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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 17.02.2025

Blick im Woll- und Waaghaus, künftiges Treppenhaus

Kray, Lastabtragungen im Bereich des Foyers,

Kray 1. OG Beginnende Deckenbalkensanierung, ELT- Verkabelung

Kray, Abbruch für künftige Erschließung

Dachstuhl saniert in der Kray

Woll- und Waaghaus, Freilegung des Erschließungsbereichs im Deckenbereich, Beginn der Sanierung des Dachtragwerks

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1.1.

Bekanntgaben - Änderung der öffentlichen Tagesordnung

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Stadtrats gab die zweite Bürgermeisterin Lutz bekannt, dass die Reihenfolge der Tagesordnung dahingehend geändert wird, dass der als Tagesordnungspunkt 11 geladene Punkt als Tagesordnungspunkt 3 behandelt wird.

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1.2.

Bekanntgaben - Aktueller Sachstand zur Ausschreibung eines HLF 20

Zweite Bürgermeisterin Lutz gab bekannt, dass in der letzten Stadtratssitzung die Ausschreibung des HLF 20 behandelt wurde. Die Vergabeentscheidung wurde zurückgestellt und an die Verwaltung übertragen, um zu klären, ob es möglich ist, die Lose 2 und 3 direkt auszuschreiben. Dies wurde mittlerweile geklärt und die Lose 2 und 3 wurden beauftragt. Am 06.02.2025 erfolgte die erneute Ausschreibung von Los 1. Am 11.02.2025 wurden die Zuschlagsschreiben für Los 2 und Los 3 beauftragt.

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1.3.

Bekanntgaben - Anfrage Stadträtin Probst - Sauberkeit an Bushaltestellen und der Schulwege

Zweite Bürgermeisterin Lutz beantwortete die Anfrage von Stadträtin Probst und informierte über die Reinigungsarbeiten an Bushaltestellen und die gefundenen Glasscherben auf dem Schulweg in der Hagenthalerstraße. Sie wies darauf hin, dass die Reinigung der Gehwege grundsätzlich in der Verantwortung der Anlieger liegt Die Stadt Weißenhorn verfügt hierzu über eine Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen im Winter, in der die entsprechenden Regelungen festgehalten sind. Die Reinigung der Bushaltestellen erfolgt durch den städtischen Bauhof im Rahmen seiner regulären Müllrunde einmal wöchentlich.

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1.4.

Bekanntgaben - Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen - Toilette am Bahnhof

Zweite Bürgermeisterin Lutz nahm Stellung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Bezug auf die Situation der Toiletten am Bahnhof. Der Antrag werde in der heutigen Sitzung nicht behandelt, was der Fraktion entsprechend mitgeteilt wurde, da die Angelegenheit nicht dringlich ist. Zweite Bürgermeisterin Lutz gab außerdem bekannt, dass Herr Engelhard auf den Hinweis zur fehlenden Barrierefreiheit inzwischen ein entsprechendes, barrierefreies Dixi bestellt hat, welches im Laufe der Woche aufgestellt wird.

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2.

Präsentation Sachstand Premiumspazierwanderwege

SR 20/2025

Sachverhalt:

Im Zuge der Anfrage von Herrn Dr. Bischof in der öffentlichen Sitzung am 16.12.2024, wurde durch die Verwaltung Frau Zangl von Donautal-Aktiv e.V. der Regionalentwicklung zur Stadtratssitzung am 17.02.2025 eingeladen. Frau Zangl wird einen Einblick in den aktuellen Sachstand der Premiumspazierwanderwege „Streifzüge“ liefern.

Im Zuge dessen kann die Verwaltung zudem mitteilen, dass für die Premiumspazierwanderwege zwei Wegepaten gefunden wurden. Diese Wegepaten sollen zukünftig vor allem als „Informationsvermittler“ zur Verfügung stehen. Bedeutet, dass diese regelmäßig den Wege- und Beschilderungszustand der drei Routen prüfen. Bei Bedarf können diese selbstständig kleinere Reparaturmaßnahmen durchführen. Das jeweilige Material wird ihnen durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt. Größere Maßnahmen werden durch die Wegepaten erfasst und gemeldet. Die Beseitigung erfolgt durch das Forstteam und/oder dem Bauhof.

Im November fand bereits der erste Wegepatenstammtisch statt. Dort lernten sich die Wegepaten untereinander kennen und durften sich mit erfahrenen Wegepaten austauschen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz führte in die Thematik ein. Sie begrüßte Frau Zangl von Donautal-Aktiv e.V. und Frau Strobel von der Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. (LEADER) und erteilte ihnen das Wort für einen Vortrag über die Premiumwanderwege „Streifzüge“.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof bedankt sich für den ausführlichen Bericht. Dieser gehe auch auf die Anfrage der Fraktion der Freien Wähler/WÜW zurück. In der Vergangenheit habe es immer wieder Anfragen gegeben. Zum einen zur Aufstellung von Sitzbänken beim Alten- und Pflegeheim und zum anderen zur Pflege der Spazierwege am Waldrand. Hier wird ein sehr wichtiges Projekt durchgeführt. Solche Spazierwege können einen ganz wichtigen Beitrag zur umweltfreundlichen Erholung leisten. Man müsse nicht extra mit dem Auto in die Berge zum Wandern fahren, sondern könne hier zu Fuß gehen und die Natur genießen. Zur Förderung der Naturverbundenheit sei dies ein ganz wichtiger Beitrag. Es gebe hier so schöne Wälder, das sei auch ein Markenzeichen der Stadt Weißenhorn, die sehr nah am Wald sei und man könne direkt in den Wald gehen. Die Fraktion der Freien Wähler / WÜW habe zwei Fragen. Er erkundigt sich im Namen der Fraktion, wer von Seiten der Stadtverwaltung hier noch an der Umsetzung beteiligt sei. Man gehe davon aus, dass man mit dem Stadtförster in Kontakt stehe. Es gebe einen weiteren Punkt, der für die Fraktion ein ganz wichtiges Anliegen sei. Dies sei die Pflege der Wege. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW habe schon mehrfach darum gebeten, dass die Spazierwege entsprechend gepflegt und hergerichtet werden, da man nach einigen Regentagen oder auch jetzt im Winter die Wege zum Teil nur mit Gummistiefeln begehen könne, da man zentimeterdick im Matsch stehe. Teilweise seien Ausbesserungen vorgenommen worden, leider auch so, dass sehr grober Schotter aufgebracht worden sei, der nicht wirklich zum Spazierengehen einlade. Stadtrat Dr. Bischof ist es sehr wichtig, dass die Wege auch mit normalen Schuhen besucht werden können. Es gebe schöne Beispiele, die sehr gut gepflegt seien. Dies wäre eben die wichtige Frage, wie man sicherstelle, dass die Wege auch in einer Qualität hergestellt werden, die wirklich dazu einladen, spazieren zu gehen, und die, das wolle er auch betonen, auch geeignet sind, beispielsweise mit einem Rollator befahren zu werden. Stadtrat Dr. Bischof berichtete, dass zuvor von „naturnah“ gesprochen worden sei. Man solle ihn hier bitte nicht falsch verstehen. Er wolle keine Pflasterung der Wege, allerdings sollte ein Kies gewählt werden, die das Befahren der Wege auch für Gehhilfen wie beispielsweise Rollatoren möglich macht, ohne hier im Kies einzusinken. Gerade am Schaller Weiher sei dies wichtig, da dieser Weg direkt an das Alten- und Pflegeheim angrenze. Dieses Anliegen liege der Fraktion der Freien Wähler/WÜW sehr am Herzen, die Herstellung in geeigneter Weise durchzuführen, mit der im Anschluss verbundenen Pflege der Wege.

Frau Zangl teilte mit, dass es ein Wegepflegekataster gibt. Dieses wird der Stadt Weißenhorn vorgelegt. Ähnlich wie beim Beschilderungskataster gebe es auch hier ein Wegepflege- und Ausstattungskataster. Hier seien die wichtigsten Dinge enthalten. Natürlich sei die Kommune dafür verantwortlich, dass dies auch entsprechend gepflegt werde. Donautal-Aktiv e.V. könne nur sagen, wie es sein sollte. Zur Thematik, dass nicht zu grober Kies genommen werde, könne man anbieten, dass, Herrn Becker vom Deutschen Wanderinstitut e.V., das auch die Zertifizierung durchführt, noch einmal eine Art Schulung durchführe. Herr Becker war bereits vor Jahren vor Ort und hat diese Wege begangen und hier einiges festgelegt. Zur Zertifizierung werde er sicherlich wieder in die Region kommen. Man könne sicherlich veranlassen, dass der Bauhof zur richtigen Pflege der Wege eine Art Einweisung oder Schulung erhalten könne. Darüber hinaus teilte Frau Zangl mit, dass seitens der Stadtverwaltung Frau Höß als Ansprechpartnerin für dieses Projekt fungiert. Ebenso steht Herr Schmid als Stadtförster als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Niebling in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass Stadtrat Dr. Bischof, Stadtrat Hoffmann Ulrich und er in der LEADERGemeinschaft, der Steuerungsgruppe, vertreten seien. Man habe dem Projekt seiner Zeit gerne zugestimmt, da es wirklich eine sehr schöne Ergänzung vor Ort in der Natur sei, neben den wunderbaren Radwegen, die man im Landkreis Neu-Ulm habe. Hier führe auch der Biberspurenrundweg von Christertshofen nach Biberberg und gerade die Strecke, die es jetzt gebe, die 6er Runde am Salzweiher, gefalle Stadtrat Niebling wirklich sehr. Hier habe man alle möglichen Arten von Tieren und Vögeln zu sehen bekommen. Er könne zu diesem Projekt nur gratulieren und sich bedanken, dass unsere Region dadurch aufgewertet werde.

