonzerten, beim Nikolausmarkt oder bei der Kulturnacht, nur die Ostseite zum Oberen Tor hin fehle noch für das ganze Ensemble, damit es einen wunderschönen Rundblick auf unsere Altstadt mit all den ehrwürdigen Gebäuden gibt. Deshalb sei es eine super Sache, dass man jetzt angekommen sei. Die CSU-Fraktion mit Herrn Stadtrat Ritter von der FDP trägt diesen Beschlussvorschlag voll mit.

Beschluss:

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Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

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Der Umsetzung des Vorhabens wird auf Basis der vorliegenden Planung zugestimmt. Die Baumaßnahme wird begonnen.

Abstimmungsergebnis: 24:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Fachbereich 4 - Sanierung und Erweiterung Museumsensemble - Ausschreibungen der Gewerke

SR 10/2024

Sachverhalt:

In der heutigen Sitzung des Stadtrats wurde die Umsetzung des Vorhabens Sanierung und Erweiterung Museumsensemble zum Beschluss vorgelegt.

Um eine fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Ausschreibungen der einzelnen Gewerke im Februar 2024 zu beginnen. Die Unterlagen zum ersten Ausschreibungspaket über ca. 1,2 Mio. Euro (Gerüstbauarbeiten, Diverse Zimmerer- Dachdecker- und Spenglerarbeiten) liegen vor und die weiter Folgenden sind in Bearbeitung.

Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, werden die Folgegewerke nach terminlicher Erfordernis ausgeschrieben.

Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung bekundet die Stadt Weißenhorn Ihre Absicht einer Auftragsvergabe. Da ein Großteil der Auftragswerte über der Zuständigkeit der Verwaltung liegen, wird der Stadtrat um die Freigabe des Vorgehens gebeten.

Die Maßnahme liegt aufgrund Ihres Bauvolumens im Oberschwellenbereich und obliegt dem EU-Vergaberecht. Die Ausschreibungen werden von der Verwaltung durchgeführt.

Nach Durchführung der Vergabeverfahren erfolgt die Beauftragung der einzelnen Gewerke wie erforderlich und üblich über Beschlussfassung im Rat.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt teilte zu Beginn der Sitzung mit, dass die öffentlichen Tagesordnungspunkte 6 und 7 getauscht werden müssen. Somit wird der vorliegende Tagesordnungspunkt in der Reihenfolge an 7. Stelle behandelt.

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es schloss sich eine kurze Diskussionsrunde an.

Beschluss:

„Für die Sanierung und Erweiterung des Museumsensembles sind alle erforderlichen Ausschreibungen durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis:24:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Vergabe der Beetpflege 2024

SR 14/2024

Sachverhalt:

Zuletzt wurde die Beetpflege im Jahr 2023 befristet für ein Jahr vergeben. Nun muss die Beetpflege erneut ausgeschrieben und vergeben werden. Aufgrund der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ in der Fassung vom 19. September 2023 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration soll die Vergabe im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen. Die Wertgrenze für die Beschränkte Ausschreibung wurde entsprechend der o.g. Bekanntmachung befristet bis zum 31.12.2024 auf 215.000 € netto angehoben. Das geschätzte Auftragsvolumen wird bei etwa 195.000 € netto liegen (hiervon gehen etwa 8.800 € auf die Haushaltsstelle der Mittelschule).

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Amann merkte an, dass im Beschlussvorschlag „ohne Teilnahmewettbewerb“ gestrichen werden muss. Bürgermeister Dr. Fendt bedankte sich für den Hinweis und lies über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

„Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Vergabe der Beetpflege für das Jahr 2024 im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung in die Wege zu leiten. Dies gilt auch für die Flächen der Mittelschule. Nach erfolgter Ausschreibung und Submission, wird ein erneuter Beschluss über die finale Vergabe der Beetpflege durch den Stadtrat eingeholt.“

Abstimmungsergebnis: 24:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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9.

Gesetzesentwurf zur Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten 2024/2025

SR 15/2024

Sachverhalt:

Der Tarifabschluss der Länder vom 9.12.2023 soll zeitgleich und systemgerecht in das Besoldungsrecht der Beamtinnen und Beamten in Bayern übernommen werden. Hierzu hat der Ministerrat am 6.02.2024 einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

1. Besoldungserhöhung

Zum 01.11.2024 werden die Grundgehälter um 200,00 € und die dynamischen Besoldungsbestandteile (z.B. Zuschläge und Zulagen) um 4,76 % erhöht.

Zum 01.02.2025 erfolgt eine lineare Anpassung aller Besoldungsbestandteile um weitere 5,5 %.

2. Inflationsanpassung

Laufbahnbeamten, berufsmäßigen Bürgermeistern und Anwärtern wird zur Dämpfung des Anstiegs der Verbraucherpreise zusätzlich eine Inflationsausgleichszulage gewährt:

Zum Stichtag 9.12.2023 wird eine einmalige Inflationsausgleichszulage in Höhe von 1.800 Euro gewährt.

Zusätzlich wird für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 eine monatliche Inflationsausgleichszahlung geleistet. Diese beträgt für Beamtinnen und Beamte 120 Euro und für Anwärterinnen und Anwärter 50 Euro monatlich.

Der Inflationsausgleich ist bis zu einer Höhe von 3.000 Euro nach § 3 Nr. 11c EStG einkommensteuerfrei.

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den Inflationsausgleich im Vorgriff auf den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags bereits mit den Aprilbezügen Ende März auszuzahlen und empfiehlt den kommunalen Dienstherren, sich dieser Praxis anzuschließen, um eine Schlechterstellung der kommunalen Beamtinnen und Beamten zu vermeiden. Die Auszahlung sollte unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen.

Ein entsprechendes Empfehlungsschreiben des Bayerischen Gemeindetages wurde an alle kommunalen Dienstherren versandt.

3. Entschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Im derzeitigen Gesetzentwurf sind keine spezifischen Regelungen für Ehrenbeamte vorgesehen. Damit würde sich für diese lediglich die Entschädigung aufgrund des Art. 54 Abs. 2 KWBG am 1. Februar 2025 um 5,5 % erhöhen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt, entsprechend der Empfehlung, die Inflationsausgleichszahlungen im Vorgriff auf den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags bereits mit den Aprilbezügen zum Ende des Monats März auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung.“

Abstimmungsergebnis: 23:1

Der Beschluss wurde mit 23 Stimmen angenommen.

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10.1.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Lob an den IWF für die Durchführung des diesjährigen Fasching

Stadtrat Dr. Bischof dankt den beiden Vertretern des IWF für die Organisation und Durchführung des diesjährigen Faschings. Dies sei in Weißenhorn eine Tradition, die es in ähnlicher Form nirgendwo sonst gebe.