(Landkreis Neu-Ulm)
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der Verbandssatzung und der Art. 41 u. 42 des Gesetzes über
die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — € 3.374.500
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — € 4.759.500
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird auf — € 2.359.400
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
für Investitionen undInvestitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1) Betriebskostenumlage
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 562.417 festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 25.02.2026, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt wurden.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d. Roth - Außenstelle Fachbereich Kasse und Finanzen, Kirchplatz 5, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.