Nach einer weiteren Diskussion wurde der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.

Beschluss:

„Der Stadtrat nimmt den aktuellen Sachstand zu den Premiumspazierwanderwege „Streifzüge“ zur Kenntnis.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Ergebnisse der Stadtratsklausur am 06.12.2024 - Kleinschwimmhalle und Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen

SR 12/2025

Sachverhalt:

Die Kleinschwimmhalle und die Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung an unseren Grundschulen waren Themen der außerordentlichen Mini-Klausurtagung am 06.12.2024. Anknüpfend an die Ergebnisse der vergangenen Tagungen wurden diese beiden Themenfelder bereits mehrfach diskutiert. Verschiedene Anlässe haben diese beiden Aufgaben nun stärker in den Fokus gerückt. Das Ganztagsförderungsgesetz sieht eine stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 vor. Die Kleinschwimmhalle kann derzeit wegen einer notwendigen Sanierung nicht geöffnet werden.

1. Folgende Ergebnisse wurden zur Kleinschwimmhalle erzielt:

Ein Ersatz-/Neubau ist allein aufgrund der Kostensituation ausgeschlossen.

Im Umkehrschluss wird eine Sanierung weiterverfolgt. Hierbei ist folgende Einordnung zu beachten:

o Fokus 1: Erhaltung der Sporthalle („Basis“)

o Fokus 2: Wiederinbetriebnahme der Kleinschwimmhalle

Zeitnahe Weiterführung und Ergänzung Machbarkeitsstudie

o Ergänzung der Bestandsuntersuchungen im Bereich Haus- und Lüftungstechnik, sowie Bädertechnik/Anlagentechnik

o Koordinationsfunktion durch einen erfahrenen Hochbau-Architekten

o Die Aufträge sollen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden.

Trendabstimmung hierzu war einstimmig mit 15:0 Stimmen.

Ergänzung zur Traglufthalle

In einem der nächsten Bauausschusssitzungen soll die Idee der Traglufthalle weiter konkretisiert (Anforderungen Betrieb, Kosten…) und geklärt werden.

Hierbei sollen auch die Schwimmzeiten konkretisiert werden.

2. In Bezug auf die Weiterentwicklung an unseren Grundschulen wurden folgende Ergebnisse erzielt:

Allgemeine Ergebnisse für den Grundschulstandort Weißenhorn

Ein Schwerpunkt wurde auf das weitere Verfahren im Rahmen der Förderung gelegt. Ein wesentlicher nächster Schritt ist eine weitergehende Bedarfsfeststellung zu den Schülerzahlen und Folgerungen für das Bauprogramm, was in der Ausschreibung zu einer Machbarkeitsstudie mündet.

Einreichung der Bestandspläne zur Soll-Ist-Betrachtung bei der Regierung von Schwaben (digitale Bestandspläne müssen in einem ersten Schritt erstellt werden; Vorgabe der Regierung von Schwaben)

Zeitnahe Vorbereitung und Beauftragung der Machbarkeitsstudie.

Weitere spezifische Ergebnisse für die Grundschule Nord:

Kurzfristige Entlastung der Raumsituation

o Aktuell ergibt sich insbesondere in der Grundschule Nord ein Engpass an Räumlichkeiten. Neben den beengten Verhältnissen in der offenen Ganztagsschule besteht für das Schuljahr2025/2026 evtl. ein zusätzlicher Bedarf für ein Klassenzimmer.

o In Anlehnung an die Diskussion im Bauausschuss wird von der Bauverwaltung derzeit ein Bauantrag für die Aufstockung des Containers vorbereitet (dies erfolgte bereits)

o Es wurde zur Diskussion gestellt, inwieweit im Sinne einer kurzfristigen Entlastung über den Bauantrag hinaus, die Realisierung der Containeraufstockung auf den Weg gebracht werden sollte. Sodass hierzu eine Trendabstimmung durchgeführt wurde. Im Ergebnis 12:3 für die kurzfristige Realisierung bzw. Anschaffung.

sowie zur Entwicklung des Sportangebotes

o Auslotung wie der Bustransfer verbessert werden kann, um einen besseren Sportbetrieb an der Mittelschule zu gewährleisten.

o Kontaktaufnahme und Fortsetzung der Gespräche mit der Nachbarschule, um den Sportbetrieb in der dortigen Halle inkl. einer besseren Planungssicherheit zu gewährleisten.

o Klärung der Machbarkeit für eine Ergänzung des Raumangebots mit dem Fokus auf die Bewegungs-/Fitnessfunktion für den Bereich der OGTS.

o Optionale Klärung einer weitergehenden räumlichen Verbesserung.

Weitere spezifische Ergebnisse für die Grundschule Süd:

In Ergänzung zur Sportfunktion (Kleinschwimmhalle) wurden zur Entwicklung der Grundschule Süd folgende Punkte festgehalten:

Flächensicherung Containerstandort für die Offene Ganztagsschule

Entlastung der Aula hinsichtlich der Mensafunktion, wobei für einen entsprechenden Ergänzungsbau Richtung Norden grundsätzlich ein ausreichender Platz zur Verfügung steht.

3. Fazit mit Einordnung in die Prioritätenliste

Gemessen an dem vorliegenden fachlichen Erkenntnisstand konnten in allen relevanten TOP´s richtungsweisende Klärungen erzielt werden.

Einordnung in die aktuelle Prioritätenliste

o Auf Grundlage der Ergebnisse wurde der Fokus auf die Sanierung der Kleinsporthalle/Kleinschwimmhalle GS Süd gelegt.

o Neben den laufenden Schwerpunktmaßnahmen wurde dieser Thematik übereinstimmend eine hohe Priorität eingeräumt. Ebenso wurde der aktuelle Stand in den weiteren Vorhaben (u.a. Bearbeitungsstand FNP) geklärt.

o Demzufolge erfolgte eine Verständigung auf folgende Reihung:

o 1. Sanierung Museum

o 2. Neubau Feuerwehr

o 3. FNP

o 4. Kleinschwimmhalle

Die Fortführung der Gesamtpriorisierung erfolgt in der kommenden Klausurtagung im Mai.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof bedankte sich, dass dieses Thema in die heutige Sitzung aufgenommen wurde. Dies war ein Antrag der Fraktion der Freien Wähler/WÜW, dass dem Stadtrat und damit auch der Öffentlichkeit berichtet wird, was das Ergebnis dieser Klausurtagung war. Diese habe am 06.12.2024 stattgefunden. Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er zum Thema Kleinschwimmhalle erst beim nächsten Tagesordnungspunkt etwas sagen wird. Zum Thema Ganztagesbetreuung seien aus Sicht der Fraktion der Freien Wähler/WÜW noch einige Fragen offen. Er habe sich diesbezüglich noch am vergangenen Montag an den Ersten Bürgermeister gewandt und um Auskunft gebeten. Der Erste Bürgermeister habe daraufhin Stadtrat Dr. Bischof mitgeteilt, dass er ihm diese Informationen nicht geben wolle, da er den Aufwand für zu groß halte. Es gehe Stadtrat Dr. Bischof um die Frage, welcher Bedarf an den beiden Schulen bestehe. In der Klausurtagung sei auch die Frage aufgekommen, ob diese Sprengeländerung, die man vor ca. zwei Jahren vorgenommen habe, sinnvoll gewesen sei, denn jetzt scheine es fast so zu sein, dass die Grundschule Weißenhorn-Nord, die vorher zu wenig Schülerinnen und Schüler hatte, jetzt zu viele Schülerinnen und Schüler habe. Im Gegenzug scheine es nun so zu sein, dass an der Grundschule Weißenhorn-Süd Platz sei. Stadtrat Dr. Bischof möchte diese Fragen noch einmal einbringen und hofft, dass der Erste Bürgermeister dem Stadtrat diese Informationen noch gibt. Die erste Zahl, die man gerne hätte, wäre: Wie viele Kinder gibt es in Weißenhorn nach Geburtsjahrgängen von 2010 bis 2024, möglichst getrennt nach den beiden Grundschulsprengeln. Damit man wisse, um wie viele Kinder es gehe. Wie viele werden in den nächsten sechs Jahren eingeschult? Diese Kinder sind bereits geboren. In der Klausurtagung sei erwähnt worden, dass es ein Schreiben eines Ministeriums gebe, wonach Schulräume auch für die Ganztagsbetreuung genutzt werden können oder sollen. Er bittet um Weiterleitung dieses Schreibens. Außerdem bittet er um Auskunft, welche Schülerzahlprognose des Landratsamtes der letzten Änderung der Grundschulsprengel zugrunde gelegen habe. Hier stelle sich die Frage, ob diese Prognose wirklich fundiert sei.

