| 1. | Bekanntgaben |
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| 2. | Vorberatung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 der Stadt Weißenhorn |
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| HA 15/2024 |
Sachverhalt:
Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt bedankte sich bei Stadtkämmerer Konrad und der Stadtverwaltung für die Aufstellung des Haushaltsplanes.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Stadt Weißenhorn Ende dieses Jahres schuldenfrei sein wird. Trotz großer Investitionen werde dies voraussichtlich auch so bleiben. Wichtig sei, dass man nicht nur sparen könne. Sparen um des Sparens willen bringe keinen Mehrwert. Man müsse schließlich in Bildung, Infrastruktur und Finanzen investieren. Wenn man das nicht tue, würde man auf der Stelle treten. Wenn man sieht, welche großen Investitionen in der Stadt Weißenhorn anstehen, sind diese so groß, dass man fast Angst bekommen könnte. Man denke nur an die Feuerwehr und das Museumsensemble. Bürgermeister Dr. Fendt hofft, dass die Kleinschwimmhalle oder die Mittelschule kein böses Erwachen bringen. Er sei überzeugt, dass die Stadt Weißenhorn die richtigen Schwerpunkte gesetzt habe. Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte, dass man dank der Gewerbesteuereinnahmen finanziell gut dastehe. Hier bedankte er sich bei den ortsansässigen Unternehmen. Außerdem habe man hohe Zuschüsse für Investitionen. Ohne diese würden die Finanzen der Stadt Weißenhorn anders aussehen. Auch hier richtet er seinen Dank an die Zuschussgeber, insbesondere an den Freistaat Bayern. Auch die sparsame Haushaltsführung sei dafür verantwortlich. Dies sei ein Verdienst der gesamten Stadtverwaltung. Wichtig sei auch, dass sich der Stadtrat auf die wichtigsten Aufgaben konzentriert und sich überlegt habe, was für die Zukunft dieser Stadt wichtig sei und nicht nur allerlei divergieren hat lassen, sondern die entscheidenden Dinge hervorragend gemacht habe. Wenn man sich konzentriere, könne man sich das auch leisten. Bürgermeister Dr. Fendt ist der Meinung, dass dies zu den Faktoren gehöre, warum dem Gremium heute ein Haushalt vorliege, der im Großen und Ganzen hervorragend sei. Große Investitionen, die man in den letzten Jahren begonnen habe, seien zum Beispiel die Feuerwehr. Die ersten Ausschreibungsergebnisse lägen bereits vor. Diese würden jetzt ausgewertet. Nun stünden die Sanierung des Museums und viele andere Projekte an. Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass man die großen Linien, die zu einer guten Infrastruktur gehören, nicht vergessen dürfe. Dazu gehöre auch eine gute Breitbandversorgung.
Bürgermeister Dr. Fendt übergab das Wort an Stadtkämmerer Konrad. Dieser stellte seinen Bericht zur Vorberatung des diesjährigen Haushalts vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ihnen vorliegende Etatentwurf für den Stadthaushalt 2024 schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 54.417.000,00 Euro
im Verwaltungshaushalt und — 21.139.000,00 Euro
im Vermögenshaushalt ab.
Nach der Erstellung des Etatentwurfs haben sich noch einige Nachträge bzw. Änderungen ergeben.
Die zahlenmäßig größte Veränderung ergibt sich vorläufig bei der Kreisumlage. Aktuell plant der Landkreis Neu-Ulm mit einer Erhöhung des Kreisumlagesatzes um 1,1 Punkte auf 50,1 %.
Dadurch würde sich die an den Landkreis abzuführende Kreisumlage im Jahr 2024 von 12.012.000 Euro um 269.600 Euro auf 12.281.600 Euro erhöhen.
Daneben haben sich noch kleinere Veränderungen ergeben, sodass sich die aktuell geplante Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um 345.500 Euro auf 1.643.500,00 Euro verringert. Gleichzeitig steigt die Entnahme aus der Rücklage auf 11.878.500,00 Euro an.
Die „freie Finanzspanne“ verringert sich auf — 1.351.200,00 Euro
Insgesamt sieht der Etatentwurf Steuereinnahmen in Höhe von 33,538 Mio. Euro vor.
Die Umlagen (Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage) schlagen lt. Plan mit 13,865 Mio. Euro bzw. in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kreisumlagesatzes mit 14,135 Mio. Euro zu Buche.
Die zur Finanzierung des BA VIII des Fernwärmenetzes benötigte Kapitaleinlage der Stadt in Höhe von 1,2 Mio. Euro wurde zur Hälfte als Ansatz 2024 und zur Hälfte als Verpflichtungsermächtigung 2025 in den Haushalt eingestellt.
Für den Kernhaushaushalt der Stadt sind sowohl im laufenden Jahr 2024 als auch in den Finanzplanungsjahren bis 2027 keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Für das Jahr 2024 ist lediglich beim Eigenbetrieb „Städtisches Wasserwerk“ eine Kreditaufnahme in Höhe von 511.000,00 Euro
vorgesehen.
Die planmäßigen ordentlichen Tilgungsleistungen im Jahr 2024 betragen 292.300,00 Euro.
Mit dieser Tilgung wird der Kernhaushalt der Stadt zum Jahresschluss 2024 schuldenfrei sein.
