Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung folgender Regelungen zur Urnenwiese:
Auf den Steinen vor der Urnenwiese dürfen Kerzen oder Grablichter aufgestellt werden. Das Ablegen von Blumengestecken oder Ähnliches ist außerhalb der Bestattungen nicht erlaubt.
Die Sitzgelegenheiten sind von jeglichem Grabschmuck frei zu lassen.
Der Blumenschmuck der Bestattungen, sowie abgebrannte Kerzen/Grablichter werden in der Regel einmal wöchentlich von der Stadt Weißenhorn entfernt.
Diese/r wird/werden zwei Wochen lang neben der Aussegnungshalle (bei den Containern) gelagert, bevor diese nach Ablauf der Frist von der Stadt Weißenhorn entsorgt wird/werden.