Geschäftsleiterin Müller bedankte sich für die Anfrage und teilte mit, dass dies bereits in der Klausurtagung ausreichend diskutiert wurde, die Zahlen nochmals geprüft werden und dazu ein Tagesordnungspunkt notwendig sei. Dieser Tagesordnungspunkt werde kommen und die Zahlen dann auch erläutert. Man sei intern in einem Abstimmungsprozess mit dem Ersten Bürgermeister und dem Bauamt. Man müsse auch verschiedene Dinge für die Förderung vorbereiten. Diese müssen sicher vorbereitet werden, damit man dieses Verfahren auch auf den Weg bringen kann.

Zweite Bürgermeisterin Lutz betonte, dass es wichtig sei, dies in einem Gesamtkonzept darzustellen. Wenn man nur einzelne Themen herausgreife, könne dies zu Fehlinterpretationen führen.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Niebling in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Niebling sagte, man sei sich bei der Klausurtagung einig gewesen, dass die Kleinschwimmhalle saniert werden soll. Man wisse natürlich, dass dies eine längere Zeit in Anspruch nehmen werde. In dieser Zeit werde die Kleinschwimmhalle nicht nutzbar sein. Man spreche hier sicherlich von mehreren Jahren. Umso mehr freut es Stadtrat Niebling, dass Zweite Bürgermeisterin Lutz einen sehr guten Vorschlag gemacht habe, wie man hier eine Übergangslösung schaffen könne. Und zwar, dass man im Freibad über einem der Becken im Herbst eine sogenannte Traglufthalle aufbaut und im Frühjahr wieder abbaut, um den Kindern, den Schulkindern und vielleicht auch anderen Bürgern die Möglichkeit zu geben, dort Schwimmunterricht abzuhalten. Hierzu soll es in einer der nächsten Bauausschusssitzungen genauere Informationen geben, wie es im Vortrag steht. Dies wäre eine schöne Sache für Weißenhorn und für die Kinder.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass diesbezüglich Überprüfungen stattfinden. Auch hierzu könne berichtet werden, sobald diese abgeschlossen seien.

Beschluss:

„Der Stadtrat stimmt den Ergebnissen der Klausurtagung am 06.12.2024 zu den Themen Kleinschwimmhalle und Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung an unseren Grundschulen zu. Die Fortführung der Gesamtpriorisierung erfolgt in der kommenden anstehenden Klausurtagung.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Fachbereich 4: Vorgehen Kleinschwimmhalle bei der GS Süd

SR 15/2025

Sachverhalt:

In der Stadtratsklausur vom 6.12.2024 wurde die Turn- und Kleinschwimmhalle der Grundschule Süd behandelt.

Auf Basis der dargestellten Entwicklungsmöglichkeiten und der damit zusammenhängenden Kostenbetrachtungen wird angestrebt die Sporthalle langfristig zu erhalten und in Zeiten der Sanierung die Belegungszeiten für den Schul- und Vereinssport möglichst lange zur Verfügung zu stellen.

Es wird angestrebt die Schwimmhalle zu sanieren und den Schwimmbetrieb wieder zu ermöglichen.

Für die Turn- und Schwimmhalle liegen derzeit Gutachten für die Tragfähigkeit und die energetische Betrachtung vor. Die energetische Betrachtung bestätigt eine Unwirtschaftlichkeit. Die Tragwerksinstandsetzung ist grundsätzlich möglich und wird angeraten, empfiehlt aber dringend weiterführende Untersuchungen hinsichtlich Heizungs- und Lüftungstechnik um wiederkehrende Schäden in kurzer Zeit zu vermeiden. In diesem Zuge ist es anzuraten, ebenfalls die Bädertechnik (verschieden alte und neue Komponenten) und die weiteren technischen Ausstattungen zu betrachten und an den Stand der Technik anzupassen.

Die Verwaltung schlägt vor, für das Vorhaben eine Machbarkeitsstudie im Rahmen von umfassenden Voruntersuchung zu erarbeiten. Es wird vorgeschlagen eine Objektplanerausschreibung für einen erfahrenen Hochbau Architekten im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu erstellen und durchzuführen.

Inhalt der Beauftragung:

-

Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf und Klärung der fachlich Beteiligten (Tragwerksplanung liegt vor, Energetik liegt teilweise vor, ELT, HLKS mit derzeit defekter Lüftungsanlage, Bädertechnik und evtl. weitere erforderliche)

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Koordination der Bestandsaufnahme mit umfassender Grundlagenermittlung und technischer Substanzerkundung (TWP liegt vor, ELT, HLKS, Energetik, Bädertechnik)

-

Analyse der Grundlagen und Abstimmung der Zielvorstellungen, (Definition der möglichen Varianten)

-

Analyse der Varianten, evtl. alternative Lösungsansätze und deren Wertung mit Kostenuntersuchung

-

Umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

-

Kostenschätzung nach DIN und Darstellung eines Terminplans

-

Erarbeitung von Förderunterlagen

Die Ergebnisse werden dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Die folgenden Wortbeiträge wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass diese Kleinschwimmhalle sowohl für die Schwimmausbildung der Wasserwacht, die dafür sorgt, dass die kleinen Kinder schwimmen lernen und nicht Gefahr laufen, im nächsten Sommer in einem Baggersee zu ertrinken, als auch für den Schwimmunterricht in den Grundschulen, der dort auch dazu beiträgt und zur Sportausbildung gehört, enorm wichtig sei. Aber auch für ein gesundheitsorientiertes Sportangebot in der Stadt. Kaum eine Sportart ist gesünder als Schwimmen. All das habe die Kleinschwimmhalle bisher geboten. Und jetzt sei man schon in der zweiten Badesaison, in der man diese Schwimmhalle nicht zur Verfügung habe. Man wisse seit 1,5 Jahren, dass man statische Probleme habe. Hier müsse er sagen, die Fraktion der Freien Wähler/WÜW sei schockiert, dass in der vorliegenden Sitzungsvorlage wieder sieben Punkte aufgezählt würden, was jetzt, nach 1,5 Jahren, noch alles untersucht werden solle und im Beschlussvorschlag stehe „zur Durchführung der umfassenden Machbarkeit“. Zweite Bürgermeisterin Lutz hatte sich zuvor geäußert, dass man in der Klausurtagung einstimmig für die Sanierung der Kleinschwimmhalle plädiert habe. Einen Beschluss konnte an der Klausurtagung nicht gefasst werden. Daher gebe es eine klare Entscheidung. Man sei für keinen Neubau oder ähnliches. Dies wäre ein Szenario, welches sich die Stadt erstens, nicht leisten könne und zweitens, sich um weitere 4 bis 10 Jahre verzögern würde. Man wolle eine Sanierung und zwar so schnell wie möglich. Natürlich müsse die Lüftungstechnik noch begutachtet werden, aber hier wieder zwei Schritte zurück zu gehen und von Machbarkeit zu sprechen, hält Stadtrat Dr. Bischof für gefährlich und es spiegelt auch nicht das wieder, was in der Klausurtagung besprochen wurde. Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass man einen ganzen Nikolaustag gemeinsam in der Stadthalle verbracht habe. 24 Stadträte, Verwaltungsmitarbeiter und andere Personen. Wenn dieser Tag nicht vergeudet sein soll, so möchte Stadtrat Dr. Bischof beantragen, heute einen Beschluss zu fassen, der nicht nur die Prüfung der Machbarkeit beschließe. Stadtrat Dr. Bischof machte noch eine Anmerkung zur Traglufthalle. Wenn dies eine Lösung sei, so würde er dieser Traglufthalle zustimmen. Er glaubt jedoch, dass dies nicht funktionieren wird. Es wäre nicht nur damit getan, ein Becken zu überdachen. Man bräuchte auch Umkleiden und Sanitäranlagen die beheizt werden, da die Bestandsumkleide und die vorhandene Sanitäranlage nicht beheizt sind. Das ist nicht so einfach, wie man sich das vorstellt: Ein Zelt über ein Wasserbecken zu stellen. Stadtrat Dr. Bischof ist sehr gespannt, wie dies aussehen werde, da neben dem Becken eine Rutsche stehe. Sollte dies wider Erwarten funktionieren, wäre Stadtrat Dr. Bischof positiv gestimmt, aber er glaube nicht, dass dies eine Lösung für das nächste Jahr sei. Stadtrat Dr. Bischof bezieht sich auf den in der vorangegangenen Diskussion von Stadtbaumeisterin Graf-Rembold genannten Zeitraum von 3 - 4 Jahren. Stadtrat Dr. Bischof betont, dass er diesen Zeitraum bereits vom Ersten Bürgermeister in der Zeitung gelesen habe. Dieser Zeitrahmen sei nicht akzeptabel. Es könne nicht sein, dass man jetzt schon davon ausgehe, dass es 3 - 4 Jahre dauern werde. Man suche jetzt jemanden, der der Stadt helfe, diese Lüftungstechnik zu untersuchen. In einem halben bis dreiviertel Jahr sollte es möglich sein, Klarheit zu haben, was repariert werden müsse. Stadtrat Dr. Bischof sagte, er sei Vorsitzender des TSV. Wenn er das Hochwasser in der TSV-Halle im Keller habe, dann müsse er ehrenamtlich an die Sache herangehen und eine Firma suchen und feststellen, was repariert werden müsse und dies anschließend umsetzen. Dann müsse es doch möglich sein, dass eine Stadtverwaltung nach 1,5 Jahren plus einem weiteren dreiviertel Jahr weiß, was an der Kleinschwimmhalle gemacht werden muss, damit sie weiter betrieben werden kann. Man brauche hier keine nobelpreisverdächtige weitere Untersuchung anzustreben. Man solle ihm verzeihen, dass er sich hier hineinsteigere, aber hier säßen Bürger im Sitzungssaal, die schon jetzt darauf warteten, dass man den Badebetrieb wiedereröffnen könne. Und höre man eine Zeitspanne von 3 bis 4 Jahren. Dies könne Stadtrat Dr. Bischof nicht nachvollziehen und dies könne die Fraktion der Freien Wähler/WÜW nicht akzeptieren. Stadtrat Dr. Bischof schlägt vor, diesen Beschlussvorschlag anders zu formulieren oder zu ergänzen, dass hier klar zum Ausdruck komme, dass in der heutigen Sitzung beschlossen werden solle, dass es eine Sanierung gebe. Es sei für ihn keine Frage mehr des Ob oder der Machbarkeit oder sonst etwas. Die Kleinschwimmhalle wird saniert. Das möchte Stadtrat Dr. Bischof beschlossen haben. Er wolle nicht einen Tag in der Klausur über das Ganze diskutieren und anschließend sei das einzige was dabei herauskomme, dass man nun Prüfungen der Machbarkeit vornehme. Man soll nun beschließen, dies sei Antrag von Stadtrat Dr. Bischof, eine schnellstmögliche Sanierung anzustreben, mit dem Ziel, dass in der Badesaison 2026/2027 wieder ein Badebetrieb möglich ist. So könne jedes Stadtratsmitglied entscheiden, ob man seinem Vorschlag zustimme. Stadtrat Dr. Bischof wisse, dass jederzeit etwas dazwischenkommen könne und sich die Sanierung verzögern könnte. Wenn die Verwaltung dies jedoch erklären könne, so habe er dafür Verständnis. Aber es könne nicht sein, dass man bereits zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehe, dass die Kleinschwimmhalle erst in 3 bis 4 Jahren wiedereröffnet werden könnte. Deshalb möchte Stadtrat Dr. Bischof hier nochmal den Antrag stellen, die Ergänzung oder Änderung im Beschluss aufzunehmen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Sanierung so schnell wie möglich durchzuführen, mit dem Ziel, die Badesaison 2026/2027 wieder zu ermöglichen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz mahnte, dass man hier aufpassen müsse, da es sich um zwei verschiedene Dinge handele. Es gehe nicht darum, dass eine Machbarkeit 3 - 4 Jahre dauere, sondern dass der gesamte Sanierungszeitraum auf ca. 3 - 4 Jahre geschätzt werde. Den tatsächlichen Zeitrahmen könne man aber erst nach der Machbarkeit festlegen. Eine Machbarkeit sei ein feststehender Begriff, für eine Prüfung, bei der am Ende feststehe, wie hoch der Kostenrahmen sei, wie lange dies dauere und wie dies umgesetzt werde.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold bedankte sich für die Klausurtagung, die am 06.12.2024 stattgefunden hat. Es sei nicht so, dass die Verwaltung untätig gewesen sei. Die Machbarkeit ist das, was man machen wollte. Dies habe auch einen bestimmten Grund. Man sei mit der Sanierung der Kleinschwimmhalle im Oberschwellenbereich. Würde man sofort in die Sanierung einsteigen, ohne zu wissen, was überhaupt umfassend benötigt wird, wäre man im oberschwelligen VGV-Verfahren. Dies bedeutet ein 6-monatiges Verfahren zu beginnen und europaweit nach Planern zu suchen und nicht zu wissen, was man bekommt. Die Machbarkeitsstudie könne unterhalb dieser Schwelle durchgeführt werden, wodurch man sich die Planer ein wenig aussuchen könne und die Chance habe, im Verlauf der Untersuchungen pragmatisch zu handeln. Dies sei sicherlich im Sinne des Stadtrates und der Verwaltung. Nur so kann eine kosteneffiziente und möglichst schnelle Sanierung erreicht werden. Man ist an gesetzliche Regeln gebunden und handle im Rahmen der Möglichkeiten.