Der Rücklagenstand zum Rechnungsabschluss 2023 wird sich bei rd. 20 Mio. Euro einpendeln.
Nach der aktuell vorliegenden Haushaltsplanung mit einer Rücklagenentnahme in Höhe von rd. 11,8 Mio. Euro verbliebe rechnerisch zum Rechnungsabschluss 2024 noch eine Rücklage i.H.v. rd. 8,2 Mio. Euro.
Die Steuer- und Umlagekraft der Stadt für das Jahr 2024 liegt bei 24.514.128,00 Euro (1.761,96 Euro je Einwohner) was nahezu dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entspricht.
Von den siebzehn kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm erhalten im Jahr 2023 fünfzehn Gemeinden eine Schlüsselzuweisung.
Die Städte Weißenhorn und Vöhringen gehen im Jahr 2024 bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungsmasse leer aus, während die restlichen 15 kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm im Jahr 2024 insgesamt Schlüsselzuweisungen in Höhe von 32.864.084,00 Euro erhalten.
Der Landkreis Neu-Ulm selbst erhält im Jahr 2024 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 31.352.256 Euro aus dem bayerischen Finanzausgleichstopf.
Noch ein Wort zur Grundsteuerreform:
Die aktuell geltenden Grundsteuerhebesätze verlieren mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Rechtskraft.
Da am 15. Feb. 2025 bereits der erste Vorauszahlungstermin für die neue Grundsteuer ansteht, ist es unabdingbar, dass die Gremienbefassung über die neu festzusetzenden Grundsteuerhebesätze im Herbst 2024 erfolgt.
Voraussetzung dafür ist eine nahezu vollständige Messbetragsdatenbasis. Ob und wann diese durch die Finanzämter zur Verfügung gestellt wird ist derzeit noch offen.
Zur rechtzeitigen Umsetzung der Grundsteuerreform wird vom Bayerischen Städtetag empfohlen eine Hebesatzsatzung zur Festlegung der Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 zu erlassen. Die Satzung ist bereits in Vorbereitung, sodass diese nach Vorliegen der neuen Messbetragsdaten und der auf dieser Basis neu festzusetzenden Hebesätze zeitnah noch im Jahr 2024 erlassen werden kann.
Die politisch vorgegebene Zielsetzung der „Aufkommensneutralität“ wird die Hebesatzfestlegung im Jahr 2024 schwierig machen.
Je nach Datenlage im dritten Quartal 2024 wird sich zeigen ob für das Jahr 2025 ff. überhaupt ein verlässlicher Hebesatz beschlossen werden kann.
Die im Jahr 2023 zum Haushalt angemeldeten Personalausgaben wurden nach dem vorläufigen Ergebnis um rd. 1,179 Mio. Euro unterschritten. (Ergebnis: 13,452 Mio. Euro)
Der zum Haushalt 2024 mit 15,836 Mio. Euro angemeldete Personalaufwand liegt um rd. 17,72 % über dem vorläufigen Ergebnis des Jahres 2023. (?)
Im Zuge der Einführung des Wachstumschanchengesetzes wurde im Vermittlungsausschuss vom 21. Februar 2024 nun ein Kompromiss erzielt. Die volle Jahreswirkung der Steuermindereinnahmen auf kommunaler Ebene beträgt nun 555 Mio. Euro anstelle von 1,931 Mrd. Euro im ursprünglichen Gesetzentwurf. Damit sinkt das Risiko einer Abwärtskorrektur der Schätzprognosen bei der Gewerbesteuer.
Haushaltsreste
Zur Abwicklung von Maßnahmen aus dem Jahr 2023 ist vorgesehen neue Haushaltsausgabereste in Höhe von 258.067,00 Euro zu bilden. Von den alten nicht in 2023 verbrauchten Haushaltsausgaberesten aus den Vorjahren werden 2.416.432,50 Euro auf das neue Jahr 2024 übertragen und 1.149.117,09 Euro in Abgang gesetzt.
Inklusive der Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren stehen insgesamt 2.860.499,50 Euro an Ausgaberesten zur Abwicklung von investiven Maßnahmen aus den Vorjahren zur Verfügung.
Detaillierte Angaben dazu sind der Anlage „Übersicht Haushaltsausgabereste 2023“ auf Seite 98 des Etatentwurfs zu entnehmen.
Von den geplanten Investitionsausgaben laut Haushaltsentwurf entfallen
1.566.000 € auf Grunderwerbsmaßnahmen (Grupp. 932)
2.803.100 € auf den Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen (Grupp. 930)
2.244.600 € auf den Erwerb von beweglichem Vermögen (Grupp. 935)
12.775.000 € auf Baumaßnahmen (Grupp. 94 -96)
1.458.000 € auf Investitionszuschüsse a. Dritte (Kirchen, Vereine, Inv.Umlagen, etc.)
(Grupp.98)
0 € auf die Zuführung an den Verwaltungshaushalt (Grupp. 900)
0 € auf die Zuführung an Sonderrücklagen (Grupp. 914)
und
292.300 € auf die Tilgung von Krediten. (Grupp. 97)
Die Bauunterhaltsmaßnahmen sieht der Haushaltsentwurf Ausgaben in Höhe von 4.040.200 Euro vor.
