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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung HA 06.03.2023

1. Bekanntgaben

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2.

Vorberatung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 der Stadt Weißenhorn

Sachverhalt:

Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt sprach dem Stadtkämmerer Konrad und dem Fachbereich 3 seinen Dank für die Erstellung des Haushalts aus.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Planungen für die Großprojekte dieses Jahr abgeschlossen werden bzw. mit der Umsetzung begonnen wird. Beispiele hierfür sind die Feuerwehr oder das Museum. Beim Rössle Areal ist man mit den Ausschreibungsunterlagen fertig. Diese werden demnächst vorgestellt. Ebenso soll das Diepold-Schwarz Areal vorangetrieben werden. Hier ist das Gremium des Bauausschusses eingebunden. Dieses Jahr werden sehr viele große und für die Zukunft der Stadt Weißenhorn wichtige Projekte angegangen und umgesetzt. Es handelt sich um Projekte, welche über diese Legislaturperiode hinausreichen werden. Umso wichtiger ist es, dass hier keine Fehler gemacht werden und die Planungen gelungen sind. Der Haushalt lässt diese Umsetzungen zu, Schulden sind zumindest in diesem Jahr keine nötig. Personell wird es schwierig werden, dies alles umzusetzen. In vielen Punkten ist die Stadt Weißenhorn auf Nummer eins im Landkreis, vor allem bei der Steuerkraft, betrachtet man jedoch den Landesdurchschnitt, so ist die Stadt Weißenhorn immer noch unterdurchschnittlich. Deshalb muss weiterhin, wie bereits in den letzten Jahrzehnten, genau überlegt und gerechnet werden. Wenn man sich für etwas entschieden hat, soll dies hochklassig umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass dies weiterhin umgesetzt wird.

Bürgermeister Dr. Fendt übergab Stadtkämmerer Konrad das Wort. Dieser stellte seinen Bericht zur Vorberatung des diesjährigen Haushaltes vor.:

Nach der Erstellung des Etatentwurfs haben sich zahlreichen Nachträge und Änderungen ergeben, welche dem Gremium als Tischvorlage vorgelegt wurden. Das dem Gremium vorliegende Zahlenwerk ist insofern in Teilen überholt.

Unter Berücksichtigung der Änderungen schließt sich der Haushaltsentwurf nunmehr im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 51.974.000,00 Euro und im Vermögenshaushalt mit 17.060.000,00 Euro. Inklusive der Haushaltsausgabenreste aus dem Vorjahr 2022 steht somit eine Investitionssumme von rd. 25 Mio. Euro zur Verfügung.

Anstelle einer Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt mit 604.000,00 Euro ergibt sich nunmehr eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt mit 2.021.000,00 Euro. Unter Berücksichtigung der Tilgung ergibt sich nun eine „freie Finanzspanne“ in Höhe von 1.729.000,00 Euro. Die geplante Rücklagenentnahme verringert sich auf 8.102.500,00 Euro. Zur Finanzierung des geplanten Bauabschnittes VII des Fernwärmenetzes wurde eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 in Höhe von 2.190.000,00 Euro in den Haushalt aufgenommen. Für das Jahr 2023 ist lediglich für den Eigenbetrieb des städtischen Wasserwerks eine Kreditaufnahme in Höhe von 507.500,00 Euro vorgesehen.

Die planmäßigen ordentlichen Tilgungsleistungen im Jahr 2023 betragen 292.300,00 Euro. Der Schuldenstand der Stadt Weißenhorn verringert sich somit zum Ende des Jahres 2023 auf 292.208,00 Euro.

Zum Rechnungsabschluss 2022 ist voraussichtlich eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.500.000,00 Euro erforderlich. Der Rücklagenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 liegt somit bei rd. 13,5 Mio. Euro.

Mit der geplanten Entnahme im Jahr 2023 verringert sich der Rücklagenstand auf rd. 5,421 Mio. Euro. Die Steuer- und Umlagekraft des Jahres 2023 verringert sich auf 22.702.791,00 Euro, basierend auf den Steuerkraftzahlen des Jahres 2021.

Der Kreisumlagensatz 2023 wurde um 2 Basispunkte auf nunmehr 49 % Punkte erhöht. Dies heißt für die Stadt Weißenhorn, dass auf Basis der Umlagekraft 2023 11.124.000,00 Euro Kreisumlage zu entrichten sind.

Die geplanten Einnahmen aus der Gewerbesteuer wurden an die aktuelle Entwicklung der Sollstellungen angepasst, sodass sich der Etatentwurf nun einnahmeseitig deutlich besser darstellt.

Trotz der zu erwartenden tariflichen Anpassungen in Folge des Inflationsausgleichs erscheinen die gemeldeten Ansätze bei den Personalaufwendungen deutlich überhöht zu sein. Verglichen mit dem Rechnungsergebnis des Jahres 2021 mit 11.749.870,00 Euro ergäbe sich bei den für das Jahr 2023 gemeldeten Ansätzen von 14.631.900,00 Euro für die Jahre 2022 und 2023 zusammengenommen eine prozentuale Steigerung in Höhe von 24,53 %.

Von den siebzehn kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm erhalten im Jahr 2023 fünfzehn Gemeinden eine Schlüsselzuweisung.

Die Städte Weißenhorn und Vöhringen gehen im Jahr 2023 bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungsmasse leer aus, während die restlichen fünfzehn kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm im Jahr 2023 insgesamt Schlüsselzuweisungen in Höhe von 30.347.088,00 Euro erhalten. Der Landkreis Neu-Ulm selbst, erhält im Jahr 2023 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 32.207.128 Euro aus dem bayerischen Finanzausgleichstopf.

Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen haben sich seit dem Jahr 2020 mit dem Beginn der Corona-Pandemie deutlich verändert. Der Ukraine Konflikt und die damit einhergehenden explodierenden Energiepreise sowie die hohe Inflation und steigende Zinsen haben enorme Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen bekommen wir bereits im laufenden Haushaltsjahr 2023 über die Energiepreise, steigende konsumtive Ausgaben und höhere Personalkosten, zu spüren. Dies wirkt sich vor allem belastend auf die Verwaltungshaushalte in den kommenden Jahren aus.

Betroffen von der hohen Teuerungsrate sind daneben aber auch sämtliche Investitionsvorhaben - vor allem aber die anstehenden Baumaßnahmen. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich ab, dass sich die finanzpolitischen Rahmenbedingungen zusehends eintrüben. Trotz des Dauerkrisenmodus erweisen sich die städtischen Steuereinnahmen bezogen auf den aktuellen Haushalt 2023 auf Basis der aktuell vorliegenden Zahlen als bemerkenswert robust. Die Zeit der Negativzinsen ist vorbei. Damit aber auch die Zeit des „billigen“ Geldes. Für Kommunaldarlehen sind am Kapitalmarkt aktuell Zinssätze oberhalb von 3 % fällig.

Wie in all den Jahren zuvor, türmt sich im Entwurf des Investitionshaushaltes ein „Berg“ von investiven Vorhaben auf, welche bei nüchterner Betrachtung nicht im geplanten Umfang zum Tragen kommen werden.

Die Steuerkraft der Stadt ist im bayernweiten Vergleich im Vergleichszeitraum der Jahre 2015 bis 2023 insgesamt unterdurchschnittlich. Auch wenn es anderslautende Stimmen gibt, sprechen die Zahlen auf Seite 29 des Etatentwurfs eine andere Sprache.

Zur Haushaltsabwicklung von Maßnahmen aus dem Jahr 2022 sollen neue Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.402.090,62 Euro gebildet werden. Von den alten nicht in 2022 verbrauchten Haushaltsausgaberesten aus den Vorjahren werden 3.584.148,56 Euro auf das neue Jahr 2023 übertragen und 4.587,94 Euro in Abgang gesetzt.

Inklusive der Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren stehen insgesamt 7.986.239,18 Euro an Ausgaberesten zur Abwicklung von investiven Maßnahmen aus den Vorjahren zur Verfügung. Detaillierte Angaben dazu sind der Anlage „Übersicht Haushaltsausgabereste 2022“ auf Seite 92 des Etatentwurfs zu entnehmen.

Von den geplanten Investitionsausgaben entfallen unter Berücksichtigung der Nachträge/Änderungen

2.413.000 Euro auf Grunderwerbsmaßnahmen (Grupp. 932)

1.086.500 Euro auf den Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen (Grupp. 930)

1.984.200 Euro auf den Erwerb von beweglichem Vermögen (Grupp. 935)

10.363.000 Euro auf Baumaßnahmen (Grupp. 94-96)

921.000 Euro auf Investitionszuschüsse a. Dritte (Kirchen, Vereine, Inv. Umlagen, etc.) (Grupp. 98)

0 Euro auf die Zuführung an den Verwaltungshaushalt (Grupp. 900)

0 Euro auf die Zuführung an Sonderrücklagen (Grupp. 914)

und 292.300 Euro auf die Tilgung von Krediten. (Grupp. 97)

Die geplanten Bauunterhaltsmaßnahmen summieren sich im Jahr 2023 auf 4.338.700,00 Euro.

Die aktuellste tabellarische Übersicht der seit Erstellung des Haushaltsplanentwurfs aufgelaufenen Nachträge liegt Ihnen nun als Tischvorlage vor.

In der Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 sind aktuell keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Allerdings sind in den Jahren 2024 und 2025 weitere Rücklagenentnahmen in Höhe von 4,744 Mio. geplant.

Im Folgenden wurden durch Stadtkämmerer Konrad und Bürgermeister Dr. Fendt Fragen zu den einzelnen Positionen beantwortet.

Stadtrat Niebling bedankte sich für die Vorlage des Haushaltes. Es ist sehr erfreulich, dass die Einnahmen durch die Gewerbesteuer von 15 Mio. Euro auf 18 Mio. Euro angestiegen sind und durch eine Kostensenkung bei div. anderen Maßnahmen der diesjährigen Investitionen weniger Rücklagen entnommen werden müssen. Die Stadt Weißenhorn und die Stadt Vöhringen sind die einzigen Kommunen im Landkreis, welche keine Schlüsselzuweisungen vom Landkreis Neu-Ulm erhalten. Grund hierfür ist die relativ gute Finanzlage im Gegensatz zu anderen Kommunen. Dies sei den Steuereinnahmen zu verdanken.

Stadtrat Niebling, stellvertretend für die Fraktion der CSU mit Stadtrat Ritter würden gerne zwei Projekte einbringen.

1. Das Projekt für Bürgerengagement, für welches letztes Jahr 150.000 Euro im Haushalt eingestellt waren, wurde nicht voll ausgeschöpft. Hier könne man den Rest, welcher noch übrig ist, auf volle 150.000 Euro aufstocken. Vereinsgemeinschaften, welche gemeinsame Projekte verwirklichen möchten, könnten hier Unterstützung durch Zuschüsse für Materialkosten oder für Anschaffungen von Geräten erhalten. Die Bürger können sich hier ehrenamtlich engagieren und das Gemeinschaftsgefühl wird gestärkt.