Stadtrat Dr. Bischof könne nicht nachvollziehen, wie man auf 3 - 4 Jahre komme. Beim sofortigen Beginn dieser Ausschreibung müsse diese bis Ende des Jahres durchgeführt sein. Anschließend müssten nur noch die Gewerke ausgeschrieben werden. Stadtrat Dr. Bischof entschuldigte sich bei Stadtbaumeisterin Graf-Rembold, betonte jedoch, dass man derzeit auch das Museum in 3 – 4 Jahren saniere. Hier handle es sich um einen viel größeren Aufwand, als bei der Kleinschwimmhalle ein paar Säulen abzuschlagen, neuen Beton aufzubringen und die Lüftungstechnik zu erneuern. Dies müsse innerhalb eines Jahres umsetzbar sein. Stadtrat Dr. Bischof stellt sich die Frage, wie es möglich sei, dass solch eine Sanierung 3 – 4 Jahre dauere. Er bat darum, zumindest den Satz aufzunehmen, eine schnellstmögliche Sanierung anzustreben, mit dem Ziel, in der übernächsten Badesaison wieder den Badebetrieb zu ermöglichen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass es sich bei der genannten Zeitangabe um eine vorläufige Schätzung handele. Grundsätzlich sei jedoch alles unseriös, was man zur Auskunft gebe, bevor die Machbarkeit des Projekts geprüft werde. Die daraus resultierende Sanierungszeit könne erst nach Abschluss dieser Prüfung bestimmt werden. Selbst wenn man nun einen Zeitraum festlege, sei diese für die Verwaltung nicht bindend. Man könne hier keine Auskunft zur Dauer der Sanierung festlegen, wenn nicht genau vorliege, was überhaupt saniert werden müsse. Es ist unklar, ob nur einige Säulen saniert werden müssten und wie die Lüftungstechnik erneuert werden muss. Dies sei der reguläre Vorgang bei allen Projekten. Zweite Bürgermeisterin Lutz bezog sich auf die Aussage von Stadtrat Dr. Bischof zur Sanierung des Museums, bei der ebenfalls ein langer Planungslauf erforderlich gewesen sei. Im Gegensatz dazu habe man bei der Kleinschwimmhalle keinen solchen Planungsvorlauf. Die Planungen für das Museum seien bereits 2009 angelaufen. Für die Kleinschwimmhalle sei ein solcher, langjähriger Planungsprozess nicht vorgesehen, da alle Beteiligten das gleiche Ziel verfolgen: die zeitnahe Sanierung der Kleinschwimmhalle. Zweite Bürgermeisterin Lutz sprach den Mitgliedern der Wasserwacht ihren Dank aus. Sie betonte die enorme Arbeitsbelastung, die mit der Aufrechterhaltung der Schwimmkurse in Illertissen und Neu-Ulm einhergeht. Insbesondere die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer seien stark eingebunden, und müssen aufgrund der zur Verfügung gestellten Timeslots nicht nur am freitagnachmittag, sonder auch am Samstag Schwimmkurse durchführen, wodurch auch zusätzliche Fahrtzeiten sowohl für die Trainer aber auch die Eltern der Kinder notwendig seien. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe für die Wasserwacht. Daher ergeht hiermit erneut der Appell, die Situation schnell und pragmatisch durchzuführen. Die Veröffentlichung von Zahlen oder die Verabschiedung von Beschlüssen ohne die notwendige Kenntnis ihrer Umsetzung ist weder zielführend noch konstruktiv.

Weitere Mitglieder des Stadtrates sprachen sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Zunächst müssen Grundlagen ermittelt werden, um festzustellen, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies könne nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da Fehler vermieden werden müssen, die zu einer Korrosion und weiteren Folgeschäden führen könnten. Es wurde die Frage gestellt, wie die Nutzung des Sonderprogramms Schwimmbadförderung aussieht. Dieses Programm sei bis Ende 2026 verlängert worden, weshalb die Frage aufkam, ob hierfür ein Antrag gestellt werden könne.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold führte aus, dass das Projekt namentlich gemeldet sei, jedoch noch keine Kostenschätzungen vorliegen und diese deshalb nicht gemeldet werden konnten.

Zweite Bürgermeisterin Lutz bestätigte, dass man sich bemühen werde, alle verfügbaren Fördermittel optimal zu nutzen.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass man seit einem halben Jahr ein Gutachten mit ca. 100 Seiten oder noch mehr habe, mit Kostenschätzung. Insofern könne er nicht verstehen, warum man nun sage, dass zunächst noch alles untersucht werden müsse und man nicht wüsste, um welchen Betrag es sich handle. Er wies darauf hin, dass bereits vor eineinhalb Jahren ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde und die Erstellung eines weiteren Gutachtens nicht zielführend sei. Stadtrat Dr. Bischof setzt sich für eine zügige Umsetzung der Sanierung ein und betont, dass die Hoffnung allein nicht ausreichend sei. Es sei ein klarer Auftrag erforderlich, die Sanierung durchzuführen und den Prozess nicht erneut zu blockieren. Nach drei bis fünf Jahren werde die Wasserwacht keine Übungsleiter mehr haben, weil diese die Motivation verloren haben. Dann werde argumentiert, man habe die letzten fünf Jahre ohne Kleinschwimmhalle überbrückt, und das werde auch in Zukunft der Fall sein. Dies sei der Grund für das Engagement von Stadtrat Dr. Bischof. Er befürchtet, dass dieses Projekt so lange vor sich hergeschoben oder diskutiert wird, bis am Ende die Sanierung doch wieder in Frage gestellt wird. Man habe dies intensiv diskutiert, man habe sich für die Sanierung entschieden, deshalb sollte man dies hier festhalten, so Stadtrat Dr. Bischof. Es sei das erste Mal, dass man diesen Beschluss hier fasse. Die Klausurtagung sei nur eine informelle Tagung gewesen. Er betont, dass in der Sitzungsvorlage zu wenige Informationen enthalten seien, insbesondere der Beschluss. Die Auftragserteilung die Sanierung zu starten sollte in den Beschluss aufgenommen werden.