Die aktuellste tabellarische Übersicht der seit Erstellung des Haushaltsplanentwurfs aufgelaufenen Nachträge liegt Ihnen nun als Tischvorlage vor.
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Trotz all der aktuellen Krisen erweisen sich die Steuereinnahmen nach wie vor als bemerkenswert robust. Auch für das Jahr 2024 sieht es auf Basis der aktuell vorliegenden Daten so aus, dass wir bei der Gewerbesteuer mit einem soliden Aufkommen in der Größenordnung des Plansolls rechnen können.
Soweit aktuell absehbar wird der Rechnungsabschluss 2023 eine Zuführung an die Rücklage in der Größenordnung von rd. 7 Mio. Euro zulassen. Damit würde die Rücklage der Stadt auf gut 19,9 Mio. Euro anwachsen.
Die Stadt hat im Zusammenwirken mit dem Landkreis Neu-Ulm in den zurückliegenden Jahren erhebliche Investitionen in den Ausbau des Fernwärmenetzes getätigt und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Auch im Jahr 2024 sind hierfür erhebliche Mittel in Höhe von gut 2,8 Mio. Euro im Investitionshaushalt eingestellt.
Der Entwurf des Investitionshaushaltes 2024 stellt – wie in all den Jahren zuvor – wieder einmal ein sehr ambitioniertes Zahlenwerk dar.
Der Kernhaushalt der Stadt wird – so der Plan - zum Rechnungsabschluss 2024 schuldenfrei sein.
Haushaltsrisiken wie z.B. steigende Zinsen belasten die städtische Finanzlage aktuell nicht.
Hohe Preissteigerungen – als Folge der Inflation - bei den Personal- und Sachausgaben sowie im Bausektor stellen angesichts der anstehenden hohen investiven Ausgaben schon eher ein Problem dar.
Unter den genannten Voraussetzungen sollte die Stadt in der Lage sein die anstehenden Großprojekte mit der in Aussicht stehenden staatlichen Co-Finanzierung - ohne dadurch in Schieflage zu geraten - in die Tat umzusetzen.
Im Hinblick auf den Umfang der hierfür einzusetzenden Mittel gilt es, diese Projekte in ihrer zukunftsweisenden Bedeutung für die Stadt, mustergültig in die Tat umzusetzen.
Auch wenn die Stadt aktuell aus dem „Vollen“ schöpfen kann, so sollten sich die politisch Verantwortlichen darüber im Klaren sein, dass solide öffentliche Finanzen nicht nur für die gegenwärtige Entwicklung, sondern insbesondere für die Belastung zukünftiger Generationen maßgeblich sind und ihre Entscheidungen mit der notwendigen Umsicht und Weitsicht danach ausrichten.
Fragen zu den einzelnen Positionen wurden anschließend von Stadtkämmerer Konrad und Bürgermeister Dr. Fendt beantwortet.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass im Vorfeld schriftliche Anträge zur Änderung von Haushaltsansätzen eingegangen seien. Stadtrat Biberacher beantragte im Namen der Jugendbeauftragten eine Erhöhung des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 4600.6620 von 5.000,00 € auf 10.000,00 €. Stadtkämmerer Konrad hat dies bereits eingearbeitet. Im Hochbauamt wurde eine Stelle mit der Eingruppierung EG 10 geschaffen. Diese müsste auf EG 11 geändert werden. Auch diese Änderung wurde bereits eingearbeitet.
Stadtrat Niebling teilt mit, dass dem Gremium ein sehr schöner Haushalt vorgelegt wurde. Die großen Projekte könnten ohne Kreditaufnahme gestemmt werden. Dies sei gerade in der jetzigen Hochzinsphase sehr erfreulich. Dass die Entnahme von 11,8 Millionen Euro aus der Rücklage notwendig sei, glaube er nicht. Letztes Jahr habe man auch gesagt, dass man 8 Millionen Euro aus der Rücklage benötige, stattdessen habe man 7 Millionen Euro in die Rücklage aufnehmen können.
Stadtrat Niebling stellt eine Frage zur Kapitalrücklage Fernwärme, die auf Seite 60 aufgeführt sei. Hier stehe, dass im laufenden Haushalt 2024 weitere Kapitalrücklagen in Höhe von 2,8 Millionen Euro zur Nachfinanzierung der Bauabschnitte 1 bis 4 sowie 7 und 8 zur Auszahlung vorgesehen seien. Wie Stadtkämmerer Konrad in seinem Bericht erwähnte, wurden einmal 1,2 Millionen Euro direkt im Haushalt dem Eigenkapital zugeführt und einmal als Verpflichtungsermächtigung ausgewiesen. Stadtrat Niebling erkundigt sich, ob die 1,2 Mio. Euro in den 2,8 Mio. Euro enthalten seien oder wie sich dieser Betrag sonst zusammensetze und wo er veranschlagt sei.
Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass die 2,8 Millionen Euro im Vermögenshaushalt, Unterabschnitt 8610, veranschlagt seien. Man habe noch einen Haushaltsausgaberest von ca. 91.500,00 €. Dies ergebe eine Summe von knapp 2,9 Millionen Euro.