2. Die Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter wollten bereits letztes Jahr den Antrag stellen, dass im gesamten Stadtgebiet und in den Stadtteilen Defibrillatoren installiert werden. In Attenhofen wurde letztes Jahr ein solches Gerät auf Antrag der Feuerwehr installiert. Dies wäre auch für alle anderen Stadtteile sehr wichtig. Elektrische, automatische Defibrillatoren sollten heutzutage fester Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Aufhängen eines solchen Gerätes zwar nicht, in der Praxis setzten dies jedoch schon einige Nachbarkommunen um. Wird einem Menschen mit Herzkammerflimmern mit einem Defibrillator geholfen, verbessert sich die Überlebenschance um fast das doppelte. Dieser sollte im Umkreis von einem Kilometer erreichbar sein. Die Fraktion der CSU, FDP und Stadtrat Ritter stellen den Antrag, dass die Stadt Weißenhorn ein Gesundheitskonzept mit Kostenschätzung erarbeitet, bei dem jeder Stadtteil und stark frequentierte Plätze im Stadtgebiet mit einem automatisierten externen Defibrillator ausgestattet werden soll. Zudem soll geprüft werden, ob die bereits vorhandenen Defibrillatoren in der App der BRK eingetragen sind und ob gegebenen Falles die Standorte der Defibrillatoren besser gekennzeichnet werden können. Darüber hinaus ist eine geeignete Veröffentlichung der Standorte der Geräte zur Information an die Bürger ermittelt werden. Es ist zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang Schulungen vor Ort durch die Feuerwehren oder Personen, welche diese Geräte anbieten, stattfinden können. Die erforderlichen Mittel für ein Gesundheitskonzept und für die notwenige Ausstattung sollen bereitgestellt werden. Da die geschätzten Anschaffungskosten für ein solches Gerät bei ca. 2.500 Euro liegen und man Folgekosten berücksichtigen müsse, sollte die Aufnahme von 50.000 Euro ausreichend sein.

HHSt. 5400.9350 Fördg. v. Einr. u. Maßn. and. Träger d. Gesundheitspflege Erwerb v. bewegl. Sachen d. Anlagevermögens

Bürgermeister Dr. Fendt schlug vor, die 50.000 Euro zur Umsetzung des zweiten Antrags der Fraktion der CSU, FDP und Stadtrat Ritter in der von Stadtkämmerer Konrad genannten Haushaltsstelle 5400.9350 aufzunehmen.

Beschluss:

Antrag von der Fraktion CSU, FDP und Stadtrat Ritter

„Es wird beantragt im Haushaltsplan für 2023 bei der Haushaltsstelle 5400.9350 50.000 Euro einzustellen.“

Abstimmungsergebnis: 14:0 (Zustimmung)

HHSt. 3400.7180 Heimat- und sonstige Kulturpflege Zuweisungen u. Zuschüsse f.lfd. Zwecke (Förderbeitr.d.Stadt f.div. Zwecke)

Bürgermeister Dr. Fendt schlug vor, den Haushaltsansatz von 140.000 Euro auf 150.000 Euro aufzustocken und somit dem ersten Antrag der Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter zu entsprechen.

Beschluss:

Antrag von der Fraktion CSU und Stadtrat Ritter

„Es wird beantragt im Haushaltsplan für 2023 bei der Haushaltsstelle 3400.7180 insgesamt 150.000 Euro einzustellen.“

Abstimmungsergebnis: 14:0 (Zustimmung)

Stadträtin Probst fragte an, ob es möglich wäre, Plakate oder QR Codes mit Erklär Videos an den Defibrillatoren anzubringen? Bürgermeister Dr. Fendt bestätigte, dass dies mitberücksichtigt wurde und Schulungen angeboten werden sollen.

Bürgermeister Dr. Fendt verwies nochmal auf die Nachträge/Veränderungen der Planansätze 2023, welche als Tischvorlage dem Gremium vorgelegt wurde. Unter der HHSt. 8800.9420 Sanierung Wohnhaus Weberstraße 19 geht es um das Gebäude neben dem Kindergarten in Bubenhausen. Es gab hierzu bereits interne Planungsbesprechungen. Der Sportraum, welcher im Untergeschoss des Kindergartens ist, wird derzeit durch eine Krippengruppe genutzt. Das Gebäude neben an, welches mit Asbest belastet ist, könnte abgebrochen werden. Im Erdgeschoss könnte eine Kindertageseinrichtung geschaffen werden und darüber vier Wohnungen. Für beides gibt es Fördergelder. Von Vorteil wäre die Nähe zum bereits bestehenden Kindergarten. Da das Grundstück der Weberstraße 19 mit ca. 600qm² nicht besonders groß ist, könnte der angrenzende Spielplatz und der Garten des Kindergartens mitgenutzt werden. Auch personell könnte sich schnell ausgeholfen werden, wenn Personalnot herrscht. Hier könnte ein kleines Zentrum zur Kinderbetreuung entstehen. Deshalb wurden die 500.000 Euro für die Sanierung des Gebäudes entfernt und 35.000 Euro zum Beginn mit Planungen etc. eingestellt.

HHSt. 8800.9420 Allgemeines Städtisches Grundvermögen Instandsetzung/Sanierung/Einbau Heizung Mietwohngebäude Weberstraße 19

Bürgermeister Dr. Fendt schlug vor, unter der genannten HHSt. für das Haushaltsjahr 35.000 Euro zu veranschlagen, um mit den Planungen für den Abriss und Neubau einer Einrichtung, wie im vorherigen Absatz genannt, zu starten. Der Stadtkämmerer wird gebeten, die Mittel in der genannten HHSt. aufzunehmen.

Beschluss:

„Es wird beantragt im Haushaltsplan für 2023 bei der Haushaltsstelle 8800.9420 35.000 Euro einzustellen.“

Abstimmungsergebnis: 14:0 (Zustimmung)

Stadtkämmerer Konrad begann mit dem Vortragen der einzelnen Unterabschnitte des Haushaltes. Die Stadträte sollten sich bei Zwischenfragen melden.