Zweite Bürgermeisterin Lutz gab bekannt, dass die Stadtbaumeisterin Graf-Rembold das Gutachten, welches bereits vorliege, gerne erläutern werde. Zweite Bürgermeisterin Lutz betonte, dass im vorangegangenen Tagesordnungspunkt die Ergebnisse der Klausurtagung beschlossen worden seien, wobei nicht alle Ergebnisse im Beschlussvorschlag im Einzelnen aufgeführt seien. Jedoch stehe dort, dass die Umsetzung der Projekte umgesetzt werden sollen. Im Umkehrschluss soll eine Sanierung weiterverfolgt werden, wobei die Machbarkeit zeitnah weiterverfolgt werden solle. Dies sei bereits Beschlussvorschlag des vorherigen Tagesordnungspunktes.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass ein Gutachten für das Tragwerk und die Energetik vorliegt, während für die HLS-Technik, die Bädertechnik, die ELT-Technik, den Brandschutz und weitere Bereiche keine Gutachten vorhanden sind. Sie wies darauf hin, dass es bei Eingriffen in das Tragwerk unvermeidbar ist auch in anderen Bereichen einzugreifen. Sie bezeichnete es als unverantwortlich, dem Stadtrat einen Beschluss vorzulegen, der eine Sanierung ohne genaue Kenntnis der Sachverhalte ermögliche. Sie wies darauf hin, dass im Stadtrat Projekte priorisiert worden seien und diese entsprechend von der Verwaltung bearbeitet würden.

Nach weiterer Diskussion bekräftigte zweite Bürgermeisterin Lutz, dass man sich einig sei, was man wolle, nämlich eine zeitnahe Sanierung der Kleinschwimmhalle. Sie teilte mit, dass kein Antrag zur Geschäftsordnung vorliege, und stellte den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss zur Abstimmung.

Beschluss:

„Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausschreibungsunterlagen für eine Objektplanerausschreibung zur Durchführung der umfassenden Machbarkeit zu erstellen und zu veröffentlichen.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Aktueller Sachstand der Bauarbeiten mit Stand der Kostendarstellung

SR 17/2025

Sachverhalt:

Nach dem mit viel Freude erwarteten Spatenstich im Juni 2024 schreitet das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles erfolgreich voran.

Zur Übersicht eine kurze Zusammenfassung:

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Die Grabungs- und Fundamentarbeiten im Gebäudebereich sind abgeschlossen. Die Baumeisterarbeiten erstrecken sich aktuell über die Errichtung der Erschließungskerne und der Trennwände im EG Woll/Waaghaus und der Kray, sowie der Abfangungsarbeiten in der Kray.

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Der Rückbau der zu entfernenden Wände und Deckenbereiche ist zu 60% erfolgt.

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Das Dachtragwerk in der Kray ist umfassend ertüchtigt und neu eingedeckt.

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Die Ertüchtigung der tragenden Bauteile der Dächer in den beiden Vortürmen ist nahezu abgeschlossen.

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Die Ertüchtigung der Fachwerkkonstruktion im Vortor wurde begonnen und befindet sich aufgrund der massiven Schädigung in detaillierter Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

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Die Ertüchtigung der Deckenbalken in der Kray wurde begonnen.

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Erste Elektrische Verlegearbeiten im Dachgeschoß und im 1. OG der Kray sind erfolgt.

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Erste Arbeiten zur Instandsetzung des Dachtragwerks im Woll-und Waaghaus wurden begonnen.

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Die zu erhaltenden Fenster sind teilweise bereits ausgebaut und werden überarbeitet und restauriert.

Die Kostenmitführung mit ergänzender Prognose zeigt das Bauvorhaben innerhalb des genehmigten Kostenrahmens.

Die Kostendarstellung mit den Vergabesummen und den Prognosewerten liegt als nichtöffentliche Anlage bei.

Der erste Abschlag der Städtebauförderung in Höhe von 682.800,-€ wurde der Stadt Weißenhorn bereits im Dezember 2024 ausgezahlt.

Einblicke in die Baustelle:

Bereich des Vortors, teilweise Fachwerkersatz und Verstärkung des Haupttragwerks, unter Beachtung der Sicherung des historischen Putzes

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz führte in den vorliegenden Sachverhalt ein und übergab Stadtbaumeisterin Graf-Rembold das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes.

Aus dem Gremium wurde die Bitte geäußert, über den aktuellen Stand des Zeitplans zu informieren.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass dieser derzeit überarbeitet und dem Gremium zu gegebener Zeit vorgelegt werde.

Beschluss:

Der aktuelle Sachstand und die Kostendarstellung werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe Putzarbeiten innen

SR 16/2025

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrats am 18.11.2024 wurde die Aufhebung und erneute Ausschreibung des Gewerks Putzarbeiten innen für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Die wiederholte Ausschreibung des Gewerks LV 019 – Putzarbeiten innen wurde zwischenzeitlich submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 253.193,92 € brutto berechnet, nach Aufschlag der vorausschauenden Baukosten bis zum Vergabezeitpunkt sind die Kosten mit 278.260,12 € brutto kalkuliert.

Es haben sich 24 Firmen für die Ausschreibung interessiert, es wurden 7 Angebote abgegeben.

Die Angebotssummen liegen zwischen 165.084,21 € und 592.799,38 €.

Nach Prüfung des Mindestnehmenden Angebots von 165.084,21 € zeigt sich eine Kostenunterschreitung von 41 % der berechneten Kosten aus der Kostenberechnung.

Die Verwaltung schlägt vor, dass Mindestnehmende Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag für die Innenputzarbeiten wird an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 165.084,21 € vergeben.

Stadtrat Richter war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Fachbereich 4: Vergabe der Beetpflege für das Jahr 2025

SR 9/2025

Sachverhalt:

Nachdem die Beetpflege im Jahr 2024 für ein Jahr vergeben wurde, musste die Beetpflege für das Jahr 2025 neu vergeben wurde. Die Leistungen wurden Beschränkt ausgeschrieben, aufgeteilt in 2 Lose (1. Los Flächen der Stadt Weißenhorn; 2. Los Flächen der Mittelschule Weißenhorn). Es wurden 8 Firmen für die Ausschreibung angefragt, wovon letztlich 4 Firmen ein Angebot für jeweils beide Lose abgegeben haben.

Folgende Angebote wurden eingereicht:

Los 1

Los 2

Gesamt

Firma 1

72.512,30 €

3.127,19 €

75.639,49 €

Firma 2

90.314,70 €

4.547,56 €

94.862,26 €

Firma 3

102.149,94 €

5.185,79 €

107.335,73 €

Firma 4

222.131,48 €

9.923,99 €

232.055,47 €

Die Angebote der Firmen 1-3 wurden im Rahmen der Preisprüfung durch die Verwaltung hochgerechnet, da hier die Anzahl der verschiedenen Durchgänge nicht berücksichtigt wurden (die Einzelpositionen wurden jeweils z.B. für einen Pflegedurchgang angesetzt, obwohl teilweise 2-3 Durchgänge im Jahr vorzunehmen sind). Nach Anpassung der Einzelpositionen im Rahmen der Preisprüfung konnten die eingereichten Angebote verglichen werden. Die Firma 1 ist bei Los 1 und bei Los 2 somit die mindestbietende Firma. Die Firma 1 ist aus Sicht der Verwaltung auch geeignet die zu beauftragende Leistung auszuführen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Die mindestbietende Firma 1 soll für die Beetpflege auf den Flächen der Stadt Weißenhorn (Los 1) im Wert von 72.512,30 € für das Kalenderjahr 2025 beauftragt werden. Die Beauftragung für Los 2 erfolgt im Namen des Zweckverbands der Mittelschule.

Stadtrat Richter war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Fachbereich 4: Vergabe der Sportplatzpflege und Mäharbeiten für die Jahre 2025 und 2026

SR 11/2025

Sachverhalt:

Die Sportplatzpflege und Mäharbeiten wurden zuletzt im Jahr 2024 ausgeschrieben und für ein Jahr vergeben. Dieses Mal wurden die Leistungen für zwei Jahre ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung, aufgeteilt in zwei Lose (1. Los: Flächen der Stadt Weißenhorn, 2. Flächen der Mittelschule). Es wurden insgesamt acht Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Hiervon haben letztlich drei Firmen ein Angebot eingereicht.