Stadtrat Dr. Bischof ging auf die Ausführungen von Stadtkämmerer Konrad ein, dass man im letzten Jahr mehr Gewerbesteuer eingenommen habe. Dies sei sehr erfreulich, ebenso wie die Rücklagen. Hier war eine Entnahme in Höhe von 8 Mio. Euro geplant, stattdessen konnten 7 Mio. Euro eingestellt werden. Die Stadt Weißenhorn verfügt nun über eine so hohe Rücklage, dass die Investitionen im kommenden Jahr gut getätigt werden können und auch in den Folgejahren keine Kreditaufnahmen notwendig sind. Die großen Projekte wie Feuerwehr, Museumssanierung und Oberes Tor seien hier bereits eingeplant. Dies sei sehr erfreulich. Natürlich kämen weitere Maßnahmen hinzu, man hoffe aber auch auf neue Einnahmen. Der Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist aufgefallen, dass die Personalkosten weiter gestiegen sind. Stadtrat Dr. Bischof bittet Stadtkämmerer Konrad um Erläuterung. Im Jahr 2022 belaufen sich die Personalausgaben auf 12,4 Millionen Euro. Im Jahr 2023lag der Ansatz bereits um 2 Millionen Euro höher. Am Ende lag man hier kassenwirksam bei 13,4 Millionen Euro, was einer Steigerung von 1 Million Euro entspricht. Für das Haushaltsjahr sei der Ansatz nun mit 15,8 Millionen Euro angegeben, was eine Steigerung gegenüber 2023 von 2,5 Millionen Euro bedeute.
Stadtkämmerer Konrad wies darauf hin, dass er dies bereits in seinem Vorbericht erwähnt habe. Man habe im Jahr 2023 Personalkosten, die knapp 1,2 Mio. Euro unter dem Ansatz liegen. Diese seien zu hoch kalkuliert gewesen. Deshalb teilte der Stadtkämmerer mit, dass man 2024 mit 15,836 Millionen Euro um 17,72 Prozent über dem Ergebnis von 2023 liege. Angesichts der Tarifsteigerung von rund 11 Prozent sei auch der Ansatz für 2024 voraussichtlich etwas zu hoch.
Geschäftsleiterin Müller teilte mit, dass für jede im Stellenplan vorgesehene Stelle Personalkosten berechnet werden. Dies gelte auch für Stellen, die nicht besetzt seien oder nicht besetzt werden könnten. Im Jahr 2023 sei bei den Tarifbeschäftigten eine Steigerung von 8 Prozent eingerechnet worden. In diesem Jahr werde bei den Beamten eine Besoldungserhöhung berücksichtigt. Dies führe zu einem Anstieg der Personalkosten. Da die Stellen im Stellenplan aufgeführt sind, werden für diese auch immer die Personalkosten berechnet und im Haushalt eingeplant.
Stadtrat Richter bezog sich auf den ersten Bereich des Gebäudeunterhalts. Stadtkämmerer Konrad berichtete einleitend, dass im Haushaltsjahr für den gesamten Bereich des Gebäudeunterhalts über 4 Mio. Euro veranschlagt wurden. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden 4,35 Millionen Euro veranschlagt. Davon seien 1,5 Millionen Euro kassenwirksam umgesetzt worden. Stadtrat Richter habe dies bereits bei den letztjährigen Haushaltsberatungen angesprochen, ob man nicht einen Weg finden könne, den Haushaltsansatz auf das Machbare zu reduzieren. Er wolle hier nochmals appellieren, eine Lösung zu finden, sei es mit Deckungskreisen, damit man die Ansätze entsprechend reduzieren könne. Die Erfahrung zeige, dass der Ansatz der Einzelpositionen in der Summe nie erreicht werde. Das ziehe sich durch den gesamten Haushalt. Man könne die Summe sicherlich von 4 auf 3 Millionen Euro reduzieren. Dann sollte immer noch genügend Luft drin sein, auch für Ausreißer.
Stadtkämmerer Konrad ergänzte, dass hinter einem Deckungskreis immer Einzelansätze stehen. Wenn Stadtkämmerer Konrad entsprechende Meldungen erhalte, müsse er diese auch im Deckungskreis unterbringen. Ein Deckungskreis an sich mache also nichts besser.
Stadträtin Lutz stellte eine Frage zu Seite 124, HHSt. 0600.1690 Verwaltungskostenbeiträge. Diese seien im Haushaltsansatz 2024 deutlich reduziert. Sie fragte, ob sich hier im Abrechnungsverfahren etwas geändert habe.
Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass sich die Verwaltungskostenbeiträge am Vorjahr orientieren. Diese seien nicht vorhersehbar. Deshalb werde hier auf das Vorjahr abgestellt, was den geringeren Betrag erkläre.
Stadtrat Dr. Bischof machte eine Anmerkung zur HHSt. 3320 „Open-Air im Stadtpark“. Die Ansätze für die Leistungen des städtischen Bauhofes und des Fuhrparks erscheinen der Fraktion der Freien Wähler/WÜW zu niedrig. Für das Open Air sei im Ergebnis des Jahres 2022 ein Betrag von ca. 22.000,00 € ausgewiesen. Der Ansatz liege aber nur bei 2.500,00 €. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchte darauf hinweisen, dass voraussichtlich nicht nur ein Defizit von 73.000,00 €, sondern eher ein Defizit von 90.000,00 € entstehen werde. Sie sehen dies kritisch. Allerdings sei dies bereits vor der Sitzung beschlossen worden. Daher werde die Fraktion dies mittragen.
