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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

I.

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe"

(Landkreis Neu-Ulm)

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der Verbandssatzung und der Art. 41 u. 42 des Gesetzes über

die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  3.374.500

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  4.759.500

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

wird auf  —  2.359.400

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

für Investitionen undInvestitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1) Betriebskostenumlage

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 562.417 festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2026 in Kraft.

Pfaffenhofen a. d. Roth, den 25.02.2026
Zweckverband zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe"
Pfaffenhofen a. d. Roth
gez.
Dr. Sebastian Sparwasser
Zweckverbandsvorsitzender
I.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 25.02.2026, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt wurden.

II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d. Roth - Außenstelle Fachbereich Kasse und Finanzen, Kirchplatz 5, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.