Folgende Angebote wurden eingereicht:

Los 1

Los 2

Gesamt

Firma 1

78.047,41 €

10.270,09 €

88.317,50 €

Firma 2

86.429,05 €

25.969,16 €

112.398,21 €

Firma 3

172.807,37 €

41.477,40 €

213.984,77 €

Die Preisprüfung, formale Prüfung, sowie die Eignungsprüfung ergaben keinerlei Beanstandungen. Die Angebotspreise beziehen sich jeweils auf ein Kalenderjahr, sodass sich der Auftragswert durch die Beauftragung für zwei Kalenderjahre letztlich verdoppelt.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Die mindestbietende Firma 1 soll für die Sportplatzpflege und Mäharbeiten auf den Flächen der Stadt Weißenhorn (Los 1) im Wert von 156.047,41 € für die Kalenderjahre 2025 und 2026 (78.047,41 € je Kalenderjahr) beauftragt werden. Die Beauftragung für Los 2 erfolgt im Namen des Zweckverbands der Mittelschule.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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9.

Fachbereich 4: Vergabe zur Neuanschaffung eines Forstfahrzeugs

SR 8/2025

Sachverhalt:

Für den knapp 30-jährigen Forstunimog des Stadtforstes wird aufgrund von hohem Reparaturbedarf, Sicherheitsmängeln und dadurch bedingten Ausfallzeiten eine Ersatzmaschine angeschafft. Die dafür notwendigen Mittel wurden bereits im Haushalt 2024 genehmigt und werden nunmehr in den Haushalt 2025 übertragen. Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen eines offenen Verfahrens. Es haben sich zwei Firmen für die Ausschreibung interessiert, wovon letztlich eine Firma ein Angebot eingereicht hat.

Folgendes Angebot wurde eingereicht:

___________

Firma 1

298.946,28 € brutto

Die Preisprüfung, formale Prüfung, sowie die Eignungsprüfung konnten ohne Beanstandung abgeschlossen werden.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Die Firma 1 soll für den Auftragswert in Höhe von 298.946,28 € zur Neubeschaffung des Forstunimogs beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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10.

Fachbereich 1 - Betriebserlaubnis Kita Bubenhausen - Bereich Kinderkrippe - Umwandlung in einen Dauerbetrieb

SR 6/2025

Sachverhalt:

Im Jahr 2020 haben wir uns auf den Weg gemacht, im Kindergarten in Bubenhausen eine Kinderkrippe einzurichten. Hierfür haben wir eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.08.25 erhalten.

Bereits im letzten Jahr hat die Verwaltung diesbezüglich Kontakt mit dem Landratsamt und dem Kindergarten aufgenommen, sodass im Januar 2025 ein Ortstermin stattfand um zu klären, ob die Bedarfsgruppe in einen Dauerbetrieb übergehen kann. Folgende Dinge werden dafür benötigt

Kindertoiletten: Anstelle der Toiletten für Erwachsene müssen Kindertoiletten installiert werden.

Waschbecken: Das Waschbecken, der Seifenspender und der Einweghandtuchspender müssen tiefer angebracht werden.

Ein Antrag auf eine Dauerbetriebserlaubnis ist zu stellen.

Die derzeit vorhandenen Podeste an den Toiletten und am Waschbecken sind nur als Übergangslösung zulässig. Sobald die Einrichtung in einen dauerhaften Betrieb übergeht, ist dies zu ändern. Langfristig wäre es im Rahmen des Kinderschutzkonzeptes wünschenswert, dass die Tür zum Wickelraum/Behinderten-WC durch eine Glastür mit Milchglas ersetzt wird.

Der Dorfgemeinschaftsraum im Erdgeschoss wird bis 14:00 Uhr von der Einrichtung genutzt, ab 14:00 Uhr steht er z.B. einer Harfen- und Gitarrengruppe des Ortes zur Verfügung. Somit ist auch hier eine Doppelnutzung bereits gut möglich. Der ursprüngliche Turnraum im Keller würde durch die dauerhafte Einrichtung der Kinderkrippe wegfallen.

Die Ansprechpartnerin des Landratsamtes wird sich noch einmal mit dem zuständigen Kollegen im Bauamt des Landratsamtes in Verbindung setzen, um zu klären, ob auch von deren Seite noch einmal eine Begehung notwendig ist. Ein Fluchtweg im Gruppenraum selbst wurde bereits bei der Schaffung der Übergangslösung eingebaut und im Außenbereich durch weitere Stufen durch die Kollegen des Bauhofes für die Nutzung der Kinderkrippe ergänzt.

Gerne schlägt die Verwaltung dem Gremium vor, die Kinderkrippe von einer Bedarfsgruppe in einen dauerhaften Betrieb umzuwandeln. Die Umbaumaßnahmen sind gering und wir haben eine tolle Einrichtung deren Plätze nach wie vor, dringend benötigt werden.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Die folgenden Wortbeiträge wurden auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof teilt mit, dass die Thematik in einer Fraktionssitzung der Freien Wähler/WÜW besprochen wurde. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchte daran erinnern, dass die Kinderkrippe nur als Übergangslösung in den Räumen vorgesehen war. Stadtrat Dr. Bischof meinte, er glaube, dass gerade einmal ein Jahr vor der Umwidmung zur Kinderkrippe die Räumlichkeiten vollständig renoviert wurden. Er sei hier mit einem Architekten vor Ort gewesen. Man habe überlegt, wie man Umkleideräume und Duschen für den Sportraum einbauen könne, da dies baulich nicht einfach gewesen sei. Es wurde renoviert und ein Dorfgemeinschaftsraum eingerichtet. Ungefähr ein Jahr später sei die Umwidmung zur Kinderkrippe erfolgt. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW habe dem Vorhaben damals zugestimmt. Man stehe auch weiterhin zu dieser Übergangslösung, wenn der Bedarf der Kinderkrippe in Bubenhausen vorhanden sei. Für die Fraktion der Freien Wähler/WÜW sei jedoch immer klar gewesen, dass diese auf dem Nachbargrundstück entstehen solle. Hier stehe ein altes Haus, welches abgerissen werden soll. Hieran möchte die Fraktion auch weiterhin festhalten. Die Sporthalle soll nicht auf Dauer in eine Kinderkrippe umgewidmet werden. Auch der Dorfgemeinschaftsraum soll hierfür nicht mehr genutzt werden. Die Räume sollen wieder für den Sportbetrieb und für die Dorfgemeinschaft zur Verfügung stehen. Auf dem Nebengrundstück soll eine Kinderkrippe mit Nutzung desselben Gartens, wie ihn auch der Kindergarten nutzt, entstehen. Deshalb lehne die Fraktion der Freien Wähler/WÜW den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab. Eine Dauerlösung in den Räumen des Sportraums hält die Fraktion für nicht sinnig. Der Fraktion stellt sich ebenfalls die Frage, ob dies so einfach möglich sei, falls für die Sanierung der Sporthalle und des Dorfgemeinschaftsraumes Fördermittel in Anspruch genommen wurden.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass die Einwände bezüglich der Sporthalle nachvollziehbar seien. Es wäre daher auch wünschenswert, wenn diese weiterhin als Sportraum zur Verfügung stünde. Allerdings sei man nun in einer klassischen Güterabwägung im Pflichtbereich Kindertageseinrichtung/Krippe oder im freiwilligen Bereich der Sportstätte. Die Sportstätte habe natürlich auch ihre Berechtigung und ist wichtig für den Ort. Der Dorfgemeinschaftsraum stehe nach wie vor zur Verfügung. Hier gibt es eine gemeinsame Nutzung. Vormittags ist die Kindertageseinrichtung im Dorfgemeinschaftsraum, nachmittags kann dieser von der Dorfgemeinschaft genutzt werden. Für das Haus auf dem Nebengrundstück gebe es einen Beschluss zu prüfen, wie das Haus genutzt werden könnte, ob eine Sanierung möglich ist, oder ob ein Abriss in Frage käme. Es gebe jedoch keinen Beschluss, dass dort eine Kinderkrippe untergebracht werden solle. Dies sei lediglich eine Option.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass die Machbarkeit geprüft werde. Es gebe bereits Ideen, die dem Stadtrat vorgestellt werden sollen. Dies könne für eine der nächsten Sitzungen vorbereitet werden. Für die Zwischenzeit brauche man aber eine Zwischenlösung. Dies sei die Umwandlung in einen dauerhaften Betrieb der Kinderkrippe. Bezüglich der Sporthalle könne sie sagen, dass hierfür keine Fördermittel beantragt wurden.

Stadtrat Dr. Bischof gab zu bedenken, dass es eine sinnvollere Reihenfolge wäre, zuerst zu überlegen, was man mit diesem Haus machen könnte und dann eine Entscheidung treffe. Stadtrat Dr. Bischof befürchtet, dass die Verwaltung, bei der Frage, was mit dem Nachbargeäude geschehen soll, auf den vorgeschlagenen Beschluss berufe, wenn es um die Rückführung der urspünglichen Nutzung der Sporthalle gehe. Er möchte deshalb vorschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis Klarheit über die weitere Nutzung des Nachbargrundstücks bestehe. Bis dahin könne die Übergangslösung der Kinderkrippe bestehen bleiben. Hier würde sich nichts ändern und die Kinderkrippe würde bestehen bleiben.