Unterabschnitt 0200

Stadtrat Richter stellte eine Frage zur HHSt. 0200.6554 auf Seite 111.

Dies betrifft die Organisationsprüfung in der Verwaltung. Der Ansatz wurde auf 3.500 Euro erhöht und bittet um kurze Erläuterung er Erhöhung.

Geschäftsleiterin Müller teilte mit, dass der kleine Teilbereich Gebäudemanagement im Bauamt wegen den neuen Wohnungen im Eschach überprüft wird. Hier soll festgestellt werden, ob der Stellenzuschnitt und die Bemessung noch passend ist.

Unterabschnitt 0600

Stadtrat Richter machte eine Anmerkung zu HHSt. 5000 auf Seite 118, diese zieht sich jedoch durch den gesamten Haushalt.

Im Gebäudeunterhalt sind 107.000 Euro für das Rathaus vorgesehen. Das Gesamtvolumen im Haushalt summiert sich auf 4,3 Mio. Euro für den Gebäudeunterhalt im Verwaltungshaushalt. Er zweifelt daran, ob diese Summen auch in der Praxis umgesetzt werden. Vergleicht man beispielsweise die Vorjahre, summiert sich der Gesamtbetrag auf ca. 2 Mio. Euro die eingesetzt werden konnten. Stadtrat Richter hatte diese Thematik bereits im letzten Jahr angesprochen, ob nicht überprüft werden könnte, diese Ausgaben im Rahmen eines Deckungskreises zusammenzuziehen, damit hier realistische Ansätze zustande kommen können.

Stadtkämmerer Konrad erklärte, dass die Problematik in der Einzelveranschlagung liege. Diese muss durchgeführt werden. Man könnte zwar die Ansätze verringern und alles als einen Deckungskreis führen, dies wäre jedoch nicht sinnvoll, da mehrere kostenrechnende Stellen betroffen wären. Er wird jedoch die Möglichkeiten zu Umsetzung prüfen. Stadtrat Richter merkte an, dass man überlegen könnte auch nur einen Teil zusammen zu fassen.

Unterabschnitt 0610

Stadträtin Lutz stellte eine Frage zur HHSt. 0610.6369 auf Seite 120.

Sie fragte nach, ob bei der Informations- und Kommunikationstechnik Vergütung f. Dienstleistungen a. Dritte etwas geplant sei. Letztes Jahr waren hier noch 23.000 Euro veranschlagt, nun ist der Ansatz bei 51.600 Euro.

Stadtkämmerer Konrad gab zur Auskunft, dass die Telefonanlage der Stadtverwaltung neu ausgeschrieben wird. Hierfür sind 10.000 Euro vorgesehen. Ebenso ist eine externe Ausschreibung für neue Server enthalten.

Unterabschnitt 1300

Stadtrat Richter machte eine Anmerkung zu HHSt. 1300.5620 auf Seite 129 Feuerlöschwesen, Freiw. Feuerwehren Ausbildungskosten für die Feuerwehrleute. Letztes Jahr waren hier 19.000 Euro veranschlagt, dieses Jahr beträgt der Ansatz 15.000 Euro. Stadtrat Richter möchte an seinen Antrag vom 05.07.2022 erinnern. Dieser beinhaltete, dass die Entschädigung der Feuerwehrmitglieder bei Lehrgangsteilnahmen erhöht wird. Der aktuelle Satz, welcher ausbezahlt wird, ist 33 Jahre alt. Die Entschädigung für eine halbtägige Schulung beträgt 5 Euro, für eine ganztägige Schulung 10 Euro. Nach solch lange Zeit sollten diese angepasst werden. Der Antrag soll zeitnah im Gremium des Stadtrates zur Abstimmung gebracht werden.

Unterabschnitt 2110

Stadtrat Richter machte eine einleitende Bemerkung zu den Schulen. Dies betrifft auch die Grundschule Nord und die städtische Realschule. Hier habt die Stadtverwaltung zunehmen Mittel im Haushalt für IT-Ausstattung. Die digitale Ausstattung wie Notebooks, IPad oder digitale Tafeln werden sukzessiv eingeführt. Über diese Thematik wurde bereits im Rahmen einer Hauptausschusssitzung beraten. Neben einer gemeinsamen Beschaffung wäre auch eine gemeinsame Betreuung sinnvoll. Die IT-Ausstattung sei gut und recht, nütze jedoch niemandem, wenn diese nicht ordentlich gewartet werden oder wenn bei Problemen keine Hilfe zur Verfügung steht.

Bürgermeister Dr. Fendt merkte an, dass im Landkreis Günzburg genau für diesen Zweck ein Zweckverband gegründet wurde. Hier kümmert sich einer um alle Schulen. Solch ein Zweckverband ist leider im Landkreis Neu-Ulm nicht vorhanden. Der Gemeindetag hat bereits angefragt, ob die Stadtverwaltung an solch einem Verband Interesse hätte. Es wurde bereits beim Zweckverband Interesse gemeldet, Mitglied in diesem zu werden. Leider erhielt die Stadtverwaltung hierfür noch keine Rückmeldung. Geschäftsleitung Müller ergänzte, dass im Zweckverband Verwaltungspersonal gesucht wurde. Voraussetzung für die weitere Aufnahme von Mitgliedern war, dass diese Stelle wiederbesetzt sein müsse.

Unterabschnitt 2110

Stadträtin Lutz stellte eine Frage zur HHSt. 2110.5000. Hier ist eine Fahrradabstellanlage, Umzäunung etc. genannt, soll hier etwas erneuert werden?