Stadtrat Dr. Bischof stellte eine Frage zu HHSt. 3400.7180 auf Seite 165. Hier gebe es eine allgemeine Position mit Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke. Er fragte, ob die hier enthaltenen Ausgaben beschlossen werden oder ob sie durch den Haushaltsansatz automatisch genehmigt seien. Außerdem stelle sich für ihn die Frage, was hier im Einzelnen dahinterstehe.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass bei Vorliegen eines Haushaltsansatzes die Mittel generell ausgegeben werden können. Die Zuständigkeit für die Ausgabeermächtigung im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung. Bis zu einem Betrag von 60.000,00 € sei der Bürgermeister zuständig. Zwischen 60.000,00 € und 150.000,00 € ist der Bauausschuss bzw. der Hauptausschuss zuständig. Ab 150.000,00 € ist eine Beratung im Stadtrat erforderlich.
Stadtrat Niebling fragte nach, ob in den 76.000,00 € auch Zuschüsse für Dorfgemeinschaften oder Vereine im Stadtgebiet enthalten seien. Dies hätte die CSU-Fraktion mit Stadtrat Ritter von der FDP in den letzten Jahren beantragt. Es sei sogar beschlossen worden, dass dies im Stadtrat oder im Ausschuss freigegeben werden müsse.
Stadtkämmerer Konrad bestätigte dies.
Stadtrat Dr. Bischof regte an, dass es ein sinnvolles Verfahren für alle Haushaltsstellen sei, dies im Hauptausschuss oder im Stadtrat zu behandeln, was hier ausgegeben werden solle. Hier gehe es um Zuweisungen, die nicht spezifiziert seien. Hier würde er gerne im Vorfeld wissen, was ausgegeben werden soll. Stadtrat Dr. Bischof erkundigt sich, ob man dies festlegen könne, was beschlossen werden soll.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass hierzu die Bayerische Gemeindeordnung geändert werden müsste. Für laufende Angelegenheiten sei der Bürgermeister zuständig, für andere Angelegenheiten der Ausschuss. Solange die Bayerische Gemeindeordnung nicht geändert sei, werde nach der gesetzlichen Aufgabenzuweisung verfahren. Bürgermeister Dr. Fendt sagte aber zu, in der nächsten Stadtratssitzung über den Zuschuss zu „Weißenhorn Klassik“ beschließen zu lassen.
Stadtrat Richter ging auf den Unterabschnitt 4604 Einrichtungen der Jugendarbeit, sonstige Sachausgaben ein. Wie von Bürgermeister Dr. Fendt erwähnt, solle der Ansatz im Bereich der Jugendarbeit erhöht werden. Bei den sonstigen Sachausgaben sei ein Ansatz von 4.000,00 € für Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten vorgesehen. Stadtrat Richter hält dies für relativ knapp bemessen. Er möchte daran erinnern, dass man vor Jahren beschlossen habe, ein Jugendparlament einzurichten. Er hoffe, dass dafür Mittel im Haushalt vorgesehen seien, zumindest sollte das Planspiel Kommunalpolitik wieder durchgeführt werden. Dieses sei in der Vergangenheit bereits zwei- oder dreimal durchgeführt worden. Langfristig sollte man sich aber um die Einrichtung des Jugendparlaments kümmern. Er bittet um entsprechende Weiterleitung an die zuständige Stelle, um dies in die Wege zu leiten.
Geschäftsleiterin Müller antwortete, dass die Jugendbeauftragte, Frau Veit, sich um die Jugendbeteiligung kümmere und dafür auch das Budget plane. Sie werde die Angelegenheit gemeinsam mit Frau Veit prüfen. Die Wünsche der Jugendlichen wurden und werden flächendeckend aufgenommen.
Stadträtin Kuderna-Demuth erkundigte sich nach den auffällig hohen Stromkosten bei HHSt. 4644.5440. Sie fragt, worauf diese zurückzuführen seien.
Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass er der Bemerkung von Stadträtin Kuderna-Demuth zustimme. Er werde sich erkundigen, worauf dies zurückzuführen sei.
Stadtrat Richter bezog sich auf die HHSt. 5500.7030. Hier sei festzustellen, dass die Zuschüsse an die Sportvereine für laufende Zwecke deutlich gestiegen seien. Man habe hier erstmals einen Ansatz von 100.000,00 €. Dies sei darauf zurückzuführen, dass es nach intensiven Beratungen gelungen sei, nach mehreren Jahren eine Vereinsförderrichtlinie für die Weißenhorner Sportvereine zu erstellen. Dies sei sehr erfreulich. Er hoffe, dass dies nun in die Umsetzung gehe. Nach dem ersten Jahr werde man sehen, wie sich dies entwickelt habe und in die Umsetzung gebracht werden konnte.