Zweite Bürgermeisterin Lutz erklärte, dass man eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.08.2025 habe. Wenn man die Kinderkrippe dort weiterführen wolle, egal wie lange, müsse man sie in eine Dauereinrichtung umwandeln. Dies sei möglich, wenn die Toiletten entsprechend umgebaut werden. Die Kinderkrippe hätte anschließend keine Befristung mehr. Sollte sich in ein paar Jahren eine andere Lösung für die Unterbringung der Kinderkrippe ergeben, könne man den Sportraum seiner ursprünglichen Nutzung zurückführen. Man könne derzeit jedoch keinen weiteren zeitlichen Aufschub der Kinderkrippe beantragen.

Nach weiterer Diskussion stellte Zweite Bürgermeisterin Lutz klar, wenn hier von Dauer oder Dauerlösung und Befristung gesprochen werde, gehe es um die Betriebsgenehmigung und die baurechtlichen Voraussetzungen, die man erfüllen müsse. Diese Befristung läuft aus, daher sei das Thema des Tagesordnungspunktes die Entfristung. Zweite Bürgermeisterin Lutz gehe davon aus, dass niemand die Absicht habe, dass ab 01.09.2025 keine Möglichkeit bestehe, 12 Krippenkinder weiterhin zu betreuen, für deren Betreuung ein Rechtsanspruch bestehe.

Herr Stadtrat Dr. Bischof betonte nochmals, dass die Fraktion der Freien Wähler/WÜW den Antrag stelle, die befristete Genehmigung zu verlängern, damit klar sei, dass dies keine Dauerlösung sein solle. Wenn es jetzt darum gehe, die Toiletten, die man vorher komplett neu eingebaut habe, wieder herauszureißen und durch Kindertoiletten zu ersetzen, dann sei das schon ein Eingriff. Er gehe davon aus, dass dieses Provisorium bereits verlängert worden sei. Es sei an der Zeit, endlich darzustellen, was mit dem Nachbargebäude passieren könne.

Geschäftsleiterin Müller teilte mit, dass die befristete Betriebserlaubnis bereits zweimal verlängert worden sei. Eine weitere befristete Verlängerung sei leider nicht möglich. Man habe den ganzen Abend von pragmatischen Lösungen gesprochen, hier habe man eine, die zudem kostengünstig sei und gut funktioniere. Man habe in den letzten Jahren sowohl im Bauamt als auch in der gesamten Verwaltung händeringend versucht, Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Sie fände es sehr bedauerlich, wenn diese zwölf Plätze nun wegfallen würden.

Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass die Fraktion der Freien Wähler/WÜW natürlich den Weiterbetrieb wolle. Nur nicht dauerhaft in diesen Räumen, sondern in anderen, geeigneteren Räumen. Außerdem sei hier von einem Kellerraum die Rede. Seines Erachtens sei hier nur eine Tür eingebaut worden. Ansonsten gebe es hier nur Fenster, die relativ weit oben seien. Es handele sich hier um einen Kellerraum, in dem dauerhaft eine Kinderkrippe eingerichtet werden solle.

Geschäftsleiterin Müller lud alle Mitglieder des Stadtrates, die noch nie in der Kinderkrippe Bubenhausen waren, ein, sich die hellen und lichtdurchfluteten Räume der Kinderkrippe anzuschauen. Es sei richtig, dass der Fluchtweg verändert werden musste. Hier hat der städtische Bauhof eine tolle Möglichkeit geschaffen, wie man im Fluchtfall auch einen zweiten Weg aus der Krippe habe.

Zweite Bürgermeisterin Lutz verwies darauf, dass das Landratsamt Neu-Ulm vor Erteilung einer Betriebserlaubnis immer auch die Räume besichtigen würde. Wären die Lichtverhältnisse nicht entsprechend, hätte das Landratsamt hier keine Betriebserlaubnis erteilt.

Anschließend wurde über den vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt im Kindergarten Bubenhausen die Kinderkrippe von einer Bedarfsgruppe in einen dauerhaften Betrieb umzuwandeln. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte hierfür in die Wege zu leiten.“

Abstimmungsergebnis: 16:4

Der Beschluss wurde mit 16 Stimmen angenommen.

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11.

Genehmigung des ungedeckten Zuschussbedarfs 2025 der Musikschule Weißenhorn e.V.

SR 7/2025

Sachverhalt:

Die Musikschule Weißenhorn e.V. hat den von ihrem Vorstand beschlossenen Haushaltsplan der Stadt zur Kenntnis und Stellungnahme vorgelegt. Der Haushaltsplan wird wirksam, wenn die Stadt Weißenhorn und der Markt Pfaffenhofen ihn formell genehmigen. Hintergrund ist die bestehende Finanzierungs- und Zuschussvereinbarung. Danach gleichen die Beteiligten einen entstehenden Fehlbetrag durch Abschlagszahlungen in den Monaten März, Mai, Juli und Oktober aus. Die Finanzierung richtet sich nach dem Querschnitt der im Jahr geleisteten Jahreswochenstunden.

Der neue Haushaltsplan für das Jahr 2025 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 923.218,28 € ab. Aus dem Vorjahr ist ein Restbetrag in Höhe von 7.714,81 € in das neue Haushaltsjahr zu übertragen. Dieser Betrag wird als Deckungsreserve (Betriebsmittelreserve) in das neue Haushaltsjahr übernommen, da bei diesem Geschäftsvolumen ein finanzieller Spielraum vorhanden sein muss. Aus dem Vorjahr kann sogar ein zu viel gezahlter Zuschuss in Höhe von 60.000,00 € mit der Stadt und dem Markt verrechnet werden. Für Weißenhorn beträgt der Anteil 43.290,00 €.

Die Personalkosten, die bis auf 50.200,00 € Sachkosten den Haushalt ausmachen, betragen in diesem Jahr 873.018,28 €, im Vorjahr waren es 827.990,94 € im Ansatz und 804.104,50 € im Ergebnis. Grund für den Anstieg der Personalkosten ist die voraussichtliche Tariferhöhung im Jahr 2025.

Die Kosten für das „Haus der Musik“ sind nicht gesondert ausgewiesen, da die Schulräume vereinbarungsgemäß von der Stadt und in Pfaffenhofen vom Markt zur Verfügung gestellt werden. In Weißenhorn werden die Kosten im städtischen Haushalt verbucht, sie belaufen sich jährlich auf ca. 45.000,00 € für Miete, Strom, Heizung, Wasser, Kanal und Müll, Steuern und Abgaben, Versicherungen und Gebäudeunterhalt zusätzlich zur Umlage.

Den beiden Kommunen verbleibt ein Gesamtzuschussbedarf von 385.296,28 €, wovon Weißenhorn mit 205,22 Jahreswochenstunden 292.988,57 € (75,52 %) trägt. Auf den Markt Pfaffenhofen entfallen mit 66,53 Jahreswochenstunden 92.307,71 € (24,48 %).

Neben den Zuwendungen von Weißenhorn und Pfaffenhofen sowie des Staates mit 119.000,00 € und des Landkreises mit 5.000,00 € sind die Unterrichtsgebühren mit 349.000,00 € die Haupteinnahmequelle.

Die Schulgebühren werden alle zwei Jahre angepasst. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte im September 2023, so dass im September 2025 eine Gebührenerhöhung notwendig ist.

Neben der Bewilligung des Zuschusses bittet der Musikschulleiter im Auftrag des Kassenverwalters die 1. Zuschussrate bereits im Februar statt im März auszuzahlen. Aus Sicht der Verwaltung kann die 1. Abschlagszahlung bereits im Februar gewährt werden. Generell sollte über eine Anpassung der Zuschussvereinbarung nachgedacht werden, um den Zeitpunkt der ersten Rate anzupassen.

Grundsätzlich ist Herr Erster Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt als 1. Vorstand der Musikschule nach Art. 49 Abs. 1 der Gemeindeordnung persönlich beteiligt und darf an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Da die Sitzungsleitung von Frau Zweiter Bürgermeisterin Kerstin Lutz übernommen wird, ist dies in diesem Jahr nicht von Bedeutung.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss 1:

„1. Bewilligung des Zuschusses

Der Stadtrat beschließt und bewilligt für das Jahr 2025 als Zuschuss für die Musikschule Weißenhorn e.V. den ungedeckten Bedarf in Höhe von insgesamt 385.296,28 € und den Anteil für Weißenhorn in Höhe von 292.988,57 €.

Abstimmungsergebnis 1: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss 2:

2. Vorzeitige Auszahlung der 1. Rate

Der Stadtrat beschließt die erste Zuschussrate in Höhe von 80.000,00 € bereits im Februar 2025 auszuzahlen.“

Abstimmungsergebnis 2: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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12.1.

