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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserrecht; Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Ohnsang der Stadt Weißenhorn

Das Landratsamt Neu-Ulm hat am 10.03.2023 im Amtsblatt für den Landkreises Neu-Ulm die Verordnung über das Wasserschutzgebiet Ohnsang in den Gemarkungen Weißenhorn und Biberachzell der Stadt Weißenhorn und in der Gemarkung Biberach der Gemeinde Roggenburg im Landkreis Neu-Ulm für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Weißenhorn vom 27.02.2023 amtlich bekannt gemacht. Sie trat am 11.03.2023 in Kraft. Die Verordnung mit genauem Schutzgebietsplan ist im Landratsamt Neu-Ulm und im Rathaus der Stadt Weißenhorn niedergelegt und kann während der Dienststunden eingesehen werden.