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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 12/2026
Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
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Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen

Führerscheinstelle kann weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden

Die Führerscheinstelle im Landratsamt Neu-Ulm kann bis auf Weiteres nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung besucht werden. Aufgrund zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle sind Spontanbesuche leider aktuell nicht möglich. Die Bearbeitungsdauer von Führerscheinanträgen liegt deshalb sowie aufgrund der sehr hohen Anzahl an derzeit zu bearbeitenden Umtauschanträgen bei ca. drei bis vier Monaten. Aus diesem Grund sind alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen.

Zur Abgabe von Führerscheinanträgen ist es nicht notwendig, einen Termin zu buchen und persönlich zu erscheinen. Die Unterlagen können per Post geschickt werden an Landratsamt Neu-Ulm, Führerscheinstelle, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, oder in den Briefkasten am Landratsamt eingeworfen werden.

Online-Terminreservierung unter www.landkreis-nu.de/fuehrerscheinstelle-termine

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen und danken für ihr Verständnis.