Stadtrat Dr. Bischof merkte an, dass dieser Ansatz sehr hoch erscheine, dem aber entgegenzuhalten sei, dass bisher die Sportplatzpflege von der Stadt bezahlt wurde. Er erkundigte sich bei Stadtkämmerer Konrad, ob dieser Ansatz an anderer Stelle in der Grünpflege reduziert worden sei.
Stadtkämmerer Konrad bejaht dies.
Stadtrat Dr. Bischof nahm Bezug auf den Unterabschnitt 5900. Er finde es sehr lobenswert, dass der Stadtförster vorhabe, die Wanderwege noch mehr zu pflegen und auch den Waldlehrpfad weiter zu sanieren. Stadtrat Dr. Bischof hat noch eine Bitte. Der Weg am Waldrand nördlich der 14 Nothelferkapelle müsse dringend in dieses Waldwegekonzept aufgenommen werden. Dieser sei in einem sehr schlechten Zustand. Es sei einer der schönsten Wege, von dem man einen wunderbaren Blick auf Weißenhorn und das ganze Rothtal bis nach Ulm habe. Stadtrat Dr. Bischof verweist auf den Naherholungsverein. Hier zahle man einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Andere Kommunen würden hier häufig Mittel abrufen. Er regt an, beim Naherholungsverein zu prüfen, ob Gelder für die entsprechende Pflege und den Ausbau der Wanderwege abgerufen werden könnten.
Stadtrat Richter nahm Bezug auf den Unterabschnitt 6100 Orts- und Regionalplanung. Hier seien bei HHSt. 6100.6552 130.000,00 € für ein Klimaschutzkonzept eingestellt. Im letzten Jahr lag der Ansatz bei 40.000,00 €. Er fragte, was die Grundlage für die Erhöhung des Ansatzes sei.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold ergänzte, dass hier die Wärmeplanung enthalten sei.
Stadtrat Richter stellte eine Frage zum Unterabschnitt 6700 Straßenbeleuchtung. Im Bereich der Straßenbeleuchtung habe man den größten Ausgabeposten durch die Stromkosten. Dieser Ansatz liege jetzt bei 375.000,00 €. Stadtrat Richter fragte nach, ob es weitere Überlegungen oder Planungen zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED gebe.
Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass im Industriegebiet 148 Leuchten umgerüstet werden sollen. Derzeit könne man noch einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent erhalten.
Stadtrat Niebling bezog sich auf Seite 212, Unterabschnitt 6300.5100 Unterhalt der Straßen, Wege und Plätze. Die Feuerwehr Wallenhausen habe einen Vorplatz, der nicht asphaltiert sei. Man habe die Asphaltierung des Platzes bereits seit 4 Jahren im Haushalt. Es handele sich um eine Summe von ca. 14.000,00 €. Er fragt an, ob man den Ansatz etwas erhöhen könne, um dies zusammen mit einer anderen Maßnahme auszuschreiben und zu asphaltieren, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dies käme der Feuerwehr Wallenhausen zugute und würde auch die Grüngutsammelstelle im Frühjahr und Herbst verbessern, um hier einen festen Untergrund zu schaffen und die Arbeit zu erleichtern.
Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass er den angesprochenen Punkt prüfen und mit dem städtischen Bauamt Rücksprache halten werde.
Stadträtin Lutz machte eine Anregung zum Unterabschnitt 7500 Bestattungswesen. Dies habe nicht direkt etwas mit dem Haushalt zu tun. Sie möchte daran erinnern, dass man die Friedhöfe überplanen wollte. Sie bezieht sich auf den Vortrag von Stadtkämmerer Konrad, der mitgeteilt habe, dass die Erdbestattungen immer mehr zurückgehen, die Urnenbestattungen aber deutlich zunehmen. In diesem Zusammenhang wurde das Thema Baumgräber auf dem Waldfriedhof angesprochen. Stadträtin Lutz wird immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, die sich wünschen, dass die Stadt Weißenhorn hier vorankommt. Man habe den geeigneten Friedhof dafür. Es sei sehr schade, wenn Bürgerinnen und Bürger auf andere Friedhöfe ausweichen würden, um dort eine Baumbestattung vornehmen zu lassen, obwohl man vor Ort den passenden Friedhof habe.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Planung bei Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold liege. Dies solle im Rahmen der Priorisierung bei der nächsten Klausurtagung besprochen werden.
Stadtrat Richter nahm Bezug auf die HHSt. 7602.6369 Carsharing. Hier sei ein relativ überschaubarer Betrag eingestellt worden. Er regt an, jährlich über die Nutzung des Angebotes zu berichten. So könne man die Entwicklung verfolgen.
Stadtrat Richter fragte zur HHSt. 8180.6555 Digitale Infrastruktur nach dem aktuellen Sachstand zum Thema Smart City. Diese sei mit 50.000,00 € veranschlagt.
Stadtrat Niebling sagte, dass dies eine Anregung von vor zwei Jahren gewesen sei. Seines Erachtens seien derzeit jedoch kaum Kapazitäten für dieses Thema vorhanden. Stadtrat Niebling teilte mit, dass man den Haushaltsansatz dafür sicherlich auf 10.000,00 € oder 5.000,00 € reduzieren könne, damit der Haushaltsansatz hier realistisch sei.
