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| 1. | Bekanntgaben |
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| 2. | Genehmigung des ungedeckten Zuschussbedarfs 2026 der Musikschule Weißenhorn e.V. |
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| HA 46/2025 |
Sachverhalt:
Die Musikschule Weißenhorn e. V. hat der Stadt den von ihrem Vorstand beschlossenen Haushaltsplan zur Kenntnis und Stellungnahme vorgelegt. Dieser wird wirksam, wenn die Stadt Weißenhorn und der Markt Pfaffenhofen ihn formell genehmigen. Hintergrund ist die bestehende Finanzierungs- und Zuschussvereinbarung. Demnach gleichen die Beteiligten einen entstehenden Fehlbetrag durch Abschlagszahlungen in den Monaten März, Mai, Juli und September aus. Die Finanzierung richtet sich nach dem Querschnitt der im Jahr geleisteten Jahreswochenstunden.
Der neue Haushaltsplan für das Jahr 2026 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 972.017,37 € ab. Aus dem Vorjahr ist ein Restbetrag in Höhe von 7.722,39 € in das neue Haushaltsjahr zu übertragen. Dieser Betrag wird als Deckungsreserve (Betriebsmittelreserve) in das neue Haushaltsjahr übernommen, da bei diesem Geschäftsvolumen ein finanzieller Spielraum vorhanden sein muss. Aus dem Vorjahr kann sogar ein zu viel gezahlter Zuschuss in Höhe von 45.000,00 € mit der Stadt und dem Markt verrechnet werden. Für Weißenhorn beträgt der Anteil 33.983,07 €.
Die Personalkosten, die bis auf 51.290,00 € Sachkosten den Haushalt ausmachen, betragen in diesem Jahr 920.727,37 €, im Vorjahr waren es 873.018,28 € im Ansatz und 852.762,48 € im Ergebnis. Unterschiedliche Veränderungen führen zu dieser Steigerung:
| • | Ab dem 1. Mai 2026 wird eine Gehaltserhöhung von 2,8 % erfolgen. |
| • | Die Anzahl der Jahreswochenstunden ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, sodass höhere Personalkosten anfallen. |
| • | Im Jahr 2026 werden Mitarbeitende höhergruppiert. |
| • | Geplante weitere Kooperationen werden weiteren Personalbedarf auslösen. |
Die Kosten für das „Haus der Musik“ sind nicht gesondert ausgewiesen, da die Schulräume vereinbarungsgemäß von der Stadt und in Pfaffenhofen vom Markt zur Verfügung gestellt werden. In Weißenhorn werden die Kosten im städtischen Haushalt verbucht, sie belaufen sich jährlich auf ca. 45.000,00 € für Miete, Strom, Heizung, Wasser, Kanal und Müll, Steuern und Abgaben, Versicherungen und Gebäudeunterhalt zusätzlich zur Umlage.
Den beiden Kommunen verbleibt ein Gesamtzuschussbedarf von 400.017,37 €, wovon Weißenhorn mit 209,53 Jahreswochenstunden 304.541,64 € (76,07 %) trägt. Auf den Markt Pfaffenhofen entfallen mit 65,91 Jahreswochenstunden 95.475,73 € (23,93 %).
Neben den Zuwendungen von Weißenhorn und Pfaffenhofen sowie des Staates mit 115.000,00 € und des Landkreises mit 10.000,00 € sind die Unterrichtsgebühren mit 400.000,00 € die Haupteinnahmequelle.
Bisher wurden die Schulgebühren alle zwei Jahre angepasst. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte im September 2025.Die Vorstandschaft der Musikschule hat nun beschlossen, die Gebühren künftig jährlich in Höhe der Gehaltssteigerungen anzuheben.
Neben der Bewilligung des Zuschusses bittet der Musikschulleiter im Auftrag des Kassenverwalters die 1. Zuschussrate bereits im Februar statt im März auszuzahlen. Aus Sicht der Verwaltung kann die 1. Abschlagszahlung bereits im Februar gewährt werden.
Grundsätzlich ist Herr Erster Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt als 1. Vorstand der Musikschule nach Art. 49 Abs. 1 der Gemeindeordnung persönlich beteiligt und darf an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Zweite Bürgermeisterin Kerstin Lutz wird Bürgermeister Dr. Fendt daher bei diesem Tagesordnungspunkt vertreten.
Diskussion:
Da Bürgermeister Dr. Fendt als 1. Vorstand der Musikschule Weißenhorn persönlich beteiligt war, übergab er den Vorsitz des Tagesordnungspunktes an die Zweite Bürgermeisterin Lutz. Er nahm somit nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an. Anschließend ließ die zweite Bürgermeisterin über beide Beschlüsse gleichzeitig abstimmen.
Nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt übernahm der Erste Bürgermeister Dr. Fendt wieder den Vorsitz der Sitzung.
Beschluss 1:
„1. Bewilligung des Zuschusses
Der Hauptausschuss beschließt und bewilligt für das Jahr 2026 als Zuschuss für die Musikschule Weißenhorn e.V. den ungedeckten Bedarf in Höhe von insgesamt 400.017,37 € und den Anteil für Weißenhorn in Höhe von 304.541,64 €.
Abstimmungsergebnis 1: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss 2:
2. Vorzeitige Auszahlung der 1. Rate
Der Hauptausschuss beschließt die erste Zuschussrate in Höhe von 80.000,00 € nach der Beschlussfassung im Hauptausschuss bereits im Februar 2026 auszuzahlen.“
Abstimmungsergebnis 2: 14 :0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Erster Bürgermeister Dr. Fendt nahm auf Grund persönlicher Beteiligung an keiner der beiden Abstimmungen teil.
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3.1. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Wallenhausen - Überschwemmung Kreuzung Habsburgerstr. / Roggenstr. / nicht funktionsfähiger Straßensinkkasten |
Stadtrat Dr. Bischof möchte die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aus Wallenhausen mitteilen. In der Habsburgerstraße gibt es einen Gully, der bei Starkregen nicht abläuft. Dadurch wird die Habsburgerstraße überflutet, es entsteht Aquaplaning und es kommt regelmäßig zu Gefahrensituationen, da dies von den Autofahrern oft zu spät gesehen wird. Teilweise musste sogar schon die Polizei den Verkehr warnen. Anscheinend wurde das Problem bereits untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung war demnach, dass der Gully nicht an die Kanalisation angeschlossen ist und die Wassermassen somit im Boden versickern müssen. Stadtrat Dr. Bischof fragte nach, ob etwas zur Lösung des Problems vorgesehen ist und wenn ja, wie schnell dies umgesetzt werden kann.
Erster Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass er diese Problematik an die Abteilung des Tiefbaus weitergeben werde.