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass es für Fahrradabstellanlagen oder Schließanlagen Fördergelder gibt. Hier wird gerade geprüft, ob Gelder abgegriffen werden könnten. Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass der größte Posten die Umrüstung auf LED sei.

Stadträte Lutz schlug vor, dass die geplanten Ausgaben, welche hier aufgeführt sind, dem Gremium vorgestellt werden sollen. Bürgermeister Dr. Fendt schlug dies für eine Bauausschusssitzung vor.

Stadtrat Niebling fragte nach, ob alle Schulen mit WLAN und LAN ausgestattet sind.

Bürgermeister Dr. Fendt bestätigte, dass alle Schulen mit Glasfaser angeschlossen sein müssten.

Unterabschnitt 2130

Stadtkämmerer Konrad erklärte, dass die Umlage dieses Jahr so hoch sei, da beim Schulverband größere Unterhaltsmaßnahmen geplant sind.

Bürgermeister Dr. Fendt fügte hinzu, dass demnächst geprüft wird, ob eine Generalsanierung der Mittelschule notwendig ist. Der Schulverband wird dieses Jahr alle Unterhaltsmaßnahmen umsetzen, sollte sich jedoch nach der Überprüfung herausstellen, dass eine Generalsanierung notwendig sein wird, so würden die Unterhaltsmaßnahmen entfallen, da eine Sanierung der Mittelschule mit hohen Kosten verbunden ist.

Unterabschnitt 2200

Stadtrat Richter machte eine abschließende Bemerkung bzgl. der Schulen. Er fragte nach, ob alle Anforderungen und Wünsche der Schulleitungen mit eingeflossen und aufgenommen wurden.

Stadtkämmerer Konrad bejahte dies.

Bürgermeister Dr. Fendt fügte hinzu, dass die Grundschule Nord noch ein paar Wünsche gehabt hätte, diese sind jedoch leider nicht schnell umsetzbar.

Unterabschnitt 3311

Stadtrat Niebling stellte eine Frage zu HHSt. 3311.5000. Er fragte nach, warum der Gebäudeunterhalt von 15.000 Euro auf 30.000 Euro gestiegen ist.

Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass die Bühnenscheinwerfer im Zuschauerraum ersetzt bzw. ausgetauscht werden müssen.

Stadtrat Niebling merkte außerdem an, dass hinter dem historischen Stadttheater Lüftungsklappen sind, welche Tag und Nacht betrieben werden. Wenn man diese zeitlich begrenzt laufen lassen würde, könnte man sicherlich einiges an Stromkosten einsparen.

Dies soll zur Überprüfung an den zuständigen Sachbearbeiter in der Stadtverwaltung weitergegeben werden.

Unterabschnitt 3330

Stadträtin Kuderna-Demuth informierte sich bzgl. des Gebäudeunterhaltes. Die Fenster im Erdgeschoss, besonders in Richtung Osten und Süden sind in sehr schlechtem Zustand. Diese sind undicht.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass ein Teilaustausch der Fenster eingeplant ist. Stadtkämmerer Konrad bestätigte, dass hierfür 70.000 Euro eingestellt sind.

Unterabschnitt 6100

Stadtrat Richter machte eine Anmerkung zu HHSt. 6552 auf Seite 192. Die HHSt. Beratungs- und Planungsleistungen f. Klimaschutzkonzept ist neu. Es wurde noch kein Klimaschutzkonzept beschlossen. Bevor ein solches erarbeitet wird, sollten zuerst die Konzepte, welche über die letzten Jahre stellt wurden, gesichtet und zusammengefasst werden. Dies betrifft beispielsweise den Energienutzungsplan und das Klimaschutzkonzept des Landkreises. Die Punkte, welche hier enthalten sind, könnten zusammengefasst werden und wären für eine Umsetzung eine gute Grundlage.

Geschäftsleitung Müller antwortete, dass von der ÖDP ein Antrag zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes vorliegt. Dieser Antrag wäre in Angriff genommen worden, wäre die Stelle des Klimaschutzmanagers noch besetz. Außerdem ist anzumerken, dass oft Grundlage für eine mögliche Förderung die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes ist, aus dem dann Ziele und Maßnahmen entwickelt werden.

Stadträtin Kuderna-Demuth merkte an, dass man sich die Stelle des Klimaschutzmanagers fördern lassen kann. Aufgabe hiervon ist auch die Analyse, was bzgl. des Themas Klimaschutz vorliegt.

Unterabschnitt 7000

Stadtrat Richter machte eine Anmerkung zu HHSt. 6040 auf Seite 204. Da die Stromkosten immens gestiegen sind stellt Stadtrat Richter den Antrag, dass überprüft werden soll, wie an der Kläranlage Strom eingespart werden kann, bzw. welche Optimierungsmöglichkeiten hierfür gegeben wären.

Unterabschnitt 7200

Stadtrat Richter stellte zu HHSt. 6550 auf Seite 208 eine Frage.

Hier taucht die Deponiesanierung auf. Hier stehen ca. 40.000 Euro in der Jahresrechnung 2021. Für das Haushaltsjahr 2023 sind 10.000 Euro veranschlagt. Stadtrat Richter stellte die Frage, was hier geplant ist.

Bürgermeister Dr. Fendt merkte an, dass dies Kosten für eine Überprüfung zur Anbringung einer Photovoltaikanlage sein könnten.

Stadtrat Richter bat um eine Berichterstattung in einer Bauausschusssitzung, was im Haushaltsjahr 2021 unter der HHSt. 7200.6550 gemacht wurde.