Anfrage Stadtrat Biberacher - Sperrung der Altstadt am Fasching - Mülltonnenleerung am Rosenmontag

Am heutigen Abend suchten zwei Bürger den Kontakt zu Stadtrat Biberacher. Gegenstand des Gesprächs war die anstehende Sperrung der Altstadt während des Faschings. Ein Bürger erkundigte sich zunächst, ob die Müllabfuhr am Rosenmontag in die Altstadt kommt oder ob es einen Ersatztermin gibt. Das andere Anliegen der Bürger betraf die Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte. Die Bürger äußerten die Besorgnis, dass die Altstadt bei einer kompletten Sperrung für die Rettungskräfte nicht zugänglich sei, insbesondere für ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Personen. Die dritte Anfrage, die sich vermutlich erledigt hat, betraf die Information der Geschäftsinhaber in der Altstadt. Diese wurden vermutlich, wie die Bürgerinnen und Bürger der Altstadt über den Stadtanzeiger informiert.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass Rettungswege grundsätzlich immer gewährleistet sind und die Mülltonnen auch geleert werden. Am Rosenmontag ist die Altstadt nicht gesperrt. Eine Sperrung besteht lediglich für den Gumpigen Donnerstag und den Faschingsdienstag, teilweise auch am Faschingssamstag für den Rathaussturm und den Kinderumzug. Dazwischen werden die Sperrungen immer wieder aufgehoben.

Stadtrat Simmnacher gab bekannt, dass es am heutigen Tag bereits einen Anruf von der Neu-Ulmer Zeitung gegeben habe, in dem die Situation nochmals klargestellt wurde. Die Sperrung am Gumpigen Donnerstag wird sich lediglich um eine gewisse Zeit nach vorne ausdehnen, während am darauffolgenden rußigen Freitag die Sperrmaßnahmen etwas länger andauern werden. Dies sei auf die jüngsten Ereignisse zurückzuführen, die eine herkömmliche Straßensperre nach Vorgaben der Straßenverkehrsordnung unmöglich machten und die Installation von Antiterrorsperrungen erforderlich machten. Die ersten Straßensperrungen erfolgen am Gumpigen Donnerstag ab 14–15 Uhr an den Seitenstraßen. Ab 17 Uhr wird die Straße für den kompletten Verkehr gesperrt sein. Am Rußigen Freitag wird die Sperrung bis 7 Uhr auf den Hauptverkehrsstraßen aufrechterhalten. Im Regelfall erfolgt der Abbau bis 9 Uhr. Die Zufahrten für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sind entsprechend abgestimmt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass diese Kräfte über zwei Hauptzufahrten während der Veranstaltung zur Altstadt zufahrt haben und über Behelfszufahrten, die die Feuerwehr und der Rettungsdienst öffnen können. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst haben keinerlei Bedenken, dass es hier zu Problemen kommen könnte.

Wegen des Rathaussturms und des Kinderumzugs wird die nächste Sperrung am Faschingssamstag durchgeführt. Die Sperrung beginnt um 11 Uhr und sollte im Regelfall bis 15 Uhr wieder aufgehoben sein. Man habe die Möglichkeit, auf das Material der Städte Ulm und Neu-Ulm zurückzugreifen, um angemessene Fahrzeugsperren zu errichten. Man werde auf dem Bereich der Umzugsstrecke, außerhalb der Altstadt, auf zwei Fahrzeuge der Feuerwehr zurückgreifen, die nicht beim Einsatz der Feuerwehr sofort eingeplant sind. Auch Fahrzeuge vom städtischen Bauhof werden eingesetzt.

Am Faschingsdienstag werden im Vergleich zu den Vorjahren umfangreichere Straßensperrungen durchgeführt. Aufgrund der zeitlichen Einschränkungen ist es nicht möglich, die Straßensperrungen mit schwerem Gerät bereits in den frühen Morgenstunden um 3 Uhr zu beginnen und die Fahrzeuge dort abzustellen. Bereits am Rosenmontag werden daher einige Straßen nach Absprache mit der Stadtverwaltung, dem Landkreis Neu-Ulm, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst für den Umzug gesperrt. Diese bleiben bis Aschermittwoch gesperrt. Die Hauptzufahrten werden dann erst am Dienstag in der Früh so gesperrt, dass auch die Zufahrten für die Rettungskräfte weiterhin bestehen. Die Sperrung wird im Laufe des Dienstagnachmittags nach allgemeiner Lage angepasst. Die Sperrung erfolgt peu à peu, in Rücksprache mit der Polizei und in Abhängigkeit von der Besucherlage sowie der Einschätzung der Sicherheitslage durch die Polizei. Sobald die Sperrung aufgehoben werden kann, wird der Durchgangsverkehr entlang der Schulstraße wieder freigegeben.

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12.2.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Information über Erstes Modernisierungsgesetz Bayern

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass in der vorletzten Woche in der Neu-Ulmer Zeitung ein Artikel erschienen war, in dem Bürgermeister Eisenkolb in Elchingen seinem Ratsgremium die Auswirkungen des ersten und zweiten Modernisierungsgesetzes, das im Dezember 2024 im Landtag beschlossen wurde, erläuterte. Zu den Auswirkungen zählten beispielsweise Stellplätze oder Grüngestaltungssatzungen. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW bittet deshalb, auch den Weißenhorner Stadtrat über die Auswirkungen für die Stadt Weißenhorn und deren entsprechenden Satzungen und Ordnungen in geeigneter Weise zu informieren.

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12.3.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Öffentliche Toilette am Bahnhof

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass seine zweite Anfrage die öffentliche Toilette am Bahnhof betreffe. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchte zunächst klarstellen, dass man vollstes Verständnis für den Eigentümer des Bahnhofsgebäudes habe, der mit großen Schwierigkeiten durch die Verschmutzungen und Beschädigungen zu kämpfen habe. Stadtrat Dr. Bischof habe sich dies selbst auf Fotos angesehen und war auch im letzten Sommer vor Ort, als das Thema bereits im Gremium diskutiert wurde. Der Eigentümer habe damals einen Bauantrag für einen Anbau gestellt, dem im Gremium zugestimmt wurde. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW habe bereits damals Bedenken geäußert, dass dies keine gute Lösung sei. Die Befürchtung, dass die neuen Toiletten wieder beschädigt und beschmutzt werden könnten, wurde geäußert. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW schlug vor, eine funktionale, eigene Toilette zu errichten, wie es die Stadt Illertissen getan hat. Das Gebäude sollte robust, Vandalen sicher, aus Edelstahl und selbstreinigend gebaut werden. Diese Idee wurde im Sommer letzten Jahres vom Ersten Bürgermeister aufgegriffen. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ging davon aus, dass dieses Projekt weiterverfolgt würde. In der Zeitung war dazu allerdings nichts mehr zu lesen. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW stellt daher die Frage, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung seitdem in Bezug auf die öffentliche Toilette am Bahnhof unternommen hat.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass das Thema Anfang Juli 2024 in einer Sitzung des Bauausschusses erörtert wurde, wobei auch die Errichtung einer öffentlichen Toilette zur Diskussion stand. Im Rahmen eines Austauschs mit dem Eigentümer des Bahnhofsgebäudes am heutigen Tag wurde Einigkeit darüber erzielt, dass konkrete Planungen in Kürze vorgestellt werden.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass der Eigentümer bereits am Morgen bei ihr im Büro gewesen ist und man sich erneut mit der Thematik der öffentlichen Toilette befasst habe. Es gebe diverse Vorgehensweisen, die jedoch zurückgestellt worden seien, bis in zwei Wochen. Man müsse dieses Thema sorgfältig angehen, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Das Thema der öffentlichen Toilette, das im Sommer erörtert wurde, sei geprüft worden. Es hat sich herausgestellt, dass die Informationen, die seinerzeit kommuniziert wurden, fehlerhaft waren. Die Stadt Illertissen hat dieses Förderprogramm, welches seinerzeit erwähnt wurde, nicht beansprucht. Es ist zwar über ein Förderprogramm abgewickelt worden, aber nicht über dieses, welches bei der Stadtverwaltung genannt wurde. Die Stadt Illertissen hatte eine EU-Förderung, welche nicht mehr zur Verfügung steht, erhalten. Die Stadt Weißenhorn erhält keine Förderung für eine öffentliche Toilette. Dies wurde bereits abgeklärt. Die Kosten in Höhe von 250.000 Euro erschienen zu hoch, weshalb das Thema öffentliche Toilette am Bahnhof nun erneut aufgegriffen wurde. Es gibt bereits diverse Ansätze, die in Kürze vorgestellt werden könnten. Daher ist es erforderlich, das Thema erneut zu diskutieren

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12.4.

Anfrage Stadtrat Hofmann Philipp - Windelsäcke und Müllsäcke

Stadtrat Hofmann Philipp stellte eine Anfrage zum Thema Windelsäcke und Müllsäcke. Im Stadtanzeiger war zu lesen, dass die Windelsäcke und Müllsäcke, die von der Stadt Weißenhorn ausgegeben werden, nur noch bis 2025 verwendet werden können. Dies sei nachvollziehbar, allerdings ist auch nachvollziehbar, dass die kleinen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht aufhören werden, Windeln zu benötigen. Er erkundigte sich daher, ob es ein Ersatzprodukt für die Windelsäcke und die anderen Müllsäcke im Landkreis Neu-Ulm geben wird und ob eine dezentrale Ausgabe über die Stadt Weißenhorn möglich sei. Er wies darauf hin, dass es nicht zweckdienlich sei, nach Neu-Ulm zu fahren, um Müllsäcke beim Landratsamt Neu-Ulm zu holen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz antwortete, dass die Anfrage an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet und der Stadtrat über das weitere Vorgehen informiert werde. Es sei jedoch davon auszugehen, dass es eine dezentrale Möglichkeit geben werde.