Stadtkämmerer Konrad merkte an, dass sich der Haushaltsansatz für Smart City ursprünglich auf die Wasserzähler bezog. Diese sollten auf automatische Ablesung umgestellt werden.
Stadträtin Lutz stellte eine Frage zu den für die Stadthalle beschafften Bühnenpodesten. Diese seien niedriger als die Hauptbühne. Wenn man die Hauptbühne verlängern wolle, müsse man selbst Unterbauten anbringen. Um dies zu vermeiden, schlägt sie vor, bei der HHSt. 8400.5200 zusätzlich 4.000,00 € einzustellen, um hier entsprechendes Material und einen Moltonvorhang zu beschaffen, der vor Ort gelagert werden könne.
Stadträtin Kempter erkundigte sich nach der HHSt 8401.5000. Hier sei die doppelte Summe wie im letzten Jahr veranschlagt. Sie fragt, was hier geplant sei.
Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass er sich diesbezüglich erkundigen werde.
Stadtrat Richter bezog sich auf die HHSt. 1300.9420. Hier waren im Jahr 2023 20.000,00 € für eine Machbarkeitsstudie für das Feuerwehrgerätehaus Bubenhausen veranschlagt. In diesem Jahr beträgt der Haushaltsansatz 0,00 €. Er fragte, ob diese durchgeführt wurde.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold antwortete, dass derzeit der Feuerwehrbedarfsplan neu aufgestellt wird. Eine Machbarkeitsstudie sei nicht sinnvoll.
Stadtrat Niebling erkundigte sich bzgl. nach dem Haushaltsansatz für das Feuerwehrhaus in Weißenhorn. Hier seien 500.000,00 € eingestellt worden. Er erkundigte sich, ob dies ausreichend sei oder ob man ggf. eine Verpflichtungsermächtigung für das nächste Jahr benötige, wenn im Februar eine Auftragsvergabe erfolgt. Man sollte in der Lage sein, rechtzeitig, idealerweise über den Winter, eine Ausschreibung zu machen.
Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass eine Verpflichtungsermächtigung nicht erforderlich sei. Es handele sich um eine Investitionsmaßnahme, die man seit Jahren im Haushalt habe. Sobald diese Maßnahme angelaufen sei, benötige man keine Verpflichtungsermächtigung mehr. Er müsse aber richtigstellen, dass man einen Haushaltsrest von 1,5 Millionen Euro habe. Dies bedeute, dass der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 bei 2 Millionen Euro liege. Dies sollte ausreichen.
Stadträtin Lutz erkundigte sich nach der Ausstattung aller Schularten mit Tablets. Im Medienkonzept sei vorgesehen, dass jede Schule 1:1 ausgestattet werde. Nun soll sich die Rechtslage durch einen Kabinettsbeschluss ändern. Die Tablets sollen nun von der Staatsregierung gefördert werden. Stadträtin Lutz schlägt vor, das Thema an den weiterführenden Schulen zurückzustellen, bis klar ist, wie dies finanziert wird und welche Zuschüsse beantragt werden können.
Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass ihm bisher nur das Förderprogramm dBIR bekannt sei. Dieses Förderprogramm sei für den Zeitraum 2019 bis 2024 ausgelegt. Über dieses sei bereits eine Vielzahl von Tablet Beschaffungen getätigt worden. Stadtkämmerer Konrad bat Stadträtin Lutz um ein Telefonat zu dem angesprochenen Thema.
Stadträtin Lutz ergänzte, dass über das Förderprogramm dBIR maximal 20.000,00 € pro Schule beantragt werden können. Dies sei auf diesen Maximalbetrag gedeckelt. Sie könne sich nicht vorstellen, dass mit diesem Betrag eine 1:1 Ausstattung erreicht werden könne. Je nach Stand der Ausschreibungen könne man diesen Schritt vielleicht noch abwarten.
Stadtrat Richter erkundigte sich nach der Kleinschwimmhalle. Hier seien auf der Haushaltsstelle 5710.9450 100.000,00 € eingestellt worden. Er erkundigte sich, ob hier zwischenzeitlich ein Gutachten vorliege.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilt mit, dass noch kein Gutachten vorliege. Dieses werde derzeit erstellt. Sobald es vorliege, werde es dem Gremium vorgestellt.
Stadtrat Niebling stellte eine Frage zur Emershofer Straße. Diese sei bis zur Feuerwehrzufahrt im Bauprogramm enthalten. Die Zufahrt bis zur Biogasanlage sei für 2025 vorgesehen.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass ein Gespräch mit dem Straßenbauamt Krumbach bezüglich der Feuerwehrzufahrt stattgefunden habe. Im Zuge der Entscheidung über die Zukunft des Kreisverkehrs müsse man dies eventuell noch einmal überdenken.
Stadtrat Richter stellte eine Frage zur HHSt. 7500.9550. Im letzten Jahr wurden 70.000,00 € für die Neugestaltung des Friedhofes in Attenhofen eingestellt. In diesem Jahr wurde der Betrag auf 10.000,00 € reduziert. Er bittet um einen kurzen Bericht, was hier umgesetzt wurde bzw. noch in Umsetzung ist.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass der Sachbearbeiter, der dieses Projekt betreut, auch für andere Aufgaben zuständig sei. Man befinde sich bereits in Abstimmung mit den Ortsvertretern. Die Planung schreite voran. Sobald das Projekt abgeschlossen sei, werde es dem Ausschuss vorgestellt.