Nach Abschluss des Vortrags im Verwaltungshaushalt von Stadtkämmerer Konrad stellte Stadträtin Probst die Frage, ob zur Stromeinsparung die Straßenbeleuchtung kürzer geschaltet werden könnte.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass dies zum Teil bereits geschehen ist. Wenn man die Beleuchtungszeiten weiter einschränken würde, oder die Anzahl der beleuchteten Straßenlaternen verringert, ist dies mit einem Sicherheitsrisiko verbunden. Er wird nachfragen, was die Stadtverwaltung zur Stromeinsparung hier veranlasst hat und entsprechend berichten.

Stadtkämmerer Konrad setze den Vortrag im Vermögenshaushalt fort.

Unterabschnitt 6200

Stadtrat Richter machte eine Anmerkung zu HHSt. 9880 auf Seite 285. Vor drei Jahren, am 09.03.2020 wurde das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ beschlossen. Die Intension hierzu ist, jungen Familien eine Hilfestellung zum Erwerb von gebrauchten Immobilien zu geben. Dieses Programm wird in zahlreichen Kommunen Deutschlands erfolgreich angewendet. Ziel des Programms ist es, die Hemmschwelle zum Erwerb von gebrauchten Immobilien zu senken. Der Leerstand soll hierdurch reduziert werden. Durch den Beschluss sollte ein Förderprogramm aufgesetzt werden, zu dem entsprechende Richtlinien gehören. Dem damaligen Antrag der Fraktion der SPD wurden beispielshafte Richtlinien mitgeschickt. Nachdem zwischenzeitlich drei Jahre nach der Beschlussfassung vergangen sind, sollte die Umsetzung des Förderprogramms aufgenommen werden. Aufgrund der 45.000 Euro Haushaltsausgaberest aus dem Jahr 2022 und den diesjährig zur Verfügung stehenden 5.000 Euro, sollte genug Puffer enthalten sein, um dieses Förderprogramm zu starten.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold hat darauf hingewiesen, dass sich dies mit dem Leerstandsmanagement überschneidet. Hier wird derzeit eine Erfassung durchgeführt. Es wurden bereits Fragebögen herausgeschickt. Dies wird für das gesamte Gemeindegebiet erstellt. Die Informationen und Rückmeldungen, welche hier gesammelt werden, sollen auf einer Datenbank eingestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Besitzers. Sollte man diese Daten zur Verfügung stellen, ist allerdings eine Sachbearbeitung notwendig, um entsprechend die Daten zu pflegen. Diese Datenbank wird von der Regierung empfohlen.

Stadtrat Richter merkte an, dass es hier um eine andere Thematik handle. Das Leerstandsmanagement sei lediglich zur Erfassung gedacht. Sein Anliegen ist es, wie es bereits vor drei Jahren beschlossen wurde, ein Förderprogramm aufzusetzen. Der Kern des ganzen ginge zwar „Hand in Hand“, es handle sich jedoch um zwei verschiedene Dinge. Es wäre optimal gewesen, wenn man hier zwei voneinander getrennte Haushaltsstellen hätte.

Stadtbaumeisterin teilte mit, dass ihr dieser Beschluss nicht bekannt ist. Auch das Förderprogramm kenne sie nicht. Sie werde dies jedoch an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeben.

Unterabschnitt 8180

Stadtrat Niebling im Bereich der Investitionsmaßnahmen für Breitband (HHSt. 9500) sind 700.000 Euro eingestellt. Im Falle, dass es dieses Haushaltsjahr die Bundesförderung wiedergeben wird, könnte man diese Mittel für die Mitverlegung von Fernwärme oder Kanalinvestitionen nutzen.

Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass es sich hierbei um Maßnahmen handelt, welche letztes Jahr umgesetzt wurden, jedoch noch nicht abgerechnet worden sind. Es ist auch ein neuer Posten enthalten. Dieses Jahr sind drei neue Straßen geplant. Es handelt sich um einen pauschalen Ansatz, da noch nicht abzusehen ist, welche Kosten vom letzten Jahr anfallen werden.

Stadtrat Niebling fragte nach, ob für die Gründung der GmbH Kapitaleinlagen vorgesehen sind.

Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass hierfür dieses Jahr kein Ansatz eingestellt wurde.

Unterabschnitt 8180 HHSt. 9300

Stadtrat Richter schlug vor, dass die 250.000 Euro aus dem Jahr 2022 als Haushaltsausgaberest auf dieses Jahr übertragen werden soll. So hätte man Kapital zur Verfügung, wenn man mit der GmbH starten könne.

Stadtrat Niebling begrüßte diesen Vorschlag des Stadtrates Richter. So hätte man Kapital für die Beratung und für Einladen.

Über diesen Vorschlag wurde abgestimmt.

HHSt. 8180.9300 Versorgung mit techn. Informations- und Telekommunik. Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen

Es wurde vorgeschlagen, die 250.000 Euro, welche im Haushaltsjahr 2022 nicht benötigt wurden, als Haushaltsrest in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.

Beschluss:

„Der Betrag i. H. v. 250.000 Euro aus dem Haushaltsjahr 2022 soll als Haushaltsrest in das Haushaltsjahr 2023 übernommen werden.“

Abstimmungsergebnis: 14:0 (Zustimmung)

Stadtrat Niebling stellte eine Frage zur letzten Seite der Nachtragsliste. Beim Bau von Geh- und Radwegen Biberachzell wurden 50.000 Euro gestrichen. Ihm stellt sich die Frage, warum dies vorgenommen wurde.

Stadtkämmerer Konrad sagte, dass dieser Ansatz mehrmals aufgeführt wurde. Er habe dies entsprechend korrigiert und in der HHSt. 6300.9520 berücksichtigt.

Stadtrat Niebling erkundigte sich, wo die Kosten für den Radweg Oberhausen - Niederhausen eingeplant sind.

Stadtkämmerer Konrad berichtete, dass diese Kosten unter der HHSt. 6300.9577 eingestellt wurden.

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Haushaltssatzung der Stadt Weißenhorn für das Jahr 2023 samt Anlagen entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen zu beschließen.

Der Hauptausschuss billigt die Übertragung von neuen Haushaltsausgaberesten in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von vorläufig 4.402.090,62 €.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Vorberatung des Finanz- und Investitionsplanes für die Jahre 2022 mit 2026 der Stadt Weißenhorn

Sachverhalt:

Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.

Diskussion:

-/-

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Finanz- und Investitionsplan der Stadt Weißenhorn für die Jahre 2022 mit 2026 entsprechend dem Ergebnis der Vorberatung zu beschließen.

Der Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2022 mit 2026 sieht Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:

2022: 63.592.900,-- €

2023: 67.702.000,-- €

2024: 67.913.000,-- €

2025: 62.723.000,-- €

2026: 59.078.000,-- €

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Vorberatung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn

Sachverhalt:

Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt kurz vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Haushaltssatzung der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2023 samt Anlagen entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Vorberatung des Finanz- und Investitionsplanes für die Jahre 2022 mit 2026 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn

Sachverhalt:

Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.

Diskussion:

-/-

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Finanz- und Investitionsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für die Jahre 2022 mit 2026 entsprechend dem Ergebnis der Vorberatung zu beschließen.

Der Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2022 mit 2026 sieht Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:

2022: 162.250,-- €

2023: 263.600,-- €

2024: 114.250,-- €

2025: 114.250,-- €

2026: 114.250,-- €

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Genehmigung des ungedeckten Zuschussbedarfs 2023 der Musikschule Weißenhorn e.V.

Sachverhalt:

Die Musikschule Weißenhorn e.V. hat den von ihrer Vorstandschaft beschlossenen Haushaltsplan der Stadt zur Kenntnis und Stellungnahme vorgelegt. Die Stadt Weißenhorn und der Markt Pfaffenhofen haben aufgrund der bestehenden Vereinbarung über die Finanzierung und Bezuschussung ein Mitspracherecht, da sie den Betrieb dadurch fördern, dass sie ein sich ergebendes Haushaltsdefizit tragen, wobei sie auf der Basis des jeweiligen Haushaltsplanes Vorschüsse auf die Fehlbetragsfinanzierung im März, Mai, Juli und Oktober des laufenden Jahres leisten.

Die Finanzierung richtete sich nach dem Querschnitt der im Jahr erteilten Jahreswochenstunden.

Der Haushaltsplan als Grundlage dieser Finanzierung bedarf für seine Wirksamkeit der förmlichen Zustimmung von Stadt und Markt.

Der neue Haushalt für das Jahr 2023 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 844.000,00 € ab. Vom Vorjahr ist ein Rest in Höhe von 3.604,34 € in das neue Haushaltsjahr zu übernehmen. Dieser Betrag wird als Deckungsreserve in das neue Haushaltsjahr übernommen, da bei diesem Geschäftsvolumen ein finanzieller Spielraum vorhanden sein muss. Vom letztem Jahr können sogar ein zu viel bezahlter Zuschuss in Höhe von 29.000,00 € wieder mit der Stadt und den Markt verrechnet werden. Für Weißenhorn beläuft sich der prozentuale Anteil hierbei auf 21.576,00 €.

Die Personalkosten, die bis auf rund 44.000,00 € Sachkosten den Haushalt ausmachen, betragen dieses Jahr 800.000,00 €, im Vorjahr waren es im Ansatz 710.000,00 € und im Ergebnis 704.074,14 €. Der erhöhte Bedarf an Mitteln für die Personalkosten lässt sich mit folgenden Punkten zu begründen:

• Geplante Tariferhöhung mit 8 %

• Aufgrund verschiedener Kooperationen mit Musikvereinen, öffentlichen Schulen etc., wird es voraussichtlich auch in diesem Jahr zu einem leichten Anstieg der Jahreswochenstunden kommen.

• Weitere personelle Veränderungen, die sich tarif- und entgeltrechtlich auswirken.

Nicht extra aufgeführt sind die Kosten des „Hauses der Musik“, weil die Schulräume vereinbarungsgemäß von der Stadt und in Pfaffenhofen vom Markt zu stellen sind. In Weißenhorn werden die Kosten im städtischen Haushalt durchgebucht, sie betragen jährlich für Miete, Strom, Heizung, Wasser, Kanal und Müll, Steuern und Abgaben, Versicherungen und Gebäudeunterhalt zusätzlich zur Umlage rund 45.000 €.

Den beiden Kommunen verbleibt ein Gesamtzuschussbedarf von 364.361,66 €, wovon Weißenhorn mit 181 Jahreswochenstunden 262.037,76 € (72,1 %) trägt. Auf den Markt Pfaffenhofen entfallen mit 70 Jahreswochenstunden 102.323,90 € (27,9 %).

Neben den Zuwendungen von Weißenhorn und Pfaffenhofen sowie des Staates mit 99.000,00 € und des Landkreises mit 8.400,00 € sind die Unterrichtsgebühren mit 309.400,00 € die Haupteinnahmequelle.

Die Gebühren werden im 2-Jahres-Rhythmus angepasst. Die letzte Gebührenerhöhung war im September 2021, sodass im September des Jahres 2023 Gebühren erhöht werden müssen.

Der erste Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt ist als erster Vorstand der Musikschule persönlich beteiligt.