Stadtrat Niebling stellte eine Frage zur HHSt. 7710.9400. Hier solle auf dem Gelände des Wertstoffhofes eine Lagerhalle errichtet werden. Für das Jahr 2024 seien 20.000,00 € eingestellt, jedes weitere Jahr mit 10.000,00 €. Er erkundigt sich, ob das Grundstück der Stadt gehöre und wo diese Lagerhalle errichtet werde.
Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass die Stadt Weißenhorn das Grundstück vom Landkreis Neu-Ulm gekauft habe. Aus seiner Sicht sei es nicht sinnvoll, hier eine Lagerhalle zu errichten, da das Grundstück nicht erschlossen sei. Man werde nun mit dem Bau der neuen Feuerwehr beginnen. Es sei daher absehbar, ab wann der städtische Bauhof die Räumlichkeiten der jetzigen Feuerwehr nutzen werde.
Stadtrat Richter stellte eine Frage zur HHSt. 8180.9870. Hier seien für das Jahr 2024 700.000,00 € für Leerrohre eingestellt. Wie bereits von Bürgermeister Dr. Fendt angesprochen, befinde man sich derzeit im Markterkundungsverfahren. Stadtrat Richter möchte daher die Frage stellen, ob es in der jetzigen Situation sinnvoll sei, weiter in Leerrohre zu investieren, obwohl man nicht wisse, ob diese letztendlich genutzt würden. Er schlägt vor, das Markterkundungsverfahren abzuwarten.
Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass der Haushaltsansatz beibehalten werden könne. Sollten sich keine Bewerber melden, werde das Geld nicht ausgegeben.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold ergänzte, dass derzeit Abrechnungen mit der Fernwärme Weißenhorn GmbH erfolgen. Diese würden auch in die genannte Haushaltsstelle und deren Ansatz einfließen.
Stadtrat Niebling sagte, man habe bereits mit verschiedenen Telekommunikationsunternehmen gesprochen. Diese hätten bisher immer signalisiert, die Leitungen anbieten oder kaufen zu wollen. Schlimmer sehe er es, wenn man neue Straßen baue oder Kanäle saniere und nach zwei Jahren die intakten Straßen wieder aufreißen müsse, um Leerrohre zu verlegen. Hier sollte man lieber vorher in die Leerrohre investieren.
Stadtrat Richter stellte eine Frage zur HHSt. 8800.9420. Dies sei eine Maßnahme, die den Stadtrat schon seit mehreren Jahren begleite. In diesem Jahr seien dafür 20.000,00 € eingestellt. Über die Zukunft des Gebäudes in der Weberstraße müsse zeitnah entschieden werden. Es stünde bereits seit Jahren leer, was die Situation nicht verbessere. Hier müsse man vorankommen.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellt wird. Sobald diese vorliege, werde sie dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss billigt die Übertragung von neuen Haushaltsausgaberesten in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von vorläufig 258.067,00 €.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Vorberatung des Finanz- und Investitionsplanes für die Jahre 2023 mit 2027 der Stadt Weißenhorn |
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| HA 16/2024 |
Sachverhalt:
Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Finanz- und Investitionsplan der Stadt Weißenhorn für die Jahre 2023 mit 2027 entsprechend dem Ergebnis der Vorberatung zu beschließen.
Der Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2023 mit 2027 sieht Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:
| 2023: | 68.949.000,-- € |
| 2024: | 75.556.000,-- € |
| 2025: | 74.706.000,-- € |
| 2026: | 73.412.000,-- € |
| 2027: | 69.970.000,-- € |
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Vorberatung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn |
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| HA 17/2024 |
Sachverhalt:
Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Haushaltssatzung der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2024 samt Anlagen entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Vorberatung des Finanz- und Investitionsplanes für die Jahre 2023 mit 2027 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn |
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| HA 18/2024 |
Sachverhalt:
Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Finanz- und Investitionsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für die Jahre 2023 mit 2027 entsprechend dem Ergebnis der Vorberatung zu beschließen.
Der Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2023 mit 2027 sieht Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:
| 2023: | 263.600,-- € |
| 2024: | 92.900,-- € |
| 2025: | 118.050,-- € |
| 2026: | 116.350,-- € |
| 2027: | 117.950,-- € |
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 6.1. | Anfrage Stadtrat Ritter - Linde in Bubenhausen |
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Stadtrat Ritter nahm nochmals Bezug auf die in der vergangenen Woche gefällte Linde in Bubenhausen. Die Linde in Bubenhausen habe den Status eines Wahrzeichens in Bubenhausen gehabt. Die Vereinsvorstände haben bei Stadtrat Ritter angefragt, ob auf dem Spitz vor der Feuerwehr in Bubenhausen, der sich im Eigentum der Stadt befinde, eine Ersatzbepflanzung mit einer neuen Linde und Sitzgelegenheiten nach dem Vorbild des Dorfplatzes in Wallenhausen möglich sei.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass dies geprüft werde. Im Haushalt seien Mittel für Dorfprojekte eingestellt.