Diskussion:

Als erster Vorstand der Musikschule Weißenhorn übergab Bürgermeister Dr. Fendt den Vorsitz zur Behandlung des vorliegenden Tagesordnungspunktes an die zweite Bürgermeisterin Lutz. Aufgrund persönlicher Beteiligung nahm Bürgermeister Dr. Fendt an der Diskussion sowie an der Abstimmung nicht teil. Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Dr. Bischof teilte stellvertretend für die gesamte Fraktion der Freien Wähler/WÜW mit, dass dem Beschlussvorlschlag nur zugestimmt werden kann. Er äußerte die Bitte, die Anteile des Zuschussbedarfes, welcher auf Erwachsene und Kinder entfällt, nachzureichen.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt und bewilligt als Zuschuss für die Musikschule Weißenhorn e.V. den ungedeckten Bedarf in Gesamthöhe von 364.361,66 € und den Anteil für Weißenhorn in Höhe von 262.037,76 €.“

Der erste Bürgermeister Dr. Fendt ist als erster Vorstand der Musikschule persönlich beteiligt. Er hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis: 13:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Städtische Realschule - Erhöhung der Stelle der Jugendsozialarbeit (JAS)

Sachverhalt:

An der Städtischen Realschule gibt es derzeit eine Stelle der Jugendsozialarbeit mit 50 Prozent. Der Bedarf an der Schule kann von der Teilzeitstelle nicht abgedeckt werden. Deshalb beantragte die Schulleitung eine Erhöhung der Stelle der Jugendsozialarbeit. Die Unterstützung der Schulsozialarbeit an der Schule ist nicht mehr wegzudenken. Um den wachsenden Herausforderungen im Bildungs- und Erziehungsauftrag entgegenwirken zu können, unterstützt die Verwaltung den Antrag der Schulleitung. Derzeit gibt es bei der Bewilligung der Förderung noch freie JAS-Kapazitäten sodass Stellenanträge möglich sind.

Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

Nach Beschlussfassung durch den Hauptausschuss, stellt der von der Stadt beauftragte Sozialdienstleister einen Antrag bei der Regierung von Schwaben. Diese fragt den Bedarf beim örtlichen Landratsamt ab. Der Bedarf wird in einer Jugendhilfeausschusssitzung bestätigt oder abgelehnt. Im Anschluss kann, bei positiver Bedarfsfeststellung die Erhöhung umgesetzt werden.

Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird und der Jugendhilfeausschuss in der Regel zweimal jährlich tagt, wird die Umsetzung vss. erst im Jahr 2024 erfolgen können. Somit können von der Stadtverwaltung bei positiver Bedarfsfeststellung Haushaltsmittel für das kommende Jahr eingestellt werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussionsrunde an.

Beschluss:

"Der Hauptausschuss beschließt, die Erhöhung der Stelle der Jugendsozialarbeit an der Städtischen Realschule um eine weitere 50 Prozent Stelle. Der beauftragte Sozialdienstleister soll den Antrag auf Erhöhung zeitnah stellen."

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.1.

Anfrage Stadtrat Ritter - Verkehrsbeengung Lilienweg 19

Stadtrat Ritter berichtete von einer Einfassung zur Verkehrsberuhigung im Lilienweg. Diese ragt soweit in die Straße, dass diese hierdurch so beengt ist, dass LKWs immer über diese Einfassung durchfahren. Hierdurch entstehen Kuhlen, welche ein Anwohner regelmäßig mit Splitt oder Steinen auffüllt.

Diese Einfassung mit der dadurch verbundenen Einengung der Straße, stellt für Kinder, welche auf dem nahegelegenen Spielplatz spielen, eine Gefahr dar. Es ist davon auszugehen, dass durch diese beengte Stelle ein Unfall passieren könnte.

Der Bewohner möchte sich deshalb informieren, ob die Möglichkeit besteht, dass diese Einfassung zurückgebaut werden kann, damit die Straße ihre ursprüngliche Breite zurückerhält und die Unfallgefahr hierdurch verringert werden könnte.

Der Bürger hatte bereits bei der Stadtverwaltung vorgesprochen. Leider jedoch keine Rückmeldung erhalten. Stadtrat Ritter bittet den vorliegenden Sachverhalt an den zuständigen Sachbearbeiter weiterzuleiten, damit dieser mit dem Bewohner einen Termin vereinbaren kann und die Gefahrenstelle vor Ort besichtigt werden kann.

Stadtrat Ritter hat sich selbst vor Ort über die Problematik informiert. Dies ist ein Zustand, welcher nicht in Ordnung ist. Dem Anwohner ist es nur unter Umständen möglich, aus seiner Garage auf die Straße einfahren zu können. Es müsse mehrmals vor- und zurückstoßen um an der Einfassung, in dessen Mitte ein Baum gepflanzt wurde, vorbei zu kommen.

Bürgermeister Dr. Fendt bat Stadtrat Ritter um Zusendung einer E-Mail mit dem geschilderten Sachverhalt. Er wird mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen.

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8.2.

Anfrage Stadtrat Niebling - Neue Mikrofonanlage im Sitzungssaal des Rathauses

Stadtrat Niebling erkundigte sich, wann die Mikrofonanlage im Sitzungssaal des Rathauses wieder funktionieren wird.

Geschäftsleitung Müller teilte mit, dass Angebote eingeholt werden. Im Nachtragshaushalt wurden Kosten für eine neue Anlage aufgenommen. Einen genauen Zeitplan gibt es leider noch nicht.

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8.3.

Anfrage Stadtrat Biberacher - Lob an die Stadtverwaltung

Stadtrat Biberacher möchte ein Lob an die Stadtverwaltung aussprechen. Ein Bürger schrieb ihm, dass er über den Schadensmelder zwischen der Querstraße und der Henlestraße einen Straßenbruch gemeldet hatte. Die Stadtverwaltung hat hier freundlich und schnell reagiert. Der Schaden wurde binnen 72 Stunden behoben.